Mehr Kindergeld, ein höherer Grundfreibetrag und eine größere Werbungskostenpauschale: 2027 sollen sich für Millionen Steuerzahler in Deutschland wichtige Regeln ändern. Die Bundesregierung hat mit dem Einkommensteuerreformgesetz 2027 ein umfangreiches Paket auf den Weg gebracht.
Quelle: Bild von UnsplashWährend Familien sowie Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen an mehreren Stellen entlastet werden sollen, sieht die Reform auch Verschlechterungen vor. Unter anderem soll die steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen sinken. Auch bei Minijobs ist eine Änderung vorgesehen.
Wichtig ist dabei: Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf am 2. September 2026 beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit noch nicht abgeschlossen. Einzelne Regelungen können sich bis zur endgültigen Verabschiedung noch verändern.
Steueränderungen 2027 im Überblick
| Bereich | 2026 | für 2027 geplant |
| Grundfreibetrag | 12.348 Euro | 12.564 Euro |
| Kindergeld je Kind | 259 Euro/Monat | 267 Euro/Monat |
| Freibeträge für Kinder | 9.756 Euro | 10.056 Euro |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 Euro | 1.430 Euro |
| Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen | bis 1.200 Euro | bis 900 Euro |
| Begünstigter Grundlohn bei Sonn- und Feiertagszuschlägen | bis 50 Euro/Stunde | bis 75 Euro/Stunde |
| Einheitliche Pauschsteuer bei Minijobs | 2 Prozent | 5 Prozent im Regierungsentwurf vorgesehen |
Die Reform soll in zwei Stufen umgesetzt werden. Einige Entlastungen werden 2027 eingeführt und 2028 nochmals ausgeweitet.
Grundfreibetrag soll 2027 auf 12.564 Euro steigen
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft den Grundfreibetrag. Er legt fest, bis zu welchem Betrag das zu versteuernde Einkommen grundsätzlich steuerfrei bleibt.
2026 liegt der Grundfreibetrag bei 12.348 Euro. Für 2027 sieht der Regierungsentwurf eine Erhöhung auf 12.564 Euro vor. Das entspricht einem Plus von 216 Euro.
2028 soll der Betrag in einem zweiten Schritt auf 12.900 Euro steigen.
Doch nicht nur der Grundfreibetrag wird verändert. Auch der Einkommensteuertarif soll angepasst werden. Die zweite Progressionszone soll künftig bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro etwas flacher verlaufen.
Davon sollen insbesondere Menschen mit mittleren Einkommen profitieren.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt um 200 Euro
Für Arbeitnehmer ist noch eine weitere Zahl interessant: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll von derzeit 1.230 Euro auf 1.430 Euro steigen.
Das Finanzamt berücksichtigt diesen Betrag automatisch als Werbungskosten. Arbeitnehmer müssen dafür keine einzelnen beruflichen Ausgaben nachweisen.
Zu den typischen Werbungskosten gehören beispielsweise Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel oder bestimmte berufliche Fortbildungen.
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums könnten durch die Erhöhung rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige künftig darauf verzichten, die Anlage N allein wegen entsprechender Werbungskosten auszufüllen.
Wer tatsächlich mehr als 1.430 Euro Werbungskosten im Jahr hat, kann weiterhin seine höheren tatsächlichen Aufwendungen in der Steuererklärung geltend machen.
Kindergeld soll 2027 auf 267 Euro steigen
Auch Familien sollen von der Reform profitieren.
2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Kind und Monat. Für 2027 sind 267 Euro vorgesehen.
Das sind acht Euro mehr pro Monat beziehungsweise 96 Euro zusätzlich pro Kind und Jahr.
Eine Familie mit zwei Kindern würde damit 2027 insgesamt 192 Euro mehr Kindergeld erhalten als 2026.
Für 2028 ist bereits der nächste Schritt vorgesehen. Dann soll das Kindergeld auf 272 Euro pro Kind und Monat steigen.
Kinderfreibeträge werden ebenfalls angehoben
Parallel zum Kindergeld sollen die steuerlichen Freibeträge für Kinder steigen.
2026 liegen diese insgesamt bei 9.756 Euro pro Kind. Für 2027 sind 10.056 Euro vorgesehen.
2028 sollen es 10.236 Euro sein.
Eltern müssen dabei nicht selbst entscheiden, ob das Kindergeld oder die steuerliche Wirkung der Freibeträge günstiger ist. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt dies automatisch.
Handwerkerleistungen: Bis zu 300 Euro weniger Steuerbonus
Die Reform enthält allerdings nicht nur Entlastungen.
Eine Verschlechterung ist bei der steuerlichen Förderung von Handwerkerleistungen vorgesehen.
Bislang können 20 Prozent bestimmter Arbeitskosten für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Die maximale Steuerermäßigung beträgt 1.200 Euro pro Jahr.
Nach dem Regierungsentwurf soll der anrechenbare Anteil auf 15 Prozent sinken.
Gleichzeitig wird der maximale Steuerbonus auf 900 Euro reduziert.
Wer bislang den Höchstbetrag von 1.200 Euro vollständig ausschöpfen konnte, könnte dadurch künftig bis zu 300 Euro weniger Steuerermäßigung erhalten.
Für Eigentümer und Mieter, die größere Handwerkerarbeiten planen, kann diese Änderung deshalb durchaus relevant werden.
Minijobs: Warum von 2 und 5 Prozent die Rede ist
Bei der Besteuerung von Minijobs gibt es derzeit leicht Verwirrung. Denn wer nach den aktuell geltenden Regeln sucht, findet weiterhin einen Pauschsteuersatz von 2 Prozent – und das ist richtig.
Aktuell können Arbeitgeber einen regulären Minijob mit einer einheitlichen Pauschsteuer von zwei Prozent versteuern. Darin sind Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer enthalten.
Für 2027 sieht der vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf allerdings eine Änderung vor: Die einheitliche Pauschsteuer für Minijobs soll zum 1. Januar 2027 von 2 auf 5 Prozent steigen.
Beide Angaben widersprechen sich daher nicht.
Derzeit gelten 2 Prozent. Für 2027 sind im Regierungsentwurf 5 Prozent vorgesehen.
Auch die Minijob-Zentrale weist ausdrücklich auf diese geplante Änderung hin. Entscheidend ist allerdings, dass die fünf Prozent noch nicht geltendes Recht sind. Das Gesetzgebungsverfahren muss zunächst abgeschlossen werden.
Für Minijobber bedeutet die geplante Erhöhung außerdem nicht automatisch, dass ihnen künftig drei Prozent zusätzlich vom Lohn abgezogen werden. Die einheitliche Pauschsteuer wird grundsätzlich vom Arbeitgeber gezahlt.
Nicht verwechselt werden sollte die Steueränderung mit der Minijob-Verdienstgrenze. Diese steigt 2027 aufgrund des höheren gesetzlichen Mindestlohns von 14,60 Euro auf 633 Euro pro Monat.
Damit sind für Minijobs 2027 zwei unterschiedliche Entwicklungen relevant: Die Verdienstgrenze steigt auf 633 Euro und der Regierungsentwurf sieht gleichzeitig eine Erhöhung der einheitlichen Pauschsteuer auf fünf Prozent vor.
Sonn- und Feiertagszuschläge: Grenze steigt auf 75 Euro
Auch für Beschäftigte, die sonntags, an Feiertagen oder nachts arbeiten, sieht die Reform eine Änderung vor.
Solche Zuschläge können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei gezahlt werden.
Bislang ist die steuerliche Begünstigung auf Zuschläge begrenzt, die auf einem Grundlohn von höchstens 50 Euro je Stunde berechnet werden.
Diese Grenze soll auf 75 Euro pro Stunde steigen.
Vor allem Beschäftigte mit höheren Stundenlöhnen können davon profitieren.
Die bekannten prozentualen Grenzen für steuerfreie Zuschläge werden dadurch nicht grundsätzlich verändert. Angepasst wird vielmehr die Höhe des Stundenlohns, der maximal als Berechnungsgrundlage berücksichtigt werden kann.
Sehr hohe Einkommen sollen stärker belastet werden
Finanziert werden sollen die Entlastungen unter anderem durch Änderungen bei sehr hohen Einkommen.
Der sogenannte Reichensteuersatz von 45 Prozent soll künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen.
Ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro sieht der Regierungsentwurf einen Steuersatz von 47 Prozent vor.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen Bruttoeinkommen und zu versteuerndem Einkommen. Die genannten Grenzen beziehen sich ausdrücklich auf das zu versteuernde Einkommen.
Was bringen die Steueränderungen einer Familie konkret?
Wie stark ein Haushalt tatsächlich von der Reform profitiert, hängt von Einkommen, Familienstand, Kinderzahl und weiteren steuerlichen Faktoren ab.
Ein Teil lässt sich allerdings bereits einfach berechnen.
Eine Familie mit zwei Kindern erhält durch die geplante Kindergelderhöhung 2027 insgesamt 192 Euro mehr Kindergeld pro Jahr.
Hinzu können Entlastungen durch den höheren Grundfreibetrag, den angepassten Einkommensteuertarif und den höheren Arbeitnehmer-Pauschbetrag kommen.
Die Bundesregierung nennt als Beispiel eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro. Nach vollständiger Umsetzung der Reform soll ein solcher Haushalt ab 2028 gegenüber dem heutigen Stand um mehr als 600 Euro pro Jahr entlastet werden.
Dabei handelt es sich allerdings um ein Beispiel. Die tatsächliche Entlastung eines einzelnen Haushalts kann davon abweichen.
Nicht jeder profitiert von allen Änderungen
Die Einkommensteuerreform ist deshalb nicht einfach eine pauschale Steuersenkung.
Während insbesondere Familien sowie Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen entlastet werden sollen, gibt es an anderer Stelle höhere Belastungen oder geringere Vergünstigungen.
Besonders sichtbar wird das bei den Handwerkerleistungen. Wer bislang den maximal möglichen Steuerbonus von 1.200 Euro ausschöpft, könnte künftig bis zu 300 Euro weniger geltend machen.
Bei Minijobs würde die geplante höhere Pauschsteuer zunächst Arbeitgeber treffen.
Sehr hohe zu versteuernde Einkommen sollen über Änderungen beim Reichensteuersatz ebenfalls stärker zur Finanzierung beitragen.
2028 folgt die zweite Stufe
Mehrere Entlastungen sollen 2028 noch einmal ausgeweitet werden.
Der Grundfreibetrag soll dann von 12.564 auf 12.900 Euro steigen.
Das Kindergeld soll von 267 auf 272 Euro pro Kind und Monat erhöht werden.
Auch die Freibeträge für Kinder sollen nochmals von 10.056 auf 10.236 Euro steigen.
Die Bundesregierung beziffert das gesamte Entlastungsvolumen der Reform auf rund zehn Milliarden Euro pro Jahr.
Wichtig: Noch ist nicht alles endgültig beschlossen
Bei der Finanzplanung für 2027 sollte ein Punkt nicht übersehen werden: Die Bundesregierung hat die Reform zwar auf den Weg gebracht, sie ist aber noch nicht vollständig durch das Gesetzgebungsverfahren.
Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf am 2. September 2026 beschlossen.
Damit stehen die politischen Pläne und konkrete Zahlen fest. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens können einzelne Regelungen jedoch noch verändert werden.
Das gilt insbesondere für Maßnahmen wie die geplante Erhöhung der Minijob-Pauschsteuer oder die Einschränkung bei Handwerkerleistungen.
Sobald das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, sollte diese Übersicht deshalb auf den endgültigen Rechtsstand aktualisiert werden.
Häufige Fragen zu den Steueränderungen 2027
Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/einkommensteuerreform-2027-2451192, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/21_Legislaturperiode/2026-08-18-EStReformG-2027/0-Gesetz.html, https://magazin.minijob-zentrale.de/aktuelle-minijob-vorhaben/
