Minijob 2027: Verdienstgrenze steigt auf 633 Euro – wie viele Stunden darf man arbeiten?

Wer einen Minijob hat, darf ab Januar 2027 mehr verdienen. Die monatliche Verdienstgrenze steigt von derzeit 603 Euro auf 633 Euro. Auf das gesamte Jahr gerechnet sind damit bei durchgehender Beschäftigung bis zu 7.596 Euro innerhalb der regulären Minijob-Grenze möglich.

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Hinter den zusätzlichen 30 Euro im Monat steckt allerdings keine unabhängig beschlossene Erhöhung der Minijob-Grenze. Entscheidend ist der Mindestlohn.

Dieser steigt zum 1. Januar 2027 von 13,90 Euro auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Weil die Minijob-Grenze seit einigen Jahren automatisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt ist, steigt sie gleichzeitig mit.

Für Beschäftigte ist aber vor allem eine andere Frage interessant: Bedeutet die höhere Grenze auch, dass sie 2027 mehr Stunden arbeiten können?

Minijob-Grenze steigt 2027 um 30 Euro

Die Entwicklung zeigt, wie schnell sich die Grenze inzwischen verändert:

JahrMindestlohnMinijob-Grenze
202512,82 Euro556 Euro
202613,90 Euro603 Euro
202714,60 Euro633 Euro

Damit dürfen Minijobber 2027 monatlich 30 Euro mehr als 2026 verdienen.

Auf zwölf Monate gerechnet steigt die reguläre jährliche Verdienstgrenze von 7.236 Euro auf 7.596 Euro.

Das sind 360 Euro mehr pro Jahr.

Warum steigt die Minijob-Grenze automatisch?

Früher wurde die Minijob-Grenze über längere Zeit als fester Eurobetrag festgelegt. Das hat sich geändert.

Seit Oktober 2022 ist die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze dynamisch. Sie orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn und einer rechnerischen Arbeitszeit von zehn Stunden pro Woche.

Die Berechnungsformel lautet:

Mindestlohn × 130 ÷ 3

Für 2027 ergibt sich:

14,60 Euro × 130 ÷ 3 = 632,67 Euro

Der Betrag wird auf den nächsten vollen Euro aufgerundet.

Damit ergibt sich die neue Minijob-Grenze von 633 Euro.

Der Vorteil dieser Kopplung: Steigt der Mindestlohn, muss ein Minijobber nicht automatisch weniger arbeiten, nur um weiterhin unter der Verdienstgrenze zu bleiben.

Wie viele Stunden darf man 2027 im Minijob arbeiten?

Genau hier wird es interessant.

Wer 2027 exakt den gesetzlichen Mindestlohn von 14,60 Euro pro Stunde erhält, kann bei einem Verdienst von maximal 633 Euro rechnerisch rund 43,36 Stunden pro Monat arbeiten.

Die Rechnung:

633 Euro ÷ 14,60 Euro = rund 43,36 Stunden

Das entspricht ungefähr zehn Stunden pro Woche.

Die häufig gehörte Aussage, ein Minijob dürfe grundsätzlich höchstens zehn Stunden pro Woche umfassen, ist allerdings nicht ganz richtig.

Entscheidend ist nicht eine starre Stundenbegrenzung, sondern grundsätzlich der regelmäßige Verdienst.

Höherer Stundenlohn bedeutet weniger mögliche Arbeitsstunden

Wer mehr als den Mindestlohn verdient, erreicht die Grenze von 633 Euro entsprechend schneller.

Einige Beispiele:

StundenlohnRechnerisch mögliche Stunden pro Monat bis 633 Euro
14,60 Euroca. 43,36 Stunden
15 Euroca. 42,20 Stunden
16 Euroca. 39,56 Stunden
17 Euroca. 37,24 Stunden
18 Euroca. 35,17 Stunden
20 Euroca. 31,65 Stunden

Damit zeigt sich ein Punkt, der bei Minijobs häufig missverstanden wird: 633 Euro sind eine Verdienstgrenze und keine Vorgabe für die Arbeitszeit.

Wer beispielsweise 20 Euro pro Stunde erhält, kann nicht ebenfalls rund 43 Stunden monatlich arbeiten und die Beschäftigung weiterhin als klassischen Minijob behandeln.

Beispiel: Was ändert sich für einen Minijobber 2027?

Nehmen wir einen Beschäftigten, der ungefähr zehn Stunden pro Woche arbeitet und nur den gesetzlichen Mindestlohn erhält.

2026 bekommt er mindestens 13,90 Euro pro Stunde.

2027 steigt sein gesetzlicher Mindestlohn auf 14,60 Euro.

Bei rund 43 Arbeitsstunden im Monat steigt der Verdienst dadurch grob von knapp 598 Euro auf knapp 628 Euro.

Der Beschäftigte kann also ungefähr im bisherigen zeitlichen Umfang weiterarbeiten und bekommt aufgrund des höheren Stundenlohns mehr Geld.

Genau dafür ist die dynamische Minijob-Grenze gedacht.

Würde die Grenze 2027 weiterhin bei 603 Euro liegen, müsste bei Zahlung des neuen Mindestlohns die Arbeitszeit reduziert werden, um innerhalb des Minijobs zu bleiben.

Muss jeder Minijobber ab Januar 633 Euro bekommen?

Nein.

Die neue Grenze von 633 Euro ist kein vorgeschriebenes Monatsgehalt.

Sie legt lediglich fest, bis zu welchem regelmäßigen durchschnittlichen Monatsverdienst eine Beschäftigung grundsätzlich als geringfügig entlohnter Minijob eingeordnet werden kann.

Ein Minijobber kann also beispielsweise auch nur 300 oder 450 Euro im Monat verdienen.

Was Arbeitgeber jedoch beachten müssen: Soweit der gesetzliche Mindestlohn für die Beschäftigung gilt, müssen ab Januar 2027 mindestens 14,60 Euro brutto je Arbeitsstunde gezahlt werden.

Was passiert, wenn man mehr als 633 Euro verdient?

Auch hier kommt es auf die Umstände an.

Wer regelmäßig mehr als die Minijob-Grenze verdient, erfüllt grundsätzlich nicht mehr die Voraussetzungen eines Minijobs mit Verdienstgrenze.

Das bedeutet aber nicht automatisch, dass vom ersten zusätzlichen Euro an dieselbe Beitragsbelastung wie bei einem normalen höheren Einkommen entsteht. Oberhalb der Minijob-Grenze beginnt grundsätzlich der sozialversicherungspflichtige Übergangsbereich des sogenannten Midijobs.

Daneben gibt es besondere Regeln für gelegentliche und unvorhersehbare Überschreitungen der Minijob-Grenze. Deshalb sollte ein einzelner Monat mit höherem Verdienst nicht automatisch mit einem dauerhaft zu hohen regelmäßigen Einkommen gleichgesetzt werden.

Arbeitszeiten müssen dokumentiert werden

Mit der höheren Grenze verschwindet auch die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nicht.

Arbeitgeber müssen bei Minijobbern grundsätzlich Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentieren und die entsprechenden Aufzeichnungen aufbewahren.

Gerade durch die Verbindung von Stundenlohn und Verdienstgrenze ist die Dokumentation wichtig: Nur so lässt sich nachvollziehen, ob der gesetzliche Mindestlohn tatsächlich eingehalten wird.

Was Minijobber vor Januar 2027 prüfen sollten

Für viele Beschäftigte dürfte die Umstellung unkompliziert sein. Wer bereits 2026 den gesetzlichen Mindestlohn erhält, muss ab Januar 2027 mindestens 14,60 Euro pro Stunde bekommen.

Interessant wird es vor allem bei festen Monatsgehältern.

Wer beispielsweise jeden Monat einen festen Betrag erhält und dafür eine bestimmte Zahl von Stunden arbeitet, sollte prüfen, ob der rechnerische Stundenlohn ab Januar weiterhin mindestens 14,60 Euro beträgt.

Auch Arbeitgeber sollten bestehende Vereinbarungen rechtzeitig kontrollieren.

633 Euro sind nicht die einzige wichtige Zahl

Auf den ersten Blick wirkt die Änderung klein: Die Minijob-Grenze steigt lediglich um 30 Euro.

Über das Jahr betrachtet sind jedoch 360 Euro mehr Verdienst innerhalb der regulären Grenze möglich.

Noch wichtiger ist die Konstruktion dahinter. Weil Mindestlohn und Minijob-Grenze miteinander verbunden sind, können Beschäftigte trotz steigender Stundenlöhne ungefähr im bisherigen Umfang weiterarbeiten.

Für Minijobber ist 2027 deshalb nicht nur die Zahl 633 Euro entscheidend. Mindestens genauso wichtig sind die 14,60 Euro pro Stunde, aus denen sich diese Grenze überhaupt erst ergibt.

Häufige Fragen zum Minijob 2027

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