Acht Euro mehr im Monat: Auf den ersten Blick wirkt die geplante Kindergelderhöhung 2027 überschaubar. Für eine Familie mit einem Kind sind es 96 Euro zusätzlich im Jahr, bei zwei Kindern 192 Euro und bei drei Kindern 288 Euro.

Doch wer nur auf diese acht Euro schaut, verpasst den größeren Teil der Geschichte.
Denn die Bundesregierung plant für 2027 eine umfassendere Einkommensteuerreform. Neben dem Kindergeld sollen unter anderem Kinderfreibetrag, Grundfreibetrag und Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigen. Auch der Einkommensteuertarif soll verändert werden.
Für Familien stellt sich deshalb weniger die Frage, ob acht Euro im Monat einen großen Unterschied machen. Interessanter ist: Was kommt 2027 insgesamt tatsächlich im Familienbudget an?
Kindergeld soll 2027 auf 267 Euro steigen
Zunächst zur Zahl, die für alle Familien am einfachsten zu berechnen ist.
Das Kindergeld beträgt derzeit 259 Euro pro Kind und Monat. Nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes soll es zum Jahresbeginn 2027 auf 267 Euro steigen.
Für 2028 ist bereits die nächste Stufe vorgesehen: Dann sollen es 272 Euro pro Kind und Monat sein.
Damit ergibt sich:
| Jahr | Kindergeld je Kind/Monat | Veränderung zu 2026 |
| 2026 | 259 € | – |
| 2027 geplant | 267 € | +8 € |
| 2028 geplant | 272 € | +13 € |
Wichtig ist das Wort „geplant“: Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 2. September 2026 beschlossen. Damit ist die Reform auf den Weg gebracht, das Gesetzgebungsverfahren aber noch nicht abgeschlossen.
Was bedeuten acht Euro mehr wirklich?
Rechnen wir nicht abstrakt mit Monatsbeträgen, sondern mit einem kompletten Jahr.
Eine Familie mit einem Kind würde bei unverändertem Anspruch 2027 insgesamt 3.204 Euro Kindergeld erhalten. Das wären 96 Euro mehr als bei 259 Euro monatlich.
Bei zwei Kindern werden aus acht Euro dagegen bereits 16 Euro zusätzlich pro Monat.
| Kinder | Monatlich 2026 | Monatlich 2027 geplant | Mehr im Jahr |
| 1 | 259 € | 267 € | 96 € |
| 2 | 518 € | 534 € | 192 € |
| 3 | 777 € | 801 € | 288 € |
| 4 | 1.036 € | 1.068 € | 384 € |
Bei drei Kindern würde die Familienkasse damit erstmals mehr als 800 Euro Kindergeld im Monat überweisen.
Das klingt deutlich größer als „acht Euro mehr“ – trotzdem bleibt die reine Kindergelderhöhung auch bei mehreren Kindern überschaubar.
Und genau deshalb lohnt der Blick auf den Rest der Reform.
Die eigentliche Veränderung steckt nicht nur im Kindergeld
Die Bundesregierung plant ein Entlastungsvolumen von insgesamt rund zehn Milliarden Euro pro Jahr. Das Kindergeld ist davon lediglich ein Baustein.
2027 soll der steuerliche Grundfreibetrag auf 12.564 Euro steigen. 2028 sind 12.900 Euro vorgesehen.
Auch die Freibeträge für Kinder sollen steigen: auf insgesamt 10.056 Euro im Jahr 2027 und 10.236 Euro 2028.
Dazu kommt eine Änderung, die mit Kindern überhaupt nichts zu tun hat und trotzdem viele Eltern betrifft: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll von derzeit 1.230 auf 1.430 Euro steigen.
Das sind 200 Euro mehr.
Nach Berechnungen der Bundesregierung könnten dadurch rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige künftig sogar darauf verzichten, die Anlage N allein wegen entsprechender Werbungskosten auszufüllen.
Eine Familie mit zwei Kindern: Was könnte wirklich herauskommen?
Hier wird die Reform interessanter.
Die Bundesregierung nennt selbst ein Beispiel für einen berufstätigen Haushalt mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro.
Nach vollständigem Wirksamwerden der Reform 2028 soll diese Familie gegenüber heute mehr als 600 Euro jährlich steuerlich entlastet werden können.
Andere Modellrechnungen der Bundesregierung zeigen ähnliche Größenordnungen. Bei einer Pflegekraft und einer Busfahrerin mit jeweils 2.800 Euro Bruttogehalt und zwei Kindern wird für 2028 beispielsweise eine Entlastung von rund 632 Euro jährlich gegenüber heute genannt.
Das ist ein wichtiger Unterschied.
Die Schlagzeile lautet zwar „Kindergeld steigt“. Die finanzielle Wirkung der gesamten Reform kann für einen Haushalt aber deutlich größer sein als die reine Kindergelderhöhung.
Wie viel eine konkrete Familie tatsächlich mehr zur Verfügung hat, hängt allerdings von Einkommen, Steuerkonstellation und weiteren persönlichen Faktoren ab.
Die Modellwerte der Bundesregierung lassen sich deshalb nicht eins zu eins auf jeden Haushalt übertragen.
Warum steigen Kindergeld und Kinderfreibetrag gleichzeitig?
Hier entsteht schnell ein Missverständnis.
Eltern erhalten nicht einfach das Kindergeld plus den vollständigen finanziellen Vorteil des Kinderfreibetrags.
Im Einkommensteuerverfahren wird geprüft, welche Variante steuerlich günstiger ist. Das bereits erhaltene Kindergeld wird dabei berücksichtigt.
Deshalb profitieren Familien je nach Einkommen unterschiedlich von den steuerlichen Freibeträgen.
Für die alltägliche Haushaltsplanung ist das Kindergeld trotzdem die greifbarere Größe: Die geplanten 267 Euro würden monatlich ausgezahlt.
Und 2028 geht es direkt weiter
Ungewöhnlich an der aktuellen Planung ist, dass bereits die nächste Erhöhung fest im Regierungsentwurf vorgesehen ist.
Nach 267 Euro im Jahr 2027 sollen es 2028 272 Euro je Kind werden.
Nimmt man die heutigen 259 Euro als Ausgangspunkt, wären das dann 13 Euro mehr im Monat.
Bei zwei Kindern entspricht das 26 Euro monatlich beziehungsweise 312 Euro mehr pro Jahr.
Bei drei Kindern beträgt der Unterschied bereits 468 Euro jährlich.
Die Einkommensteuerreform soll ebenfalls erst 2028 ihre volle Wirkung erreichen.
Aber es gibt bei der Reform nicht nur Gewinner
Auch das gehört zur vollständigen Geschichte.
Die Reform besteht nicht ausschließlich aus höheren Freibeträgen und mehr Kindergeld.
Zur Gegenfinanzierung sollen unter anderem Steuervergünstigungen verändert werden.
So soll die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen von derzeit 20 auf 15 Prozent sinken. Gleichzeitig soll sich der maximal berücksichtigte Betrag von 1.200 auf 900 Euro reduzieren.
Wer beispielsweise größere Handwerkerrechnungen steuerlich geltend macht, sollte deshalb nicht ausschließlich auf die Entlastungsseite der Reform schauen.
Auch bei Minijobs und hohen Einkommen sind Änderungen vorgesehen.
Das macht die Frage „Wie viel bringt mir die Steuerreform?“ komplizierter als die reine Kindergeldrechnung.
Müssen Eltern wegen der Erhöhung etwas tun?
Für Eltern, die bereits Kindergeld erhalten, gibt es wegen der geplanten allgemeinen Erhöhung zunächst keinen Grund, vorsorglich einen neuen Antrag zu stellen.
Der entscheidende Punkt ist vielmehr, ob der Kindergeldanspruch weiterhin besteht.
Das kann beispielsweise bei volljährigen Kindern von Ausbildung, Studium und anderen Voraussetzungen abhängen.
Die bloße Änderung des allgemeinen Monatsbetrags ist dagegen kein Anlass, Kindergeld komplett neu zu beantragen.
Was steht bereits fest – und was noch nicht?
Gerade bei einem Artikel im September 2026 ist diese Unterscheidung wichtig.
Fest steht: Das Bundeskabinett hat am 2. September den Regierungsentwurf zur Einkommensteuerreform 2027 beschlossen.
Im Regierungsentwurf vorgesehen sind: 267 Euro Kindergeld 2027, 272 Euro 2028, höhere Kinder- und Grundfreibeträge sowie der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.430 Euro.
Noch nicht abgeschlossen ist: das weitere Gesetzgebungsverfahren.
Familien sollten die genannten Werte deshalb noch nicht mit einem endgültig verabschiedeten Gesetz verwechseln.
Kindergeld 2027: Die acht Euro erzählen nur die halbe Geschichte
Die geplante Kindergelderhöhung allein wird das Budget einer Familie kaum grundlegend verändern.
Ein Kind bringt 96 Euro mehr im Jahr, zwei Kinder 192 Euro und drei Kinder 288 Euro.
Interessanter wird 2027 deshalb das Gesamtpaket.
Höheres Kindergeld, höhere Freibeträge, ein größerer Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Veränderungen beim Einkommensteuertarif wirken zusammen. Gleichzeitig werden an anderer Stelle Steuervergünstigungen reduziert.
Deshalb dürfte für viele Familien erst der persönliche Vergleich zeigen, was 2027 tatsächlich netto übrig bleibt.
Für das Kindergeld ist die Rechnung dagegen schon heute einfach: Nach dem aktuellen Regierungsentwurf sind ab Januar 2027 monatlich 267 Euro pro Kind vorgesehen.
