TV-L in Hessen? Warum für Landesbeschäftigte stattdessen der TV-H gilt

Südhessen. Wer sich auf eine Stelle beim Land Hessen bewirbt oder bereits im Landesdienst arbeitet, stößt häufig auf die Begriffe TV-L und TV-H. Dabei stellt sich schnell die Frage: Gilt der Tarifvertrag der Länder auch in Hessen? Die Antwort lautet: nein. Für Tarifbeschäftigte des Landes Hessen gilt grundsätzlich der landeseigene TV-H.

In Südhessen betrifft das zahlreiche Beschäftigte, etwa an Schulen und Hochschulen, in Finanzämtern, Gerichten, beim Regierungspräsidium Darmstadt oder in weiteren Landesbehörden.

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Was bedeutet TV-L?

Die Abkürzung TV-L steht für den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. Er regelt die Arbeitsbedingungen der Tarifbeschäftigten in den Bundesländern, die der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) angehören.

Der Tarifvertrag enthält unter anderem Regelungen zur Eingruppierung, zum Tabellenentgelt, zur regelmäßigen Arbeitszeit, zum Urlaubsanspruch sowie zur Entgeltfortzahlung. Darüber hinaus sind auch Zuschläge, Sonderzahlungen und die Entwicklung innerhalb der Entgeltstufen tariflich festgelegt.

Für Beschäftigte hessischer Städte, Gemeinden oder Landkreise ist dagegen häufig der TVöD maßgeblich. Entscheidend ist daher nicht allein der Arbeitsort, sondern vor allem der jeweilige Arbeitgeber.

Warum gilt der TV-L nicht in Hessen?

Hessen nimmt tarifrechtlich eine Sonderstellung ein. Das Land verhandelt die Arbeitsbedingungen seiner Tarifbeschäftigten eigenständig und verwendet dafür den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H).

Der TV-H trat am 1. September 2009 in Kraft. Seitdem werden Tarifabschlüsse unabhängig von den übrigen Bundesländern zwischen dem Land Hessen und den Gewerkschaften ausgehandelt. Auch wenn sich die Ergebnisse häufig an den Abschlüssen des TV-L orientieren, werden sie nicht automatisch übernommen.

Wer fällt unter den TV-H?

Der TV-H gilt für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber das Land Hessen ist. Dazu gehören beispielsweise Tarifbeschäftigte an staatlichen Schulen und Hochschulen, in Finanzämtern und Gerichten, beim Regierungspräsidium Darmstadt, bei Hessen Mobil sowie in weiteren Landesbehörden.

Nicht jede Person, die im öffentlichen Dienst arbeitet, fällt jedoch automatisch unter den TV-H. Je nach Arbeitgeber können andere Tarifverträge gelten. Beschäftigte bei Städten und Gemeinden arbeiten häufig nach dem TVöD. Für Beamtinnen und Beamte gelten wiederum die gesetzlichen Besoldungsvorschriften und nicht der TV-H.

TV-H und TV-L im Vergleich

MerkmalTV-HTV-L
GeltungsbereichBeschäftigte des Landes HessenBeschäftigte der teilnehmenden Bundesländer
TarifverhandlungenEigenständige Verhandlungen in HessenGemeinsame Verhandlungen der Länder
EntgelttabelleEigene TV-H-TabelleGemeinsame TV-L-Tabelle
TarifabschlüsseNach hessischer TarifeinigungNach Abschluss mit der TdL
EinzelregelungenTeilweise hessische BesonderheitenRegelungen des TV-L

Was sind Entgeltgruppe und Stufe?

Die Höhe des tariflichen Grundgehalts richtet sich vor allem nach der Entgeltgruppe und der Stufe.

Während die Entgeltgruppe die Bewertung der ausgeübten Tätigkeit widerspiegelt, bildet die Stufe in der Regel die Berufserfahrung beziehungsweise die Beschäftigungszeit innerhalb einer Entgeltgruppe ab. Mit zunehmender Stufenlaufzeit steigt auch das Tabellenentgelt.

Welche Eingruppierung im Einzelfall zutrifft, hängt von den übertragenen Aufgaben und den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen ab. Allein aus der Berufsbezeichnung lässt sich die passende Entgeltgruppe deshalb meist nicht ableiten.

Wo finden Beschäftigte die aktuelle TV-H-Tabelle?

Die offiziellen Entgelttabellen veröffentlicht das Regierungspräsidium Kassel. Dort finden Beschäftigte neben den allgemeinen Tabellen auch Stundenentgelte sowie weitere tarifliche Übersichten.

Wer sein monatliches Tabellenentgelt direkt nach Entgeltgruppe, Stufe und Beschäftigungsumfang berechnen möchte, kann dafür den TV-H-Gehaltsrechner 2026 von Südhessen Aktuell nutzen.

Wann steigen die Gehälter im TV-H?

Da Hessen eigenständig verhandelt, erfolgen Gehaltserhöhungen unabhängig vom TV-L. Nach einer Tarifeinigung veröffentlicht das Land die jeweils gültigen Entgelttabellen.

Beschäftigte sollten deshalb immer darauf achten, dass sie die aktuelle TV-H-Tabelle verwenden. Über Suchmaschinen werden häufig noch ältere Tabellen gefunden, obwohl bereits neue Entgeltwerte gelten.

Häufig gestellte Fragen

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