Rente 2027: Was sich für Rentner im kommenden Jahr ändert

Für Millionen Rentnerinnen und Rentner bringt 2027 wichtige Änderungen. Besonders Eltern mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, profitieren von einer Reform: Mit der Mütterrente III werden die Kindererziehungszeiten vollständig angeglichen.

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Gleichzeitig bleibt das Rentenniveau gesetzlich abgesichert und nach den derzeitigen Vorausberechnungen soll auch der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung 2027 stabil bleiben.

Eine Frage lässt sich dagegen noch nicht seriös beantworten: Wie hoch fällt die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2027 aus?

Die endgültige Anpassung hängt vor allem von der Lohnentwicklung ab und wird erst später festgelegt.

Wir zeigen, was für 2027 bereits beschlossen ist – und bei welchen Punkten Rentner noch abwarten müssen.

Mütterrente III kommt zum 1. Januar 2027

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft Eltern von Kindern, die vor 1992 geboren wurden.

Bislang werden für diese Kinder weniger Kindererziehungszeiten berücksichtigt als für Kinder, die ab 1992 geboren wurden.

Mit der sogenannten Mütterrente III wird dieser Unterschied beseitigt.

Für vor 1992 geborene Kinder werden künftig ebenfalls drei Jahre Kindererziehungszeit anerkannt.

Damit werden die rentenrechtlich berücksichtigten Erziehungszeiten unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes vollständig angeglichen.

Die Regelung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.

Sechs zusätzliche Monate pro Kind

Für vor 1992 geborene Kinder werden derzeit zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeit berücksichtigt.

2027 kommt ein weiteres halbes Jahr hinzu.

Das entspricht sechs zusätzlichen Monaten pro Kind.

Diese zusätzlichen Zeiten wirken sich auf die Berechnung der gesetzlichen Rente aus.

Das Bundesarbeitsministerium geht davon aus, dass rund zehn Millionen Menschen von der Verbesserung profitieren können.

Dabei handelt es sich überwiegend um Frauen.

Die Bezeichnung „Mütterrente“ kann deshalb etwas irreführend sein: Entscheidend ist nicht das Geschlecht, sondern wem die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung zugeordnet wurde.

Rund 20 Euro mehr Rente pro Kind

Das Bundesarbeitsministerium nennt auch eine Größenordnung für die finanzielle Wirkung.

Durch die zusätzlichen sechs Monate Kindererziehungszeit kann sich die monatliche Rente nach derzeitiger Größenordnung um rund 20 Euro pro betroffenem Kind erhöhen.

Bei zwei vor 1992 geborenen Kindern wären es entsprechend ungefähr 40 Euro monatlich.

Die genaue individuelle Auswirkung kann allerdings vom persönlichen Versicherungsverlauf und vom jeweils gültigen Rentenwert abhängen.

Die Auszahlung kommt erst 2028

Hier steckt eine Besonderheit, die schnell zu Missverständnissen führen kann.

Die Mütterrente III tritt zwar bereits am 1. Januar 2027 in Kraft.

Auf dem Konto erscheint das zusätzliche Geld bei vielen Betroffenen aber zunächst noch nicht.

Grund dafür ist nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung der erhebliche technische Aufwand für die Umsetzung.

Die Auszahlung beginnt deshalb erst 2028.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Betroffene auf das Geld für 2027 verzichten müssen.

Geld für 2027 wird nachgezahlt

Die zusätzlichen Ansprüche gelten rückwirkend ab Januar 2027.

Wer bereits eine Rente erhält und Anspruch auf die zusätzliche Kindererziehungszeit hat, bekommt die entsprechenden Beträge deshalb später für das Jahr 2027 nachgezahlt.

Die Deutsche Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass die verzögerte technische Umsetzung nicht zu einem finanziellen Verlust führen soll.

Für Betroffene ist deshalb die Unterscheidung wichtig:

Anspruch ab 2027 – Auszahlung ab 2028.

Muss die Mütterrente III beantragt werden?

Für viele Betroffene ist kein neuer Antrag erforderlich.

Bei Menschen, die bereits eine Rente beziehen und bei denen die Kindererziehungszeiten bekannt sind, soll die Berücksichtigung grundsätzlich automatisch erfolgen.

Auch bei Menschen, die erst künftig in Rente gehen, werden Kindererziehungszeiten spätestens im Rahmen des Rentenantrags geprüft.

Wer unsicher ist, ob die eigenen Kindererziehungszeiten im Versicherungsverlauf korrekt erfasst sind, kann seinen Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung überprüfen.

Wie hoch wird die Rentenerhöhung 2027?

Das lässt sich im September 2026 noch nicht verbindlich sagen.

Die gesetzlichen Renten werden grundsätzlich jedes Jahr zum 1. Juli angepasst.

Entscheidend für die Höhe ist insbesondere die Entwicklung der Löhne und Gehälter.

Steigen die relevanten Löhne, wirkt sich dies grundsätzlich auch auf die Rentenanpassung aus.

Die endgültige Höhe wird von der Bundesregierung per Verordnung festgelegt. Der Bundesrat muss dieser zustimmen.

Eine konkrete Prozentzahl für die Rentenerhöhung 2027 wäre deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch eine Prognose und keine feststehende Erhöhung.

Warum bereits Prozentzahlen für 2027 kursieren

Trotzdem finden sich bereits Schätzungen zur Entwicklung der Renten.

Der Rentenversicherungsbericht enthält Modellrechnungen für die kommenden Jahre.

Diese Berechnungen sind hilfreich, um die langfristige Entwicklung der Rentenversicherung einzuschätzen.

Sie sind aber ausdrücklich keine Prognosen für die tatsächliche Rentenerhöhung eines einzelnen Jahres.

Die Bundesregierung weist selbst darauf hin, dass solche Modellrechnungen von Annahmen zur wirtschaftlichen Entwicklung abhängen.

Wer heute bereits eine angeblich „sichere Rentenerhöhung 2027“ liest, sollte deshalb genau darauf achten, ob es sich lediglich um eine Modellrechnung handelt.

Rentenniveau bleibt bis 2031 bei mindestens 48 Prozent

Eine andere wichtige Zahl steht dagegen bereits fest.

Das sogenannte Rentenniveau wird bis 2031 bei mindestens 48 Prozent stabilisiert.

Das Rentenniveau beschreibt vereinfacht das Verhältnis zwischen einer Standardrente nach 45 Jahren mit Durchschnittsverdienst und dem durchschnittlichen Arbeitseinkommen.

Es bedeutet ausdrücklich nicht, dass jeder Rentner 48 Prozent seines letzten Gehalts als Rente erhält.

Die Haltelinie soll verhindern, dass sich Renten und Löhne bis 2031 stärker voneinander entfernen.

Rentenbeitrag soll 2027 bei 18,6 Prozent bleiben

Auch für Arbeitnehmer ist der Blick auf 2027 interessant.

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt derzeit 18,6 Prozent.

Nach den Vorausberechnungen des Rentenversicherungsberichts soll dieser Beitragssatz bis einschließlich 2027 stabil bleiben.

Erst danach wird in den Modellrechnungen mit einem Anstieg gerechnet.

Für 2028 werden dort 19,8 Prozent und für 2029 20 Prozent angenommen.

Auch hier gilt allerdings: Langfristige Vorausberechnungen hängen von zahlreichen wirtschaftlichen und demografischen Annahmen ab.

Aktivrente gilt auch 2027 – ist aber keine neue Regel

Wer nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze weiterarbeitet, kann auch 2027 von der sogenannten Aktivrente profitieren.

Neu eingeführt wird sie 2027 allerdings nicht.

Die Aktivrente gilt bereits seit 1. Januar 2026.

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben, können dadurch bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen.

Ob bereits eine gesetzliche Rente bezogen oder der Rentenbeginn aufgeschoben wird, spielt für diesen Freibetrag grundsätzlich keine Rolle.

Die 2.000 Euro sind nicht komplett abgabenfrei

„2.000 Euro steuerfrei“ bedeutet allerdings nicht automatisch „2.000 Euro ohne Abzüge“.

Auf den begünstigten Arbeitslohn fallen weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.

Außerdem gilt die Aktivrente nicht für jede Form der Erwerbstätigkeit.

Selbstständige, Beamte und Abgeordnete können den Freibetrag beispielsweise nicht nutzen.

Auch Minijobs fallen nicht unter diese Regelung.

Begünstigt werden sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Weiterarbeiten kann sich zusätzlich auf die Rente auswirken

Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, sollte deshalb verschiedene Möglichkeiten auseinanderhalten.

Die Aktivrente ist zunächst ein steuerlicher Freibetrag.

Sie ist keine zusätzliche gesetzliche Rente.

Daneben kann die Entscheidung, weiterzuarbeiten oder den Rentenbeginn aufzuschieben, weitere Auswirkungen auf die spätere Rentenhöhe haben.

Welche Variante günstiger ist, hängt stark von der individuellen Situation ab.

Was bedeutet 2027 für normale Rentner?

Für Rentner ohne Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder gibt es durch die Mütterrente III nicht automatisch zusätzliches Geld.

Für sie dürfte vor allem die jährliche Rentenanpassung zum 1. Juli 2027 entscheidend sein.

Wie hoch diese ausfällt, steht derzeit noch nicht fest.

Klar ist dagegen, dass die gesetzliche Haltelinie beim Rentenniveau weiterhin gilt.

Damit unterscheidet sich 2027 von Jahren, in denen größere grundlegende Änderungen am Rentensystem unmittelbar alle Rentner betreffen.

Was Eltern jetzt überprüfen können

Wer Kinder erzogen hat, kann schon vor 2027 einen Blick in seinen Versicherungsverlauf werfen.

Dort sind die gespeicherten Versicherungszeiten aufgeführt.

Fehlen Kindererziehungszeiten oder sind Angaben unklar, kann eine sogenannte Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung sinnvoll sein.

Das bedeutet nicht, dass wegen der Mütterrente III zwingend ein neuer Antrag gestellt werden muss.

Es hilft aber grundsätzlich, sicherzustellen, dass der Versicherungsverlauf vollständig ist.

Weitere Rentenreformen bleiben ein Thema

Mit Mütterrente III, Rentenniveau und Aktivrente ist die politische Debatte über die Altersvorsorge nicht abgeschlossen.

Eine von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat 2026 weitere Vorschläge für die langfristige Entwicklung des Rentensystems vorgelegt.

Dabei geht es unter anderem darum, wie die gesetzliche Rente angesichts des demografischen Wandels langfristig finanziert werden kann.

Welche weiteren Vorschläge tatsächlich Gesetz werden, muss von den bereits beschlossenen Regelungen für 2027 unterschieden werden.

Für Rentner ist deshalb wichtig, zwischen geltendem Recht, beschlossenen Änderungen und politischen Reformvorschlägen zu unterscheiden.

Das ändert sich bei der Rente 2027 tatsächlich

Für 2027 lassen sich damit bereits einige Punkte festhalten.

Die Mütterrente III tritt am 1. Januar in Kraft. Für vor 1992 geborene Kinder werden künftig drei statt zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeit berücksichtigt.

Die Auszahlung der zusätzlichen Ansprüche beginnt technisch erst 2028, die Beträge für 2027 werden jedoch nachgezahlt.

Das Rentenniveau bleibt bis 2031 bei mindestens 48 Prozent abgesichert.

Nach der aktuellen Vorausberechnung soll außerdem der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung 2027 bei 18,6 Prozent bleiben.

Die Aktivrente mit bis zu 2.000 Euro steuerfreiem Arbeitslohn pro Monat gilt weiterhin, wurde allerdings bereits 2026 eingeführt.

Noch offen ist dagegen die für viele Rentner wichtigste Zahl: die konkrete Rentenerhöhung zum 1. Juli 2027.

Sobald die dafür entscheidenden Daten vorliegen, sollte dieser Artikel entsprechend aktualisiert werden.

Häufige Fragen zur Rente 2027

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