Neue Regeln ab 27. September: Warum „umweltfreundlich“ und „klimaneutral“ nicht mehr einfach auf Produkten stehen dürfen

„Umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder ein grünes Siegel auf der Verpackung: Beim Einkaufen begegnen Verbrauchern inzwischen zahlreiche Versprechen, die ein Produkt besonders nachhaltig erscheinen lassen.

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Doch wie viel steckt tatsächlich dahinter?

Ab Sonntag, 27. September 2026, gelten in Deutschland strengere Regeln für solche Umweltaussagen. Unternehmen dürfen pauschale Umweltversprechen künftig nicht mehr einfach verwenden, wenn sie diese nicht ausreichend belegen können.

Auch bei Nachhaltigkeitssiegeln wird stärker reguliert.

Gleichzeitig sollen zwei neue europaweit einheitliche Kennzeichnungen Verbrauchern zeigen, welche Rechte sie bei der Gewährleistung haben und ob ein Hersteller eine zusätzliche Haltbarkeitsgarantie anbietet.

Für Verbraucher verändert sich damit, was künftig auf Verpackungen, in Geschäften und in der Werbung stehen darf.

Was ändert sich am 27. September 2026?

Die neuen Regeln sollen vor allem sogenanntes Greenwashing erschweren.

Damit ist vereinfacht gemeint, dass Produkte oder Unternehmen umweltfreundlicher dargestellt werden, als sie tatsächlich sind.

Begriffe mit einer positiven Umweltwirkung haben einen großen Einfluss auf Kaufentscheidungen.

Das Problem: Allgemeine Aussagen wie „grün“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ können für Verbraucher schwer überprüfbar sein.

Genau hier setzen die neuen Vorgaben an.

Ab dem 27. September müssen Unternehmen entsprechende Umweltaussagen nachvollziehbar belegen können.

„Umweltfreundlich“ reicht künftig nicht mehr

Besonders betroffen sind allgemeine Umweltaussagen.

Die Bundesregierung nennt ausdrücklich pauschale Begriffe wie „umweltfreundlich“ und „klimaneutral“ als Beispiele für Aussagen, die in dieser Form nicht mehr ohne Weiteres zulässig sind.

Für Unternehmen reicht es damit künftig nicht mehr aus, einem Produkt lediglich ein grünes Image zu geben.

Wer mit einer positiven Umweltwirkung wirbt, muss diese Aussage entsprechend begründen und belegen können.

Das soll Verbrauchern helfen, tatsächliche Umweltvorteile besser von bloßen Werbeversprechen zu unterscheiden.

Was bedeutet das beim Einkauf?

Die Veränderungen dürften Verbrauchern vor allem auf Verpackungen und in der Werbung begegnen.

Wer beispielsweise ein Waschmittel, Lebensmittel, Kleidungsstück oder Elektrogerät kauft, trifft heute auf zahlreiche Nachhaltigkeitsaussagen.

Künftig sollen solche Aussagen konkreter und überprüfbarer werden.

Eine grüne Verpackung wird dadurch natürlich nicht verboten.

Entscheidend ist vielmehr, welche konkreten Aussagen Unternehmen über die Umweltwirkung ihres Produkts machen.

Wer ein Produkt als besonders nachhaltig oder umweltfreundlich bewirbt, muss dafür eine nachvollziehbare Grundlage haben.

Auch Nachhaltigkeitssiegel werden strenger geregelt

Ein zweiter wichtiger Punkt betrifft Siegel.

Mittlerweile gibt es eine große Zahl unterschiedlicher Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitskennzeichnungen.

Für Verbraucher ist dabei nicht immer leicht erkennbar, wer hinter einem Siegel steht und nach welchen Kriterien es vergeben wurde.

Auch hier werden die Regeln verschärft.

Unternehmen dürfen künftig nicht einfach eigene Nachhaltigkeitssiegel verwenden, die lediglich den Eindruck einer unabhängigen Zertifizierung vermitteln.

Nach Angaben der Bundesregierung sollen nur noch staatliche oder nach festgelegten Zertifizierungssystemen vergebene Nachhaltigkeitssiegel verwendet werden dürfen.

Damit soll die Zahl nicht nachvollziehbarer Umweltkennzeichnungen reduziert werden.

Warum gibt es überhaupt so viele grüne Werbeversprechen?

Nachhaltigkeit ist längst zu einem Verkaufsargument geworden.

Viele Verbraucher berücksichtigen beim Einkauf neben Preis und Qualität auch Faktoren wie Energieverbrauch, Haltbarkeit, Recyclingfähigkeit oder Auswirkungen auf das Klima.

Für Unternehmen entsteht dadurch ein wirtschaftlicher Anreiz, Produkte entsprechend zu vermarkten.

Problematisch wird es, wenn die Werbung einen größeren Umweltvorteil vermittelt, als tatsächlich nachgewiesen werden kann.

Genau deshalb sollen die neuen Regeln nicht nachhaltige Werbung generell verhindern.

Sie sollen dafür sorgen, dass Umweltversprechen nachvollziehbarer werden.

Zwei neue Labels kommen hinzu

Während bestimmte Werbeaussagen eingeschränkt werden, sollen Verbraucher gleichzeitig neue Informationen erhalten.

Dafür sind zwei europaweit einheitliche Kennzeichnungen vorgesehen.

Das erste ist ein Gewährleistungslabel.

Es informiert darüber, dass Verbraucher beim Kauf grundsätzlich einen mindestens zweijährigen gesetzlichen Anspruch auf Reparatur oder Ersatz einer mangelhaften Ware haben.

Daneben kommt ein weiteres Label für zusätzliche Haltbarkeitsgarantien der Hersteller.

Die Bundesregierung bezeichnet dieses als GARAN-Label.

Was zeigt das Gewährleistungslabel?

Viele Verbraucher verwechseln Gewährleistung und Garantie.

Dabei handelt es sich um unterschiedliche Dinge.

Die gesetzliche Gewährleistung besteht unabhängig davon, ob ein Hersteller freiwillig eine zusätzliche Garantie anbietet.

Bei neu gekauften Waren gilt grundsätzlich eine zweijährige gesetzliche Gewährleistungsfrist.

Das neue Label soll diese bestehende Verbraucherposition sichtbarer machen.

Käufer sollen dadurch bereits beim Kauf leichter erkennen können, welche gesetzlichen Rechte ihnen zustehen.

Garantie ist nicht dasselbe wie Gewährleistung

Eine Garantie ist dagegen grundsätzlich eine zusätzliche freiwillige Leistung.

Sie kann beispielsweise vom Hersteller angeboten werden und über die gesetzlichen Rechte hinausgehen.

Genau hier setzt das zweite neue Kennzeichen an.

Das GARAN-Label soll zusätzliche Haltbarkeitsgarantien der Hersteller sichtbar machen.

Damit können Verbraucher leichter erkennen, wenn ein Unternehmen für eine bestimmte Haltbarkeit seines Produkts einsteht.

Gerade bei langlebigen Produkten kann das zu einem zusätzlichen Vergleichskriterium werden.

Haltbarkeit soll beim Kauf wichtiger werden

Hinter den neuen Vorgaben steckt eine grundsätzliche Idee.

Verbraucher sollen Produkte nicht ausschließlich anhand von Preis, Ausstattung und Werbung vergleichen können.

Auch die erwartbare Lebensdauer soll leichter erkennbar werden.

Ein Produkt, das zunächst etwas teurer ist, aber deutlich länger genutzt werden kann, kann langfristig wirtschaftlicher sein als ein günstigeres Produkt mit kurzer Lebensdauer.

Die neuen Kennzeichnungen sollen entsprechende Informationen sichtbarer machen.

Die Regeln ergänzen das neue Recht auf Reparatur

Die Änderungen passen zu einer weiteren Verbraucherreform, die bereits 2026 in Kraft getreten ist.

Deutschland hat ein neues Recht auf Reparatur eingeführt.

Hersteller bestimmter Produkte müssen Reparaturen während der üblichen Lebensdauer ermöglichen.

Außerdem sollen Ersatzteile und notwendige Werkzeuge zu angemessenen Preisen verfügbar sein.

Entscheiden sich Verbraucher innerhalb der Gewährleistungszeit für eine Reparatur, verlängert sich die Gewährleistungsfrist nach den neuen Regeln von zwei auf drei Jahre.

Damit soll Reparieren attraktiver werden als das sofortige Ersetzen eines defekten Produkts.

Was wird ab Sonntag nicht plötzlich verboten?

Bei den neuen Regeln ist eine Unterscheidung wichtig.

Nicht jede Werbung mit Nachhaltigkeit oder Umweltvorteilen wird verboten.

Unternehmen dürfen weiterhin mit nachweisbaren Umweltvorteilen ihrer Produkte werben.

Auch Begriffe rund um Nachhaltigkeit verschwinden nicht grundsätzlich aus der Werbung.

Die Anforderungen daran, solche Aussagen zu begründen, werden jedoch strenger.

Ziel ist also nicht, Umweltinformationen zu verhindern.

Im Gegenteil: Verbraucher sollen konkretere und verlässlichere Informationen erhalten.

Müssen Verbraucher jetzt selbst Beweise suchen?

Nein.

Die Verantwortung für zulässige Werbeaussagen liegt beim Unternehmen.

Verbraucher müssen im Supermarkt nicht selbst recherchieren, ob jede Umweltaussage wissenschaftlich korrekt ist.

Die neuen Vorgaben sollen gerade dafür sorgen, dass unbelegte oder irreführende Aussagen bereits auf Unternehmensseite verhindert werden.

Trotzdem lohnt sich weiterhin ein genauer Blick auf die Formulierung.

Konkrete Angaben wie beispielsweise ein messbarer Energieverbrauch oder eine nachvollziehbare Materialzusammensetzung sind für eine Kaufentscheidung häufig hilfreicher als allgemein gehaltene Nachhaltigkeitsbegriffe.

Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Für Händler und Hersteller bedeuten die Änderungen vor allem Anpassungsbedarf bei Werbung und Produktkennzeichnung.

Umweltaussagen müssen überprüft werden.

Das betrifft nicht nur Verpackungen.

Auch Webshops, Werbeanzeigen, Prospekte und andere kommerzielle Kommunikation können entsprechende Aussagen enthalten.

Unternehmen müssen deshalb prüfen, ob verwendete Nachhaltigkeitsversprechen den neuen Anforderungen entsprechen.

Auch eigene Nachhaltigkeitskennzeichen müssen daraufhin überprüft werden, ob sie künftig noch zulässig sind.

Warum die Änderung auch für Onlinekäufe wichtig ist

Die Regeln gelten nicht nur beim Einkauf im stationären Handel.

Gerade im Onlinehandel spielen Schlagwörter eine große Rolle.

Produkte werden dort häufig über kurze Beschreibungen, Symbole und Labels miteinander verglichen.

Bezeichnungen wie „grün“, „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ können dadurch einen erheblichen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben.

Die neuen Verbraucherschutzregeln sollen deshalb unabhängig davon greifen, ob ein Produkt im Laden oder online beworben wird.

Ab 27. September lohnt sich ein genauer Blick

Für Verbraucher dürfte die Änderung nicht bedeuten, dass am Sonntag plötzlich sämtliche Verpackungen in den Geschäften anders aussehen.

Produkte, Verpackungen und Werbematerialien werden nicht überall gleichzeitig ausgetauscht.

Langfristig sollen sich jedoch die Aussagen verändern, mit denen Unternehmen ihre Produkte vermarkten.

Allgemeine Umweltversprechen sollen schwieriger werden.

Gleichzeitig sollen standardisierte Informationen zu Gewährleistung und Haltbarkeitsgarantien sichtbarer werden.

Damit könnte sich auch die Art verändern, wie Unternehmen künftig über Nachhaltigkeit sprechen.

Statt eines einfachen grünen Schlagworts werden konkrete und belegbare Aussagen wichtiger.

Häufige Fragen zu den neuen Greenwashing-Regeln

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