Steuerbescheid wird 2027 digital: Wer künftig noch Post vom Finanzamt bekommt

Der Brief vom Finanzamt könnte für viele Steuerzahler bald der Vergangenheit angehören. Ab 1. Januar 2027 werden Steuerbescheide bei elektronisch eingereichten Steuererklärungen grundsätzlich auch elektronisch bekannt gegeben.

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Damit dreht sich das bisherige Prinzip um.

Bislang ist der Steuerbescheid auf Papier für viele Bürger der Normalfall. Die elektronische Bekanntgabe muss aktiv gewählt beziehungsweise ermöglicht werden.

Künftig soll dagegen die digitale Bereitstellung zum Regelfall werden.

Wer seinen Steuerbescheid weiterhin per Post erhalten möchte, kann allerdings widersprechen beziehungsweise eine postalische Bekanntgabe verlangen.

Was ändert sich beim Steuerbescheid ab 2027?

Die wichtigste Änderung betrifft die sogenannte Bekanntgabe von Steuerbescheiden.

Wer seine Steuererklärung elektronisch übermittelt, beispielsweise über ELSTER oder eine entsprechende Steuersoftware, soll den anschließenden Steuerbescheid grundsätzlich ebenfalls elektronisch erhalten.

Das Finanzamt stellt den Bescheid dafür zum Datenabruf bereit.

Der klassische Papierbrief wird damit bei elektronischen Steuererklärungen nicht mehr automatisch der Standard sein.

Die Änderung gilt ab dem 1. Januar 2027.

2026 ist noch ein Übergangsjahr

Für Steuerzahler ist die zeitliche Abgrenzung wichtig.

2026 befindet sich das Verfahren noch in einer Übergangsphase.

Ab 2027 wird die elektronische Bekanntgabe dann zum gesetzlichen Regelfall, wenn eine Steuererklärung elektronisch übermittelt wurde.

Wer seine Steuererklärung ohnehin schon über ELSTER abgibt, sollte sich deshalb spätestens zum Jahreswechsel mit der digitalen Bereitstellung seiner Steuerbescheide beschäftigen.

Wie erfahre ich, dass mein Steuerbescheid da ist?

Niemand soll täglich auf Verdacht sein ELSTER-Konto überprüfen müssen.

Sobald ein elektronischer Steuerbescheid zum Abruf bereitsteht, wird der Empfänger darüber informiert.

Dafür spielt insbesondere die im Benutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse eine wichtige Rolle.

Die Nachricht selbst ist jedoch noch nicht der eigentliche Steuerbescheid.

Der Bescheid wird über das entsprechende elektronische Verfahren zum Abruf bereitgestellt.

Deshalb sollten Steuerzahler darauf achten, dass ihre Kontaktdaten aktuell sind.

Kann ich meinen Steuerbescheid weiterhin auf Papier bekommen?

Ja.

Die Umstellung bedeutet nicht, dass Steuerbescheide aus Papier vollständig abgeschafft werden.

Wer die elektronische Bekanntgabe nicht möchte, kann eine Bekanntgabe auf dem Postweg verlangen.

Damit bleibt auch nach 2027 die Möglichkeit bestehen, einen klassischen Papierbescheid vom Finanzamt zu erhalten.

Allerdings müssen Betroffene künftig gegebenenfalls selbst aktiv werden, wenn sie nicht am elektronischen Verfahren teilnehmen möchten.

Was ist mit Menschen, die ihre Steuererklärung auf Papier abgeben?

Die Neuregelung zielt insbesondere auf Steuererklärungen, die elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

Wer seine Steuererklärung zulässigerweise weiterhin auf Papier einreicht, fällt deshalb nicht automatisch unter denselben elektronischen Standard.

Für einen großen Teil der Steuerpflichtigen spielt das allerdings eine zunehmend kleinere Rolle.

Viele Steuererklärungen werden inzwischen über ELSTER, Steuerprogramme oder Steuerberater elektronisch übermittelt.

Auch Steuerberater und Unternehmen sind betroffen

Die Digitalisierung betrifft nicht nur Arbeitnehmer, die einmal im Jahr ihre Einkommensteuererklärung abgeben.

Für Unternehmen, Selbstständige und steuerlich beratene Personen sind elektronische Verfahren bereits seit Jahren besonders relevant.

Viele betriebliche Steuererklärungen müssen ohnehin digital übermittelt werden.

Auch dort soll die elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung weiter ausgebaut werden.

Für Unternehmen bedeutet das, dass digitale Postfächer und Zugänge zur Steuerverwaltung künftig noch wichtiger werden.

Warum stellt die Finanzverwaltung auf digital um?

Ein wesentlicher Grund ist die zunehmende Digitalisierung des gesamten Besteuerungsverfahrens.

Wenn eine Steuererklärung bereits digital beim Finanzamt eingeht, verursacht ein anschließend ausgedruckter und per Post verschickter Bescheid zusätzliche Arbeit und Kosten.

Die elektronische Bekanntgabe soll Medienbrüche reduzieren.

Gleichzeitig kann ein digitaler Steuerbescheid schneller bereitgestellt werden und lässt sich einfacher elektronisch archivieren oder an Steuerberater weiterleiten.

Bei Millionen Steuerbescheiden pro Jahr kann die Umstellung außerdem erhebliche Mengen Papier und Porto einsparen.

Vorsicht bei gefälschten E-Mails vom Finanzamt

Mit mehr digitaler Kommunikation steigt allerdings auch die Bedeutung von Sicherheit.

Betrüger verschicken bereits heute E-Mails, die angeblich von ELSTER oder einem Finanzamt stammen.

Darin werden Empfänger beispielsweise aufgefordert, persönliche Daten einzugeben, Bankinformationen zu bestätigen oder angebliche Steuererstattungen abzurufen.

Eine Benachrichtigung über einen neuen digitalen Steuerbescheid sollte deshalb nicht dazu verleiten, unkritisch auf Links in einer E-Mail zu klicken.

Im Zweifel ist es sicherer, ELSTER beziehungsweise die verwendete Steuerplattform selbst aufzurufen und sich dort einzuloggen.

Der digitale Bescheid sollte gespeichert werden

Auch wenn der Steuerbescheid künftig elektronisch kommt, sollte er nicht einfach ignoriert werden.

Steuerbescheide können noch Jahre später benötigt werden.

Das gilt beispielsweise bei Finanzierungen, Anträgen, Nachweisen gegenüber Behörden oder bei späteren steuerlichen Fragen.

Deshalb empfiehlt es sich, digitale Steuerbescheide geordnet zu speichern und gegebenenfalls zusätzlich zu sichern.

Das kann beispielsweise in einem persönlichen Dokumentenarchiv oder einer verschlüsselten Cloud erfolgen.

Einspruchsfrist gilt auch beim digitalen Steuerbescheid

Besonders wichtig ist die rechtliche Wirkung der elektronischen Bekanntgabe.

Ein digitaler Steuerbescheid ist kein unverbindliches Informationsdokument.

Mit seiner Bekanntgabe können rechtliche Fristen beginnen.

Dazu gehört insbesondere die Frist für einen Einspruch gegen den Steuerbescheid.

Wer seine Steuererklärung digital abgibt, sollte deshalb künftig auch Benachrichtigungen der Finanzverwaltung aufmerksam verfolgen.

Denn ein elektronischer Bescheid kann genauso wichtig sein wie der klassische Brief im Briefkasten.

Was Steuerzahler vor 2027 prüfen sollten

Für die meisten Menschen besteht aktuell kein Grund zur Eile.

Die grundlegende Umstellung greift erst ab dem 1. Januar 2027.

Wer bereits ein ELSTER-Benutzerkonto besitzt, kann die verbleibende Zeit jedoch nutzen, um seine hinterlegte E-Mail-Adresse und seine Zugangsdaten zu überprüfen.

Auch Unternehmen sollten klären, wer innerhalb des Betriebs elektronische Steuerbescheide empfängt und bearbeitet.

Das klingt zunächst nach einem kleinen organisatorischen Detail.

Wenn an einen Steuerbescheid jedoch eine Einspruchsfrist gekoppelt ist, kann eine übersehene elektronische Nachricht schnell relevant werden.

Der Brief vom Finanzamt verschwindet nicht vollständig

Die Änderung zum Jahreswechsel 2026/2027 ist ein weiterer Schritt zur digitalen Finanzverwaltung.

Der Papier-Steuerbescheid wird dadurch allerdings nicht komplett abgeschafft.

Vielmehr verändert sich der Standard.

Wer elektronisch mit dem Finanzamt kommuniziert, soll künftig grundsätzlich auch eine elektronische Antwort erhalten.

Wer weiterhin Papier möchte, behält diese Möglichkeit.

Damit könnte sich für Millionen Steuerzahler ab 2027 vor allem eines ändern: Der wichtigste Brief vom Finanzamt landet künftig immer häufiger im digitalen statt im echten Briefkasten.

Häufige Fragen zum digitalen Steuerbescheid 2027

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