Neue Pflegeausbildung ab 2027: Das ändert sich auch in Hessen

Wer 2027 eine Ausbildung in der Pflege beginnen möchte, bekommt eine neue Möglichkeit: Zum 1. Januar 2027 startet die neue Pflegefachassistenzausbildung. Sie wird erstmals bundesweit einheitlich geregelt und ersetzt die bislang unterschiedlichen landesrechtlichen Ausbildungen in der Pflegehilfe und Pflegeassistenz.

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Auch für Hessen bedeutet das eine grundlegende Veränderung. Bislang gibt es hier unter anderem eigene Ausbildungen in der Altenpflegehilfe und Krankenpflegehilfe. Künftig soll mit der Pflegefachassistenz ein bundesweit einheitlicher Abschluss an deren Stelle treten.

Die neue Ausbildung soll gleichzeitig einen vergleichsweise niedrigschwelligen Einstieg in einen Pflegeberuf ermöglichen.

Ausbildung dauert in der Regel 18 Monate

Die Pflegefachassistenzausbildung dauert in Vollzeit grundsätzlich 18 Monate.

Eine Ausbildung in Teilzeit ist ebenfalls möglich. Wer bereits einschlägige berufliche Erfahrungen oder entsprechende Qualifikationen besitzt, kann die Ausbildungszeit unter bestimmten Voraussetzungen verkürzen.

Damit ist die Pflegefachassistenz deutlich kürzer als die reguläre dreijährige Ausbildung zur Pflegefachperson.

Trotzdem umfasst sie sowohl theoretische als auch praktische Ausbildungsbestandteile.

Einsätze in verschiedenen Bereichen der Pflege

Die Ausbildung ist generalistisch aufgebaut. Auszubildende sollen deshalb unterschiedliche Bereiche der Pflege kennenlernen.

Vorgesehen sind Einsätze in der stationären Langzeitpflege, beispielsweise in einem Pflegeheim, in der ambulanten Pflege sowie in der stationären Akutpflege, etwa in einem Krankenhaus.

Damit werden Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten nicht ausschließlich für einen einzelnen Bereich ausgebildet.

Nach dem Abschluss sollen sie Pflegefachpersonen bei der Versorgung pflegebedürftiger Menschen unterstützen und dabei auch eigenständig bestimmte Aufgaben übernehmen können.

Hauptschulabschluss reicht grundsätzlich aus

Eine Besonderheit sind die vergleichsweise offenen Zugangsvoraussetzungen.

Grundsätzlich genügt für die neue Ausbildung ein Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann sogar eine Aufnahme ohne formalen Schulabschluss möglich sein. Voraussetzung dafür ist eine positive Einschätzung der Pflegeschule, dass die Bewerberin oder der Bewerber die Ausbildung erfolgreich abschließen kann.

Damit soll die Pflegefachassistenz auch Menschen einen Einstieg in die Pflege ermöglichen, für die eine andere Berufsausbildung zunächst nicht infrage kommt.

Ausbildungsvergütung wird verpflichtend

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Bezahlung.

Wer die neue Pflegefachassistenzausbildung absolviert, hat Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung.

Damit unterscheidet sich die neue bundesweite Regelung teilweise deutlich von den bisherigen landesrechtlichen Modellen.

Die Finanzierung orientiert sich am bereits bestehenden System der Pflegeausbildung und wird über Ausbildungsfonds auf Landesebene organisiert.

Für Auszubildende bedeutet das vor allem: Die Pflegefachassistenz soll nicht nur bundesweit einheitlich geregelt, sondern auch vergütet werden.

Was ändert sich in Hessen?

Für Hessen ist die Umstellung besonders für die bisherigen Pflegehilfeausbildungen relevant.

Bislang werden im Land unter anderem die Altenpflegehilfe und Krankenpflegehilfe nach hessischen Regelungen ausgebildet.

Mit dem Start der bundesweiten Pflegefachassistenz wird dieses System schrittweise umgestellt.

Wer allerdings bereits eine bisherige landesrechtliche Ausbildung begonnen hat, muss deshalb nicht automatisch wechseln. Übergangsregelungen sollen sicherstellen, dass bereits begonnene Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen noch abgeschlossen werden können.

Damit erfolgt die Umstellung nicht von einem Tag auf den anderen.

Neuer Abschluss gilt bundesweit

Ein wesentlicher Vorteil der Reform ist die bundesweite Vergleichbarkeit.

Bislang existierten in Deutschland 27 unterschiedliche landesrechtlich geregelte Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen.

Ausbildungsdauer, Berufsbezeichnungen und Anforderungen konnten sich deshalb je nach Bundesland unterscheiden.

Mit der neuen Pflegefachassistenz gibt es künftig ein einheitliches Berufsprofil.

Das erleichtert beispielsweise einen späteren Wechsel von Hessen in ein anderes Bundesland, weil der Abschluss nicht mehr auf einer ausschließlich hessischen Ausbildungsregelung basiert.

Nach der Pflegefachassistenz ist weiterer Aufstieg möglich

Die Pflegefachassistenz kann außerdem als Einstieg in eine weitere berufliche Entwicklung genutzt werden.

Nach erfolgreichem Abschluss besteht die Möglichkeit, anschließend die Ausbildung zur Pflegefachperson zu absolvieren.

Dabei kann die bereits absolvierte Ausbildung unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt und die weitere Ausbildungszeit verkürzt werden.

Danach stehen weitere Qualifizierungen bis hin zu einem Pflegestudium offen.

Die Pflegefachassistenz soll damit nicht nur einen schnellen Berufseinstieg ermöglichen, sondern auch eine erste Stufe für eine weitere Karriere in der Pflege sein.

Warum die Ausbildung neu geregelt wird

Hinter der Reform steht vor allem der wachsende Personalbedarf in der Pflege.

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums arbeiten bereits heute rund 1,7 Millionen Menschen in Deutschland in Pflegeberufen. Gleichzeitig steigt aufgrund der demografischen Entwicklung langfristig die Zahl der Menschen, die auf Unterstützung und Pflege angewiesen sind.

Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten sollen deshalb künftig stärker in die Versorgung eingebunden werden und ausgebildete Pflegefachpersonen entlasten.

Die bundesweit einheitliche Ausbildung soll gleichzeitig den Zugang zum Beruf vereinfachen.

Start ist am 1. Januar 2027

Die gesetzlichen Vorbereitungen für die neue Ausbildung laufen bereits.

Schon 2026 mussten unter anderem die Finanzierung vorbereitet und bundesweite Rahmenpläne für die Ausbildung entwickelt werden. Ende Juni 2026 wurden der Rahmenlehrplan und der Rahmenausbildungsplan an die zuständigen Bundesministerien übergeben.

Damit können sich Pflegeschulen und Träger der praktischen Ausbildung auf den Start vorbereiten.

Ab 1. Januar 2027 beginnt dann die neue bundesweit einheitliche Pflegefachassistenzausbildung.

Für Menschen in Hessen, die sich für einen Einstieg in die Pflege interessieren, entsteht damit ein neuer Ausbildungsweg.

Häufige Fragen zur Pflegefachassistenz 2027

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