Heizperiode 2026: Ab wann Vermieter heizen müssen und welche Temperaturen gelten

Mit dem Oktober beginnt für Millionen Mieterinnen und Mieter wieder die Heizsaison. Gerade wenn die Temperaturen nachts deutlich sinken, stellt sich schnell die Frage: Ab wann muss der Vermieter eigentlich die Heizung einschalten?

Quelle: Bild von Unsplash

Häufig ist dabei von einer gesetzlichen Heizperiode vom 1. Oktober bis zum 30. April die Rede. Ganz so einfach ist es allerdings nicht. Eine bundesweit gesetzlich festgelegte Heizperiode mit exakt diesen Daten gibt es nicht.

Trotzdem hat sich der Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. April in Mietverträgen und der Rechtsprechung als übliche Heizperiode etabliert.

Und auch außerhalb dieses Zeitraums können Vermieter verpflichtet sein, für ausreichend Wärme in der Wohnung zu sorgen.

Heizperiode beginnt üblicherweise am 1. Oktober

Der Deutsche Mieterbund weist darauf hin, dass spätestens ab dem 1. Oktober die sogenannte Heizperiode läuft.

Vermieter müssen die Heizungsanlage während dieser Zeit so betreiben, dass in den Wohnungen angemessene Temperaturen erreicht werden können.

Der Zeitraum endet üblicherweise am 30. April.

Allerdings kann im Mietvertrag auch eine andere Heizperiode vereinbart sein. Entscheidend ist zudem nicht ausschließlich das Datum.

Wird es beispielsweise bereits im September ungewöhnlich kalt, kann eine Heizpflicht auch vor Beginn der üblichen Heizperiode bestehen.

Wie warm muss eine Mietwohnung werden?

Während der Heizperiode müssen Wohnungen ausreichend beheizbar sein.

Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes muss die Heizungsanlage grundsätzlich so eingestellt sein, dass in der Wohnung tagsüber Temperaturen von mindestens 20 bis 22 Grad Celsius erreicht werden können.

Als Tageszeit nennt der Mieterbund den Zeitraum zwischen 6 und 24 Uhr.

In der Nacht darf die Temperatur abgesenkt werden. Etwa 18 Grad Celsius gelten dabei als ausreichend.

Der Vermieter muss also nicht gewährleisten, dass eine Wohnung rund um die Uhr auf 22 Grad beheizt werden kann.

Was gilt nachts?

Eine sogenannte Nachtabsenkung der Heizungsanlage ist grundsätzlich möglich.

Dabei darf die Temperatur allerdings nicht beliebig weit abgesenkt werden. Auch nachts muss gewährleistet bleiben, dass die Wohnung ausreichend warm bleibt.

Der Deutsche Mieterbund nennt rund 18 Grad Celsius als Orientierung.

Eine vollständige Abschaltung der Heizungsanlage über mehrere Nachtstunden wäre deshalb problematisch, wenn dadurch die erforderlichen Temperaturen nicht mehr erreicht werden können.

Was passiert, wenn die Wohnung nicht warm wird?

Erreicht eine Wohnung trotz vollständig aufgedrehter Heizung die erforderlichen Temperaturen nicht, kann ein Mangel der Mietwohnung vorliegen.

Betroffene Mieter sollten zunächst die Raumtemperatur dokumentieren und anschließend ihren Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung informieren.

Der Vermieter muss dann die Ursache prüfen und gegebenenfalls die Heizungsanlage reparieren lassen.

Besonders dringend wird es, wenn die Heizung während einer kalten Wetterperiode vollständig ausfällt.

Kann man bei einer kaputten Heizung die Miete mindern?

Grundsätzlich kann eine nicht ausreichend beheizbare Wohnung einen Mietmangel darstellen und damit eine Mietminderung ermöglichen.

Wie hoch eine mögliche Mietminderung ausfällt, hängt allerdings vom konkreten Einzelfall ab. Entscheidend sind beispielsweise die tatsächlich erreichten Raumtemperaturen, die Dauer des Ausfalls und die Außentemperaturen.

Der Deutsche Mieterbund nennt als Beispiel Minderungen von 20 bis 30 Prozent, wenn eine Wohnung lediglich Temperaturen zwischen 16 und 18 Grad erreicht.

Daraus lässt sich jedoch keine allgemeingültige Minderungsquote ableiten.

Wer seine Miete wegen einer ausgefallenen oder unzureichenden Heizung kürzen möchte, sollte den Mangel dokumentieren und sich im Zweifel rechtlich beraten lassen.

Muss der Vermieter auch im September oder Mai heizen?

Ja, unter bestimmten Umständen.

Die übliche Heizperiode bedeutet nicht, dass die Heizung am 30. April grundsätzlich ausgeschaltet bleiben darf und erst am 1. Oktober wieder funktionieren muss.

Entscheidend sind auch die tatsächlichen Temperaturen.

Kommt es beispielsweise im Mai zu einer längeren Kälteperiode und die Wohnung kühlt stark aus, kann der Vermieter verpflichtet sein, die Heizungsanlage wieder in Betrieb zu nehmen.

Das Gleiche gilt bei ungewöhnlich niedrigen Temperaturen im September.

Die Pflicht des Vermieters, eine zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Wohnung bereitzustellen, besteht schließlich das ganze Jahr.

Müssen Mieter ihre Wohnung selbst heizen?

Eine allgemeine Pflicht, die eigene Wohnung ständig auf 20 oder 22 Grad zu heizen, gibt es für Mieter nicht.

Wer sich bei niedrigeren Temperaturen wohlfühlt, darf grundsätzlich sparsamer heizen.

Ganz ausschalten sollte man die Heizung bei niedrigen Außentemperaturen allerdings nicht ohne Weiteres.

Mieter müssen dafür sorgen, dass durch ihr Verhalten keine vermeidbaren Schäden an der Wohnung entstehen. Kühlt eine Wohnung stark aus, können sich beispielsweise Feuchtigkeit und Schimmel bilden oder bei Frost Leitungen Schaden nehmen.

Wer wenig heizt, sollte deshalb besonders auf ausreichendes Lüften achten.

Heizkosten bleiben 2026 ein wichtiges Thema

Zum Beginn der Heizperiode lohnt sich auch ein Blick auf die Kosten.

Der im September veröffentlichte Heizspiegel 2026 zeigt deutliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Heizsystemen.

Für eine durchschnittliche 70-Quadratmeter-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus werden für das Abrechnungsjahr 2026 beispielsweise Heizkosten von rund 1.120 Euro bei Erdgas, 1.275 Euro bei Heizöl, 1.310 Euro bei Fernwärme, 735 Euro bei einer Wärmepumpe und 860 Euro bei Holzpellets prognostiziert.

Die tatsächlichen Kosten können je nach Gebäudezustand, Verbrauch, Wohnfläche und Energievertrag allerdings erheblich davon abweichen.

Gerade zu Beginn der Heizperiode kann es sich deshalb lohnen, den eigenen Verbrauch genauer im Blick zu behalten.

Häufige Fragen zur Heizperiode 2026

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen