Lohnt sich ein Kirchenaustritt finanziell? So viel Kirchensteuer können Sie in Hessen sparen

Hessen. 30 Euro zahlen und anschließend jedes Jahr mehrere Hundert Euro sparen: Rein finanziell kann ein Kirchenaustritt für viele Beschäftigte schnell einen Unterschied machen.

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Ganz so einfach wie diese Rechnung zunächst klingt, ist es allerdings nicht.

In Hessen beträgt die Kirchensteuer grundsätzlich 9 Prozent der maßgeblichen Einkommensteuer. Wer beispielsweise 5.000 Euro Einkommensteuer im Jahr zahlt, kommt rechnerisch auf 450 Euro Kirchensteuer.

Nach einem wirksamen Kirchenaustritt entfällt diese Steuerpflicht.

Allerdings kann gezahlte Kirchensteuer in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe berücksichtigt werden. Wer austritt, spart deshalb zwar die Kirchensteuer, verliert gleichzeitig aber diesen steuerlichen Abzug.

Wie groß die tatsächliche finanzielle Ersparnis ist, hängt daher von der persönlichen steuerlichen Situation ab.

Lohnt sich ein Kirchenaustritt finanziell?

Rein aus finanzieller Sicht lautet die kurze Antwort für Menschen, die regelmäßig Kirchensteuer zahlen: in vielen Fällen ja.

Der Kirchenaustritt kostet in Hessen einmalig 30 Euro.

Dem gegenüber steht die Kirchensteuer, die ohne Austritt Monat für Monat beziehungsweise bei der Einkommensteuerveranlagung weiter anfällt.

Wer beispielsweise jährlich mehrere Hundert Euro Kirchensteuer zahlt, hat die Austrittsgebühr rechnerisch bereits nach kurzer Zeit wieder eingespart.

Die tatsächliche Nettoersparnis fällt allerdings etwas geringer aus als die bisher gezahlte Kirchensteuer, weil Kirchensteuer steuerlich als Sonderausgabe berücksichtigt werden kann.

So hoch ist die Kirchensteuer in Hessen

In Hessen beträgt die Kirchensteuer grundsätzlich 9 Prozent der Einkommensteuer.

Ein verbreitetes Missverständnis ist, dass 9 Prozent des Einkommens an die Kirche gezahlt werden.

Das stimmt nicht.

Entscheidend ist die Einkommensteuer.

Wer beispielsweise 40.000 Euro verdient, zahlt also nicht automatisch 3.600 Euro Kirchensteuer.

Zunächst wird die Einkommensteuer berechnet. Auf die für die Kirchensteuer maßgebliche Steuer werden anschließend 9 Prozent Kirchensteuer erhoben.

Beispielrechnungen zur Kirchensteuer

Wie groß der finanzielle Unterschied sein kann, lässt sich am einfachsten anhand der festgesetzten Einkommensteuer zeigen.

Einkommensteuer pro JahrKirchensteuer bei 9 ProzentKirchensteuer in fünf Jahren
1.000 Euro90 Euro450 Euro
3.000 Euro270 Euro1.350 Euro
5.000 Euro450 Euro2.250 Euro
10.000 Euro900 Euro4.500 Euro
20.000 Euro1.800 Euro9.000 Euro

Die Tabelle zeigt die rechnerische Kirchensteuer vor Berücksichtigung des steuerlichen Sonderausgabenabzugs.

Die tatsächliche finanzielle Mehrbelastung durch die Kirchenmitgliedschaft ist deshalb etwas geringer.

Trotzdem wird deutlich, dass sich über mehrere Jahre erhebliche Beträge summieren können.

Was kostet der Kirchenaustritt in Hessen?

Für einen Kirchenaustritt wird in Hessen eine Verwaltungsgebühr von 30 Euro erhoben.

Damit lässt sich auch relativ einfach berechnen, wann allein die Austrittsgebühr wieder ausgeglichen ist.

Wer bislang beispielsweise 30 Euro Kirchensteuer im Monat zahlt, hat die Gebühr rechnerisch bereits nach etwa einem Monat wieder eingespart.

Bei 15 Euro monatlicher Kirchensteuer dauert es etwa zwei Monate.

Wer lediglich sehr geringe oder gar keine Kirchensteuer zahlt, erzielt entsprechend keine oder nur eine geringe finanzielle Ersparnis.

Nicht jeder Kirchenangehörige zahlt Kirchensteuer

Eine Kirchenmitgliedschaft bedeutet nicht automatisch, dass tatsächlich jeden Monat Kirchensteuer anfällt.

Die Kirchensteuer orientiert sich an der Einkommensteuer.

Wer keine Einkommensteuer zahlt, muss in der Regel auch keine entsprechende Kirchensteuer auf sein Einkommen zahlen.

Das kann beispielsweise bei Menschen mit geringem Einkommen, Kindern, vielen Studierenden oder bestimmten Rentnern der Fall sein.

Für diese Personen bringt ein Kirchenaustritt deshalb möglicherweise zunächst kaum oder gar keinen unmittelbaren finanziellen Vorteil.

Ändert sich die Einkommenssituation später, kann allerdings Kirchensteuer entstehen.

Warum die tatsächliche Ersparnis kleiner ist als die Kirchensteuer

Eine einfache Rechnung lautet oft:

Bisher 500 Euro Kirchensteuer pro Jahr, nach dem Austritt 500 Euro gespart.

Steuerlich ist die Rechnung jedoch etwas komplizierter.

Gezahlte Kirchensteuer kann grundsätzlich als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.

Dadurch reduziert sie das zu versteuernde Einkommen und kann die Einkommensteuer senken.

Wer austritt, zahlt die Kirchensteuer nicht mehr.

Gleichzeitig entfällt aber auch diese Sonderausgabe.

Die tatsächliche Nettoersparnis liegt deshalb unter der bisherigen Kirchensteuerzahlung.

Ein vereinfachtes Beispiel

Angenommen, jemand zahlt im Jahr 450 Euro Kirchensteuer.

Nach einem Kirchenaustritt fallen diese 450 Euro grundsätzlich weg.

Bislang konnten die gezahlten 450 Euro jedoch als Sonderausgabe steuerlich berücksichtigt werden.

Dadurch entstand eine Steuerentlastung.

Wie groß diese war, hängt unter anderem vom persönlichen Steuersatz und von der gesamten steuerlichen Situation ab.

Deshalb wäre es falsch zu behaupten, ein Kirchenaustritt erhöhe das verfügbare Einkommen in jedem Fall exakt um die bisherige Kirchensteuer.

Die Richtung ist dennoch klar: Wer Kirchensteuer zahlt, hat nach einem Austritt in der Regel einen finanziellen Vorteil.

Ab wann zahlt man nach dem Kirchenaustritt keine Kirchensteuer mehr?

In Hessen endet die Kirchensteuerpflicht mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist.

Wer beispielsweise am 12. September austritt, bleibt damit noch für September kirchensteuerpflichtig.

Ab Oktober besteht aufgrund der bisherigen Mitgliedschaft grundsätzlich keine Kirchensteuerpflicht mehr.

Es gibt also keinen zusätzlichen sogenannten Reuemonat.

Spielt es eine Rolle, ob man am Monatsanfang oder Monatsende austritt?

Finanziell kann der Zeitpunkt innerhalb eines Monats einen Unterschied machen.

Da die Kirchensteuerpflicht in Hessen erst mit Ablauf des Austrittsmonats endet, spart ein Austritt am 2. September für September grundsätzlich ebenso wenig Kirchensteuer wie ein Austritt am 28. September.

Wer einen Austritt ohnehin fest geplant hat, sollte diesen Effekt kennen.

Entscheidend ist der Kalendermonat.

Ein Austritt kurz vor Beginn eines neuen Monats kann steuerlich deshalb anders wirken als ein Austritt kurz danach.

Wie wird die Kirchensteuer im Austrittsjahr berechnet?

Besteht die Kirchensteuerpflicht nur während eines Teils des Jahres, wird grundsätzlich für jeden Monat mit bestehender Kirchensteuerpflicht ein Zwölftel der rechnerischen Jahreskirchensteuer berücksichtigt.

Wer beispielsweise Ende Juni aus der Kirche austritt, war in diesem Beispiel sechs Monate kirchensteuerpflichtig.

Bei einer rechnerischen Jahreskirchensteuer von 600 Euro würden damit grundsätzlich 300 Euro auf diese sechs Monate entfallen.

Das Einkommen muss dabei nicht gleichmäßig über alle Monate verteilt worden sein.

Die genaue Berechnung erfolgt im Rahmen der steuerlichen Regeln für die sogenannte zeitanteilige Kirchensteuer.

Muss ich meinem Arbeitgeber den Kirchenaustritt mitteilen?

In der Regel nicht.

Das Verfahren läuft weitgehend automatisiert.

Die zuständige Behörde erfasst den Kirchenaustritt. Die Information wird anschließend an die für die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale zuständigen Systeme weitergegeben.

Der Arbeitgeber erhält die geänderten Merkmale elektronisch.

Dadurch sollte der Kirchensteuerabzug bei einer späteren Gehaltsabrechnung automatisch entfallen.

Was passiert, wenn trotzdem weiter Kirchensteuer abgezogen wird?

Die technische Verarbeitung kann etwas dauern.

Es ist deshalb möglich, dass auf einer Gehaltsabrechnung nach dem Austritt zunächst weiterhin Kirchensteuer auftaucht.

Das bedeutet nicht automatisch, dass der Austritt steuerlich unwirksam war.

Zu viel einbehaltene Kirchensteuer kann später korrigiert werden.

Auch über die Einkommensteuererklärung lässt sich ein zu hoher Kirchensteuerabzug grundsätzlich berichtigen.

Die Austrittsbescheinigung sollte deshalb dauerhaft aufbewahrt werden.

Wo erklärt man den Kirchenaustritt in Hessen?

Der Kirchenaustritt wird in Hessen bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde erklärt.

Welche Stelle innerhalb der Kommune zuständig ist, kann lokal unterschiedlich organisiert sein.

Je nach Wohnort erfolgt die Abwicklung beispielsweise über das Standesamt oder eine entsprechende kommunale Stelle.

Maßgeblich ist grundsätzlich der Hauptwohnsitz.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Üblicherweise ist ein gültiges Ausweisdokument erforderlich.

Je nach persönlicher Situation und Kommune können weitere Angaben oder Unterlagen notwendig sein.

Vor dem Termin lohnt sich deshalb ein Blick auf die Informationen der eigenen Stadt oder Gemeinde.

Die Austrittsgebühr beträgt hessenweit 30 Euro.

Kann man in Hessen online aus der Kirche austreten?

Das Verwaltungsportal weist darauf hin, dass die Erklärung je nach zuständiger Stelle schriftlich oder gegebenenfalls online möglich sein kann.

Dabei muss genau auf das Verfahren der jeweiligen Kommune geachtet werden.

Eine bloße Online Terminvereinbarung oder Voranmeldung ist noch nicht zwangsläufig der rechtswirksame Kirchenaustritt.

Entscheidend ist, wann die vorgeschriebene Austrittserklärung tatsächlich wirksam wird.

Was passiert mit der Kirchensteuer auf Kapitalerträge?

Kirchensteuer kann auch im Zusammenhang mit Kapitalerträgen relevant sein.

Bei kirchensteuerpflichtigen Personen wird sie unter bestimmten Voraussetzungen zusammen mit der Kapitalertragsteuer berücksichtigt.

Ein Kirchenaustritt kann deshalb nicht nur Auswirkungen auf die Kirchensteuer aus dem Arbeitslohn haben.

Auch bei Zinsen, Dividenden und anderen steuerpflichtigen Kapitalerträgen kann sich die fehlende Kirchensteuerpflicht auswirken.

Die konkrete Berechnung hängt von der jeweiligen steuerlichen Situation ab.

Besonderes Kirchgeld kann bei Ehepaaren eine Rolle spielen

Komplizierter kann die Situation bei verheirateten Paaren oder Lebenspartnern werden, wenn nur eine Person einer steuererhebenden Kirche angehört.

In bestimmten Konstellationen kann ein sogenanntes besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe oder Lebenspartnerschaft entstehen.

Voraussetzung ist unter anderem eine gemeinsame Einkommensteuerveranlagung.

Die Höhe kann sich am gemeinsam zu versteuernden Einkommen orientieren.

Wer den finanziellen Effekt eines Kirchenaustritts innerhalb einer Ehe berechnen möchte, sollte deshalb nicht ausschließlich auf die Kirchensteuer der eigenen Gehaltsabrechnung schauen.

Was bedeutet ein hohes Einkommen für die Kirchensteuer?

Da die Kirchensteuer an die Einkommensteuer gekoppelt ist, steigt sie grundsätzlich mit der steuerlichen Belastung.

Bei höheren Einkommen können deshalb vierstellige Kirchensteuerbeträge pro Jahr entstehen.

Für bestimmte hohe Einkommen existieren allerdings Regelungen zur Begrenzung der Kirchensteuer.

Bei der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau kann beispielsweise auf Antrag eine Kappung auf 3,5 Prozent des für die Kirchensteuer maßgeblichen zu versteuernden Einkommens möglich sein, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Ein sehr hohes Einkommen bedeutet deshalb nicht zwangsläufig, dass die Kirchensteuer unbegrenzt entsprechend der normalen Zuschlagsberechnung steigt.

Wie viel kann man über zehn Jahre sparen?

Der langfristige Effekt wird häufig unterschätzt.

Wer beispielsweise rechnerisch 450 Euro Kirchensteuer im Jahr zahlt, kommt innerhalb von zehn Jahren auf 4.500 Euro.

Bei 900 Euro jährlich sind es bereits 9.000 Euro.

Bei 1.800 Euro Kirchensteuer pro Jahr ergeben sich über zehn Jahre 18.000 Euro.

Diese Beträge sind allerdings keine Garantie für die tatsächliche Nettoersparnis eines Austritts.

Einkommen, Steuerrecht und persönliche Situation können sich verändern. Außerdem muss der bisherige Sonderausgabenabzug berücksichtigt werden.

Die Größenordnung zeigt dennoch, warum die finanzielle Frage bei vielen Menschen eine Rolle spielt.

Ab welcher Kirchensteuer lohnt sich die Austrittsgebühr?

Rein mathematisch ist die Schwelle sehr niedrig.

Die einmalige Gebühr in Hessen beträgt 30 Euro.

Wer nach dem Austritt langfristig mehr als 30 Euro Kirchensteuer spart, hat diese unmittelbaren Verwaltungskosten rechnerisch ausgeglichen.

Bei einer jährlichen Kirchensteuer von 300 Euro entspricht die Gebühr gerade einmal rund einem Zehntel einer Jahreszahlung.

Bei 600 Euro Kirchensteuer sind es nur fünf Prozent.

Der finanzielle Effekt eines Austritts wird deshalb vor allem davon bestimmt, wie hoch die Kirchensteuer künftig wäre und wie lange die Person ansonsten Mitglied geblieben wäre.

Kann man die Ersparnis einfach vom Bruttogehalt berechnen?

Nein.

Eine pauschale Aussage wie „Bei 4.000 Euro brutto spart man Betrag X“ ist ohne weitere Angaben unseriös.

Die Einkommensteuer hängt unter anderem von Familienstand, Steuerklasse, Kindern, Freibeträgen, weiteren Einkünften und steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen ab.

Auch das Bundesland spielt bei der Höhe der Kirchensteuer eine Rolle.

In Hessen beträgt der Zuschlag 9 Prozent der maßgeblichen Einkommensteuer.

Für eine realistische persönliche Berechnung sollte deshalb die tatsächlich gezahlte Kirchensteuer aus der Lohnsteuerbescheinigung oder dem Einkommensteuerbescheid herangezogen werden.

So findet man die eigene Kirchensteuer heraus

Arbeitnehmer können auf ihrer Gehaltsabrechnung sehen, welcher Betrag als Kirchensteuer einbehalten wurde.

Zusätzlich findet sich die gezahlte Kirchensteuer in der Jahreslohnsteuerbescheinigung und gegebenenfalls im Einkommensteuerbescheid.

Damit lässt sich eine wesentlich realistischere Rechnung erstellen als allein anhand des Bruttogehalts.

Wer beispielsweise sieht, dass im vergangenen Jahr 620 Euro Kirchensteuer angefallen sind, hat bereits einen guten Ausgangswert für eine persönliche Abschätzung.

Warum die letzte Jahreszahlung trotzdem nicht garantiert ist

Auch die Kirchensteuer des vergangenen Jahres ist nur ein Anhaltspunkt.

Steigt das Einkommen, kann künftig mehr Kirchensteuer anfallen.

Sinkt das Einkommen, reduziert sich normalerweise auch die Belastung.

Ein Jobwechsel, Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Rente oder Veränderungen bei anderen Einkünften können die Höhe ebenfalls beeinflussen.

Eine langfristige Rechnung sollte deshalb immer als Schätzung verstanden werden.

Ist Kirchensteuer vollständig steuerlich absetzbar?

Gezahlte Kirchensteuer gehört grundsätzlich zu den Sonderausgaben.

Sie kann damit bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden.

Eine wichtige Ausnahme betrifft unter anderem Kirchensteuer, die als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer beziehungsweise zu bestimmten nach dem gesonderten Tarif besteuerten Kapitaleinkünften gezahlt wird.

Für die typische Lohn und Einkommensteuer ist der Sonderausgabenabzug jedoch ein wichtiger Faktor.

Genau deshalb darf bei der Frage nach der finanziellen Ersparnis nicht einfach nur die bisherige Kirchensteuer betrachtet werden.

Ist ein Kirchenaustritt deshalb steuerlich ein Nachteil?

Nein.

Der Wegfall des Sonderausgabenabzugs bedeutet lediglich, dass die Ersparnis nicht exakt der bisherigen Kirchensteuer entspricht.

Es wäre wirtschaftlich nicht sinnvoll, allein deshalb Kirchensteuer zu zahlen, um sie anschließend steuerlich absetzen zu können.

Der Sonderausgabenabzug erstattet nicht die komplette gezahlte Kirchensteuer.

Er reduziert lediglich die steuerliche Belastung.

Finanzielle Entscheidung und Kirchenmitgliedschaft sind zwei verschiedene Fragen

Eine rein mathematische Betrachtung beantwortet nur einen Teil der Frage.

Die Kirchensteuer finanziert Aufgaben der jeweiligen Religionsgemeinschaft.

Wer austritt, beendet zudem seine Mitgliedschaft beziehungsweise zieht je nach kirchlichem Recht entsprechende Konsequenzen nach sich.

Diese können beispielsweise kirchliche Ämter, Sakramente, kirchliche Trauungen oder andere religiöse Leistungen betreffen.

Welche Folgen konkret eintreten, hängt von der jeweiligen Religionsgemeinschaft ab.

Ein Kirchenaustritt sollte deshalb nicht ausschließlich mit einem Sparvertrag verglichen werden.

Auch berufliche Folgen können im Einzelfall wichtig sein

Menschen, die bei kirchlichen Arbeitgebern beschäftigt sind oder dort arbeiten möchten, sollten zusätzlich prüfen, welche Bedeutung eine Kirchenmitgliedschaft für ihre konkrete Tätigkeit besitzt.

Das kirchliche Arbeitsrecht hat sich in den vergangenen Jahren verändert.

Trotzdem können für bestimmte verkündungsnahe oder religiös geprägte Tätigkeiten weiterhin besondere Anforderungen gelten.

Eine pauschale Aussage, dass ein Kirchenaustritt automatisch zur Kündigung führt oder grundsätzlich völlig bedeutungslos ist, wäre daher falsch.

Entscheidend ist der konkrete Arbeitsplatz.

Wann lohnt sich der Kirchenaustritt finanziell besonders?

Der finanzielle Effekt ist grundsätzlich umso größer, je höher die Kirchensteuer ist, die ohne Austritt künftig anfallen würde.

Bei Beschäftigten mit mittleren oder höheren steuerpflichtigen Einkommen können sich über viele Jahre größere Beträge summieren.

Besonders deutlich wird dies bei Personen, die mehrere Hundert oder sogar mehrere Tausend Euro Kirchensteuer pro Jahr zahlen.

Die einmalige Austrittsgebühr von 30 Euro fällt im Verhältnis dazu kaum ins Gewicht.

Wann bringt ein Austritt kaum finanzielle Vorteile?

Wer aktuell keine Einkommensteuer und damit keine Kirchensteuer zahlt, spart durch den Austritt zunächst möglicherweise gar nichts.

Auch bei sehr geringer Kirchensteuer kann die unmittelbare finanzielle Ersparnis überschaubar bleiben.

Das kann sich jedoch später ändern.

Wer beispielsweise nach dem Studium eine Beschäftigung aufnimmt oder künftig ein höheres steuerpflichtiges Einkommen erzielt, kann anschließend kirchensteuerpflichtig werden, sofern die Kirchenmitgliedschaft weiterbesteht.

Eine einfache persönliche Rechnung

Für eine grobe Einschätzung kann man die Kirchensteuer der vergangenen zwölf Monate betrachten.

Angenommen, auf den Gehaltsabrechnungen wurden insgesamt 540 Euro Kirchensteuer einbehalten.

Davon wird die einmalige Austrittsgebühr von 30 Euro abgezogen.

Rein auf die Zahlungsströme bezogen verbleiben im ersten vollständigen Jahr zunächst 510 Euro weniger Ausgaben.

Anschließend muss berücksichtigt werden, dass die bisherige Kirchensteuer als Sonderausgabe die Einkommensteuer reduzieren konnte.

Die endgültige Nettoersparnis liegt deshalb unter diesen 510 Euro.

Ab dem zweiten vollständigen Jahr fällt die einmalige Austrittsgebühr nicht mehr an.

Warum sich der Blick auf mehrere Jahre lohnt

Bei einer Entscheidung mit langfristiger Wirkung ist eine einzelne Monatsabrechnung wenig aussagekräftig.

Wer beispielsweise jährlich 600 Euro Kirchensteuer zahlt, würde bei gleichbleibenden Bedingungen in fünf Jahren 3.000 Euro und in zehn Jahren 6.000 Euro zahlen.

Bei 1.200 Euro im Jahr wären es innerhalb von zehn Jahren bereits 12.000 Euro.

Dagegen steht einmalig die Verwaltungsgebühr.

Der Sonderausgabenabzug reduziert den tatsächlichen finanziellen Vorteil, beseitigt ihn aber in der Regel nicht.

Lohnt sich ein Kirchenaustritt finanziell also wirklich?

Wer regelmäßig Kirchensteuer zahlt und ausschließlich die finanzielle Seite betrachtet, spart durch einen Kirchenaustritt in der Regel Geld.

Bei höheren Einkommen kann die Ersparnis über mehrere Jahre beträchtlich sein.

Die einfache Aussage „Ich spare genau meine bisherige Kirchensteuer“ ist jedoch zu kurz gegriffen.

Gezahlte Kirchensteuer kann steuerlich als Sonderausgabe berücksichtigt werden. Außerdem können bei Ehepaaren, Kapitalerträgen und besonderen Einkommenssituationen zusätzliche Regeln eine Rolle spielen.

Für eine realistische Einschätzung ist daher die tatsächlich gezahlte Kirchensteuer aus dem letzten Steuerjahr der beste Ausgangspunkt.

Die einmalige Austrittsgebühr von 30 Euro ist dagegen schnell eingeordnet.

Wer bereits mehrere Hundert Euro Kirchensteuer pro Jahr zahlt, hat diese Gebühr aus rein finanzieller Sicht meist innerhalb kurzer Zeit ausgeglichen.

Häufig gestellte Fragen zum Kirchenaustritt und zur Kirchensteuer

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