Hecke schneiden im September: Was jetzt erlaubt ist und was verboten bleibt

Hessen. Die Hecke ist über den Sommer kräftig gewachsen, einzelne Äste ragen heraus und eigentlich wäre ein gründlicher Rückschnitt längst fällig. Doch wer im September zur Heckenschere greift, muss aufpassen.

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Noch bis zum 30. September gelten bundesweit besondere Vorgaben für Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze.

Ein kräftiger Rückschnitt oder das vollständige Entfernen einer Hecke ist in dieser Zeit grundsätzlich verboten. Schonende Form und Pflegeschnitte sind dagegen erlaubt.

Allerdings gibt es dabei eine weitere wichtige Regel: Wer Vögel oder andere geschützte Tiere in der Hecke entdeckt, darf auch einen eigentlich erlaubten Pflegeschnitt nicht einfach durchführen.

Darf man im September die Hecke schneiden?

Ja, aber nur eingeschränkt.

Das Bundesnaturschutzgesetz unterscheidet zwischen starken Rückschnitten beziehungsweise dem Beseitigen von Gehölzen und schonenden Form und Pflegeschnitten.

Vom 1. März bis einschließlich 30. September dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze grundsätzlich nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden.

Ein leichter Pflegeschnitt ist dagegen zulässig.

Damit dürfen beispielsweise überstehende Triebe entfernt und der jährliche Zuwachs zurückgeschnitten werden.

Wer die Hecke deutlich verkleinern, stark zurückschneiden oder vollständig entfernen möchte, sollte grundsätzlich bis Oktober warten.

Die wichtigsten Regeln im Überblick

MaßnahmeIm September grundsätzlich erlaubt?
Einzelne herausragende Triebe kürzenJa
Leichter FormschnittJa
Schonender PflegeschnittJa
Jahreszuwachs zurückschneidenJa
Hecke stark zurückschneidenNein
Hecke auf den Stock setzenNein
Hecke vollständig entfernenNein
Schnitt trotz belegtem VogelnestNein

Entscheidend ist allerdings immer die konkrete Situation vor Ort.

Auch bei einem erlaubten Formschnitt müssen die artenschutzrechtlichen Vorschriften beachtet werden.

Warum darf man Hecken erst ab Oktober stark schneiden?

Die Regelung dient dem Schutz wild lebender Tiere.

Hecken und Gebüsche sind wichtige Lebensräume.

Vögel nutzen sie zum Brüten und als Rückzugsort. Auch Insekten und andere Tiere finden zwischen Ästen und Blättern Nahrung und Schutz.

Besonders während der Fortpflanzungszeit sollen diese Lebensräume nicht durch umfangreiche Arbeiten zerstört werden.

Deshalb hat der Gesetzgeber einen festen Zeitraum festgelegt.

Das Verbot beginnt am 1. März und endet am 30. September.

Ab wann darf die Hecke wieder kräftig zurückgeschnitten werden?

Ab dem 1. Oktober endet das saisonale Verbot nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz.

Dann sind grundsätzlich auch stärkere Rückschnitte möglich.

Die erlaubte Zeit läuft bis Ende Februar.

Wer einen größeren Heckenschnitt plant, hat damit grundsätzlich fünf Monate Zeit.

Das bedeutet allerdings nicht, dass ab dem 1. Oktober jedes Gehölz ohne weitere Prüfung entfernt oder zurückgeschnitten werden darf.

Andere Naturschutzvorschriften gelten weiterhin.

Was bedeutet „auf den Stock setzen“?

Der Ausdruck taucht im Bundesnaturschutzgesetz ausdrücklich auf.

Gemeint ist ein sehr starker Rückschnitt.

Dabei wird ein Gehölz bis auf kurze Stamm oder Astbereiche zurückgeschnitten, damit es später neu austreibt.

Für eine Hecke ist das ein wesentlich stärkerer Eingriff als ein gewöhnlicher Formschnitt.

Genau solche Arbeiten sind zwischen März und September grundsätzlich untersagt.

Wie viel darf man bei einem Formschnitt abschneiden?

Das Gesetz nennt keine allgemeine Zentimeterzahl.

Entscheidend ist die Art des Eingriffs.

Erlaubt sind schonende Form und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen.

Es gibt deshalb keine seriöse Regel wie „zehn Zentimeter sind immer erlaubt“.

Bei einem Formschnitt wird grundsätzlich der neue Austrieb gekürzt, ohne die Hecke massiv in ihrer Struktur zu verändern.

Wer weit in das alte Holz zurückschneiden möchte, sollte damit bis zum zulässigen Zeitraum ab Oktober warten.

Ein Vogelnest verändert die Situation

Ein besonders wichtiger Punkt wird bei der Diskussion über Heckenschnitt häufig vergessen.

Dass ein leichter Pflegeschnitt nach § 39 grundsätzlich erlaubt ist, bedeutet nicht automatisch, dass er in jeder Hecke durchgeführt werden darf.

Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist es unter anderem verboten, besonders geschützte Tiere während bestimmter sensibler Phasen erheblich zu stören sowie ihre Fortpflanzungs oder Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören.

Vor dem Schneiden sollte die Hecke deshalb sorgfältig kontrolliert werden.

Was tun, wenn ein Nest in der Hecke ist?

Befindet sich ein belegtes Vogelnest im betroffenen Bereich, sollte dort nicht geschnitten werden.

Das gilt auch dann, wenn eigentlich nur ein kleiner Formschnitt geplant war.

Am besten wird der betreffende Bereich vollständig in Ruhe gelassen.

Bei Unsicherheit kann die zuständige Naturschutzbehörde Auskunft geben.

Ein Nest einfach zu entfernen, um anschließend die Hecke schneiden zu können, ist keine zulässige Lösung.

Sind Ende September überhaupt noch Vögel in Hecken?

Die Hauptbrutzeit vieler heimischer Vogelarten liegt früher im Jahr.

Trotzdem kann nicht pauschal davon ausgegangen werden, dass Ende August oder September jede Hecke frei von geschützten Tieren und Fortpflanzungsstätten ist.

Arten verhalten sich unterschiedlich und auch Witterung sowie Standort können eine Rolle spielen.

Deshalb ist die Kontrolle des konkreten Gehölzes wichtiger als eine pauschale Annahme aufgrund des Kalenders.

Gilt das Verbot auch im eigenen Garten?

Ja.

Das Bundesnaturschutzgesetz gilt nicht nur für öffentliche Grünanlagen oder Naturschutzgebiete.

Auch Gartenbesitzer müssen die Vorschriften beachten.

Dass eine Hecke vollständig auf dem eigenen Grundstück steht, hebt die naturschutzrechtlichen Regeln nicht auf.

Das ist einer der häufigsten Irrtümer rund um den Heckenschnitt.

Gilt die Regel auch in Hessen?

Ja.

Der Zeitraum vom 1. März bis 30. September stammt aus dem Bundesnaturschutzgesetz und gilt damit auch in Hessen.

Gartenbesitzer in Darmstadt, Bensheim, Heppenheim, Viernheim, Lampertheim und dem übrigen Kreis Bergstraße müssen sich grundsätzlich genauso daran halten wie Grundstückseigentümer in anderen Bundesländern.

Zusätzlich können örtliche Regelungen oder Schutzvorschriften eine Rolle spielen.

Welche Pflanzen betrifft das Verbot?

§ 39 des Bundesnaturschutzgesetzes nennt Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze.

Auch bestimmte Bäume außerhalb des Waldes und außerhalb bestimmter gärtnerisch genutzter Flächen werden von der Vorschrift erfasst.

Bei einzelnen Bäumen ist die Rechtslage deshalb differenzierter als bei der typischen Gartenhecke.

Zusätzlich können kommunale Baumschutzsatzungen gelten.

Wer einen größeren Baum fällen oder massiv zurückschneiden möchte, sollte daher die örtlichen Vorgaben prüfen.

Darf ich eine Thuja Hecke im September schneiden?

Ein schonender Form und Pflegeschnitt ist grundsätzlich möglich.

Auch bei einer Thuja gilt jedoch: Ein starker Rückschnitt oder das Entfernen der Hecke fällt während des gesetzlichen Schutzzeitraums grundsätzlich unter das Verbot.

Zusätzlich sollte bei Thuja vorsichtig geschnitten werden.

Ein zu starker Schnitt in alte, kahle Bereiche kann dazu führen, dass die Pflanze dort nur schlecht oder gar nicht mehr austreibt.

Darf man Kirschlorbeer im September schneiden?

Auch bei Kirschlorbeer gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln.

Ein schonender Formschnitt ist grundsätzlich möglich, sofern keine geschützten Tiere oder Nester beeinträchtigt werden.

Für einen radikalen Rückschnitt sollte bis Oktober gewartet werden.

Bei großen Blättern kann zudem eine Handschere sinnvoll sein, weil elektrische Heckenscheren viele Blätter durchtrennen und unschöne braune Schnittkanten hinterlassen können.

Darf man Liguster im September schneiden?

Ein leichter Pflegeschnitt kann auch bei Liguster zulässig sein.

Liguster wächst häufig kräftig und wird deshalb mehrmals im Jahr in Form gebracht.

Im September sollte sich der Schnitt aber auf den Zuwachs beschränken.

Größere Verjüngungsmaßnahmen gehören in den Zeitraum ab Oktober.

Auch hier gilt die vorherige Kontrolle auf Tiere und Nester.

Was ist mit einer Hecke, die auf den Gehweg wächst?

Überhängende Äste und Zweige können zum Problem werden, wenn sie Gehwege, Straßen oder Sichtbereiche beeinträchtigen.

Auch Verkehrssicherungspflichten können deshalb eine Rolle spielen.

Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die gesamte Hecke während des Schutzzeitraums radikal zurückgeschnitten werden darf.

Oft reicht ein schonender Rückschnitt der störenden Triebe.

Bei größeren notwendigen Eingriffen sollte die Situation mit der zuständigen Behörde geklärt werden.

Was gilt bei Gefahr?

Das Bundesnaturschutzgesetz kennt Ausnahmen.

Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können, können unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein.

Auch Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit können eine besondere Situation darstellen.

Eine Ausnahme sollte allerdings nicht vorschnell angenommen werden.

Wer beispielsweise wegen eines beschädigten Gehölzes einen größeren Eingriff für notwendig hält, sollte sich bei Unsicherheit an die zuständige Behörde wenden.

Können für einen verbotenen Heckenschnitt Bußgelder drohen?

Ja.

Verstöße gegen die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes können als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.

Wie hoch eine mögliche Geldbuße ausfällt, hängt vom konkreten Verstoß und den Umständen ab.

Besonders problematisch kann es werden, wenn zusätzlich geschützte Tiere oder deren Fortpflanzungsstätten betroffen sind.

Deshalb sollte ein größerer Eingriff im Zweifel verschoben beziehungsweise vorher mit der Naturschutzbehörde geklärt werden.

Warum gibt es keine einfache Bußgeldzahl?

Im Internet kursieren häufig pauschale Angaben zu angeblichen Bußgeldern für einen falschen Heckenschnitt.

Solche Zahlen sind ohne Kontext wenig hilfreich.

Es macht einen Unterschied, ob einige Äste falsch entfernt wurden oder eine große geschützte Hecke vollständig beseitigt wurde.

Auch zusätzliche Verstöße gegen den Artenschutz können die Situation verändern.

Für Gartenbesitzer ist deshalb wichtiger zu wissen, welche Arbeiten erlaubt sind, als mit einem pauschalen Höchstbetrag zu rechnen.

Muss auch der Nachbar die Regeln beachten?

Ja.

Die naturschutzrechtlichen Vorgaben gelten unabhängig davon, wem die Hecke gehört.

Ein Nachbarschaftsstreit über eine zu hohe oder überhängende Hecke setzt die Schutzvorschriften nicht außer Kraft.

Auch wenn zivilrechtlich ein Anspruch auf Rückschnitt bestehen sollte, muss berücksichtigt werden, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang der Schnitt naturschutzrechtlich zulässig ist.

Darf ich die Hecke des Nachbarn selbst schneiden?

Das ist eine andere Rechtsfrage.

Aus dem Bundesnaturschutzgesetz ergibt sich kein allgemeines Recht, fremde Pflanzen selbst zurückzuschneiden.

Bei überhängenden Zweigen können unter bestimmten Voraussetzungen zivilrechtliche Rechte bestehen.

Bevor eigenmächtig größere Teile einer fremden Hecke entfernt werden, sollte die konkrete Situation jedoch geklärt werden.

Naturschutzrecht und Nachbarrecht müssen dabei getrennt betrachtet werden.

Warum ist September ein guter Monat für die Planung?

Wer seine Hecke stark verjüngen oder verkleinern möchte, kann den September nutzen, um die Arbeiten vorzubereiten.

Ab dem 1. Oktober beginnt der Zeitraum, in dem stärkere Eingriffe grundsätzlich wieder möglich sind.

Werkzeuge können überprüft, Schnittgutentsorgung geplant und die Hecke auf ihren Zustand untersucht werden.

Bei größeren Arbeiten lässt sich außerdem rechtzeitig klären, ob zusätzliche örtliche Vorschriften gelten.

Muss die Hecke direkt am 1. Oktober geschnitten werden?

Nein.

Der zulässige Zeitraum dauert grundsätzlich bis Ende Februar.

Aus gärtnerischer Sicht hängt der ideale Zeitpunkt zusätzlich von Pflanzenart, Wetter und gewünschtem Ergebnis ab.

Naturschutzrechtliche Zulässigkeit und gärtnerisch optimaler Schnittzeitpunkt sind deshalb nicht dasselbe.

Nur weil ein Schnitt ab Oktober grundsätzlich erlaubt ist, muss er nicht sofort durchgeführt werden.

Vorsicht bei Frost

Bei starkem Frost sollte eine Hecke nicht ohne Weiteres geschnitten werden.

Gefrorene Zweige können leichter brechen und Schnittstellen können geschädigt werden.

Wer den großen Rückschnitt auf Herbst oder Winter verschiebt, sollte deshalb auch die Wetterbedingungen berücksichtigen.

Ein milder, trockener Tag ist für viele Schnittarbeiten besser geeignet.

Wohin mit dem Heckenschnitt?

Nach einem größeren Schnitt fällt schnell eine erhebliche Menge Grünabfall an.

Kleinere Mengen können je nach vorhandener Ausstattung kompostiert werden.

Für größere Mengen gibt es kommunale Entsorgungsmöglichkeiten und Grünabfallsammelstellen.

Welche Mengen angenommen werden und ob Gebühren entstehen, unterscheidet sich regional.

Heckenschnitt einfach im Wald, auf Feldwegen oder in der freien Landschaft abzuladen, ist keine zulässige Entsorgung.

Warum Gartenabfälle im Wald problematisch sind

Auch rein pflanzliches Material ist nicht automatisch harmlos.

Gartenpflanzen können sich außerhalb von Grundstücken ausbreiten.

Zusätzlich verändern große Mengen Schnittgut die örtlichen Bodenbedingungen und können heimische Pflanzen verdrängen.

Deshalb gehören Äste, Blätter und Heckenschnitt in die vorgesehenen Entsorgungswege und nicht an den Waldrand.

Der Unterschied zwischen erlaubt und sinnvoll

Ein leichter Formschnitt kann im September gesetzlich zulässig sein.

Das bedeutet trotzdem nicht, dass jede Hecke unbedingt noch einmal geschnitten werden muss.

Wer keinen dringenden Grund hat, kann auch bis zum Ende des Schutzzeitraums warten.

Das reduziert das Risiko, Tiere zu stören, und ermöglicht bei Bedarf einen umfangreicheren Schnitt.

Gerade wenn ohnehin ein größerer Rückschnitt geplant ist, sind die wenigen Wochen bis Oktober meist die einfachste Lösung.

Was Gartenbesitzer jetzt konkret tun können

Vor einem Schnitt sollte zunächst geprüft werden, ob tatsächlich nur der diesjährige Zuwachs entfernt werden soll.

Danach sollte die Hecke sorgfältig auf Vögel, Nester und andere Tiere kontrolliert werden.

Ist alles unauffällig, kann ein schonender Form und Pflegeschnitt grundsätzlich durchgeführt werden.

Soll die Hecke dagegen deutlich verkleinert, stark ausgelichtet oder komplett entfernt werden, heißt es noch warten.

Ab dem 1. Oktober beginnt dafür grundsätzlich wieder der zulässige Zeitraum.

Häufig gestellte Fragen zum Heckenschnitt im September

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