Südhessen. Kaum steigen die Temperaturen, wird in vielen Gärten, auf Balkonen und in Parks wieder gegrillt. Doch was ist eigentlich erlaubt? Darf auf dem Balkon gegrillt werden? Ist Grillen im Wald verboten? Und wann können Nachbarn sich beschweren?
Quelle: Bild von PexelsDie wichtigsten Regeln gelten nicht nur für Hessen, sondern werden häufig durch kommunale Vorschriften ergänzt. Wer Streit oder Bußgelder vermeiden möchte, sollte deshalb einige Punkte beachten.
Grillen im eigenen Garten
Grundsätzlich ist das Grillen im eigenen Garten erlaubt. Voraussetzung ist jedoch, dass Nachbarn nicht unzumutbar durch Rauch, Gerüche oder Lärm beeinträchtigt werden.
Wie oft gegrillt werden darf, ist gesetzlich nicht festgelegt. Kommt es jedoch regelmäßig zu erheblichen Belästigungen, können Nachbarn verlangen, dass diese eingeschränkt werden. Im Streitfall entscheiden häufig Gerichte anhand des Einzelfalls.
Ein rücksichtsvolles Verhalten hilft deshalb meist mehr als jede Vorschrift. Wer seine Nachbarn informiert und den Grill nicht direkt an der Grundstücksgrenze aufstellt, vermeidet oft unnötige Konflikte.
Darf man auf dem Balkon grillen?
Auch auf Balkon oder Terrasse ist Grillen grundsätzlich möglich.
Allerdings können Mietverträge oder Hausordnungen das Grillen einschränken oder sogar vollständig untersagen. Besonders Holzkohlegrills führen wegen Rauch und Funkenflug häufig zu Beschwerden.
Wer in einer Mietwohnung lebt, sollte deshalb zunächst einen Blick in den Mietvertrag werfen. Gas- oder Elektrogrills verursachen meist deutlich weniger Rauch und sorgen häufig für weniger Ärger mit den Nachbarn.
Was gilt in öffentlichen Parks?
Ob Grillen in öffentlichen Grünanlagen erlaubt ist, entscheidet die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Viele Kommunen weisen spezielle Grillplätze aus. An anderen Orten ist offenes Feuer dagegen vollständig verboten. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Wer in Südhessen grillen möchte, sollte sich daher vorab auf der Internetseite seiner Stadt informieren.
Besondere Vorsicht im Wald
Im Wald gelten deutlich strengere Regeln.
Offenes Feuer ist in Wäldern und in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Waldrand grundsätzlich nicht erlaubt, sofern keine ausdrücklich ausgewiesenen Grillstellen vorhanden sind.
Gerade in trockenen Sommern steigt die Waldbrandgefahr erheblich. Bereits ein Funke kann ausreichen, um einen Brand auszulösen. Deshalb sollten auch Zigaretten oder heiße Grillkohle niemals in der Natur entsorgt werden.
Wohin mit der Grillkohle?
Nach dem Grillen sollte die Asche vollständig auskühlen.
Heiße Kohle gehört weder in den Hausmüll noch in Grünanlagen. Erst wenn keine Glut mehr vorhanden ist, kann sie, abhängig von den örtlichen Entsorgungsvorgaben, entsorgt werden.
Wer Einweggrills benutzt, sollte diese ebenfalls vollständig abkühlen lassen und anschließend ordnungsgemäß entsorgen.
Rücksicht ist der beste Schutz vor Ärger
Ob im Garten, auf dem Balkon oder im Park, die meisten Konflikte entstehen nicht durch das Grillen selbst, sondern durch Rücksichtslosigkeit.
Wer Rauch vermeidet, Musik in Zimmerlautstärke hält und den Grillplatz sauber verlässt, muss in den meisten Fällen keine Probleme befürchten.
Gerade in dicht besiedelten Regionen wie Südhessen hilft ein freundliches Gespräch mit den Nachbarn oft mehr als jedes Gesetz.
