Ganztagsbetreuung im Kreis Bergstraße: Was der neue Rechtsanspruch für Eltern bedeutet

Kreis Bergstraße. Für Familien mit Grundschulkindern hat sich mit dem Schuljahr 2026/27 eine wichtige Regel geändert. Erstmals besteht bundesweit ein gesetzlicher Anspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder. Eingeführt wird er allerdings schrittweise.

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Im ersten Jahr profitieren zunächst Kinder der ersten Klasse. Danach kommt mit jedem neuen Schuljahr eine weitere Klassenstufe hinzu.

Für Eltern im Kreis Bergstraße stellen sich damit einige praktische Fragen. Wie viele Stunden Betreuung umfasst der Anspruch? Gilt er auch in den Ferien? Müssen Kinder tatsächlich den ganzen Tag in der Schule bleiben? Und wie ist der Kreis auf die zusätzlichen Betreuungsplätze vorbereitet?

Wer hat seit dem Schuljahr 2026/27 Anspruch?

Der Rechtsanspruch wird nicht sofort für sämtliche Grundschulkinder eingeführt.

Zum Schuljahr 2026/27 beginnt er mit der ersten Klassenstufe.

Damit haben zunächst die neu eingeschulten Erstklässler einen entsprechenden gesetzlichen Anspruch.

Ein Kind, das aktuell bereits die zweite, dritte oder vierte Klasse besucht, fällt allein aufgrund des neuen bundesweiten Rechtsanspruchs noch nicht automatisch unter diese erste Stufe.

Das bedeutet allerdings nicht, dass für ältere Grundschulkinder im Kreis Bergstraße keine Ganztagsangebote vorhanden sind.

Der Landkreis verfügt bereits über ein umfangreiches Betreuungsangebot an seinen Schulen.

Jedes Jahr kommt eine Klassenstufe hinzu

Die Einführung erfolgt über mehrere Jahre.

Im Schuljahr 2027/28 kommt die zweite Klassenstufe hinzu.

Im Schuljahr 2028/29 wird der Anspruch auf die dritte Klassenstufe ausgeweitet.

Ab dem Schuljahr 2029/30 sind schließlich die Klassen eins bis vier vollständig einbezogen.

Damit wächst die Zahl der Kinder mit gesetzlichem Anspruch schrittweise.

Für Kommunen, Schulen und Betreuungsträger hat dieses Modell den Vorteil, dass nicht innerhalb eines einzigen Jahres zusätzliche Kapazitäten für sämtliche Grundschulkinder geschaffen werden müssen.

Wie viele Stunden Betreuung umfasst der Rechtsanspruch?

Vorgesehen ist eine ganztägige Förderung im Umfang von acht Stunden täglich.

Der Anspruch besteht an fünf Werktagen pro Woche.

Dabei dürfen Unterricht und Betreuung zusammengerechnet werden.

Es geht also nicht um acht zusätzliche Betreuungsstunden nach dem regulären Unterricht.

Besucht ein Kind beispielsweise am Vormittag mehrere Stunden den Unterricht, zählt diese Zeit bereits zum täglichen Umfang.

Die anschließende Betreuung ergänzt den Schultag entsprechend.

Müssen Kinder acht Stunden in der Schule bleiben?

Nein.

Der Rechtsanspruch ist ein Angebot für Familien und keine Pflicht zur Ganztagsbetreuung.

Eltern müssen ihr Kind nicht allein deshalb täglich acht Stunden betreuen lassen, weil ein gesetzlicher Anspruch besteht.

Familien können weiterhin entscheiden, welche Betreuungsangebote sie tatsächlich benötigen und in Anspruch nehmen möchten.

Der neue Anspruch soll vor allem sicherstellen, dass eine verlässliche Betreuung verfügbar ist, wenn Eltern sie brauchen.

Warum wurde der Rechtsanspruch eingeführt?

Ein wesentliches Ziel ist die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Der Unterricht an Grundschulen endet häufig deutlich früher als ein gewöhnlicher Arbeitstag.

Für berufstätige Eltern entsteht dadurch eine Betreuungslücke.

Bisher hing die Verfügbarkeit eines Ganztagsplatzes stark von Schule, Kommune und vorhandenen Kapazitäten ab.

Mit dem gesetzlichen Anspruch soll sichergestellt werden, dass Familien langfristig verlässlicher planen können.

Gleichzeitig soll Ganztagsförderung mehr sein als eine reine Aufsicht am Nachmittag.

Lernen, Freizeit, Bewegung, gemeinsames Mittagessen und pädagogische Angebote sollen miteinander verbunden werden.

Wie ist der Kreis Bergstraße vorbereitet?

Der Kreis Bergstraße sieht sich für die Einführung gut aufgestellt.

Nach Angaben des Landkreises besteht an allen kreiseigenen Schulen bereits ein flächendeckendes Betreuungsangebot.

Der Kreis erklärte bereits vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs, dass jedes Kind, das einen Betreuungsplatz benötigt, einen solchen erhalten könne.

Damit beginnt die neue gesetzliche Regelung an der Bergstraße nicht bei null.

Die Strukturen für Nachmittagsbetreuung und Ganztagsangebote wurden bereits über viele Jahre aufgebaut.

Der Kreis war schon früh beim Ganztag dabei

Eine wichtige Rolle spielt dabei der Pakt für den Ganztag.

Der Kreis Bergstraße gehörte bereits 2015 zu sechs hessischen Pilot Schulträgern des damaligen „Pakts für den Nachmittag“.

Seit 2022 trägt das Programm den Namen „Pakt für den Ganztag“.

Das Modell verbindet Schule und Betreuung und soll ein verlässliches Angebot über den regulären Unterricht hinaus ermöglichen.

An entsprechenden Schulen kann die Betreuung grundsätzlich bis in den späten Nachmittag reichen.

Betreuung kann bis 17 Uhr reichen

Im Rahmen des Pakts für den Ganztag können integrierte Bildungs und Betreuungsangebote schultäglich von 7.30 Uhr bis 17 Uhr eingerichtet werden.

Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass jedes Kind diesen gesamten Zeitraum täglich nutzen muss.

Der tatsächliche Betreuungsbedarf unterscheidet sich von Familie zu Familie.

Für manche Eltern reicht eine Betreuung bis zum frühen Nachmittag.

Andere benötigen aufgrund ihrer Arbeitszeiten ein Angebot bis 16 oder 17 Uhr.

Die konkreten Modelle hängen von der jeweiligen Schule und dem zuständigen Betreuungsträger ab.

Gilt der Rechtsanspruch auch in den Ferien?

Ja.

Das ist einer der wichtigsten Punkte für berufstätige Eltern.

Der gesetzliche Anspruch beschränkt sich nicht ausschließlich auf normale Schulwochen.

Grundsätzlich ist auch während der Schulferien eine Betreuung vorgesehen.

Allerdings dürfen die Länder Schließzeiten festlegen.

Im Kreis Bergstraße nennt der Landkreis maximal vier Wochen Schließzeit innerhalb der Ferien.

Familien sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass an jedem einzelnen Ferientag eine Betreuung an der eigenen Schule angeboten wird.

Ferienbetreuung muss nicht immer an der eigenen Schule stattfinden

Für die Organisation der Ferien können unterschiedliche Modelle genutzt werden.

Entscheidend ist, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Das muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass jede einzelne Grundschule während sämtlicher Ferienwochen ein eigenes vollständiges Programm anbietet.

Je nach Organisation können Angebote gebündelt oder durch unterschiedliche Träger umgesetzt werden.

Eltern sollten deshalb frühzeitig bei ihrer Schule beziehungsweise dem Betreuungsträger nachfragen, wie die Ferienbetreuung konkret organisiert wird.

Gerade mit Blick auf die nächsten Herbstferien lohnt sich eine rechtzeitige Planung.

Warum sind die Ferien besonders wichtig?

Während normaler Schulwochen deckt der Unterricht bereits einen erheblichen Teil des Tages ab.

In den Ferien fällt dieser komplett weg.

Für berufstätige Eltern entsteht deshalb ein wesentlich größerer Betreuungsbedarf.

Wer nicht über ausreichend Urlaubstage verfügt oder auf Unterstützung durch Familie zurückgreifen kann, ist auf Ferienangebote angewiesen.

Der neue Rechtsanspruch berücksichtigt diesen Punkt ausdrücklich.

Damit unterscheidet er sich von Modellen, die ausschließlich die Nachmittage an regulären Schultagen abdecken.

Wie funktioniert die Anmeldung?

Die Anmeldung erfolgt nicht zentral über eine einzige Stelle des Kreises.

Über das konkrete Verfahren informiert die jeweilige Grundschule beziehungsweise der zuständige Ganztagsträger.

Eltern sollten deshalb die Informationen ihrer Schule beachten.

An vielen Schulen, bei denen der Betreuungsträger bereits feststeht, lag der Anmeldeschluss für das Schuljahr 2026/27 bereits am 31. März.

Wer kurzfristig Betreuung benötigt oder einen Termin verpasst hat, sollte sich direkt an die Schule beziehungsweise den zuständigen Träger wenden und die Möglichkeiten im Einzelfall klären.

Bedeutet der Rechtsanspruch automatisch einen kostenlosen Platz?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Betreuung bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Bestandteile eines Ganztagsangebots kostenlos sind.

Die konkrete Ausgestaltung und mögliche Elternbeiträge hängen vom jeweiligen Angebot und Träger ab.

Auch Kosten für Mittagessen können gesondert anfallen.

Eltern sollten deshalb nicht allein anhand des Begriffs Rechtsanspruch davon ausgehen, dass keinerlei Kosten entstehen.

Verbindlich sind die Bedingungen des jeweiligen Betreuungsangebots.

Mittagessen wird wichtiger

Mit längeren Schultagen verändert sich auch der Raumbedarf.

Wenn Kinder bis in den Nachmittag hinein in der Schule bleiben, benötigen Schulen nicht nur zusätzliche Betreuungsräume.

Auch Mensen und geeignete Bereiche für die Mittagsversorgung werden wichtiger.

Der Kreis Bergstraße berücksichtigt diesen Bedarf bei verschiedenen Schulbauprojekten.

Ein aktuelles Beispiel ist die Erweiterung der Waldhufenschule in Zotzenbach. Dort sind neben zusätzlichen Klassen und Betreuungsräumen auch eine Mensa und weitere Flächen für den Ganztag vorgesehen.

Die Entwicklung zeigt, dass der Rechtsanspruch nicht allein eine organisatorische Aufgabe ist.

Er verändert langfristig auch Schulgebäude.

Klassenzimmer werden vielseitiger genutzt

Nicht an jedem Schulstandort lässt sich für jede Funktion ein eigener Raum errichten.

Deshalb setzt der Kreis teilweise auf multifunktionale Lösungen.

Räume können beispielsweise vormittags für Unterricht und später für Betreuung genutzt werden.

Dafür müssen Möblierung und Ausstattung entsprechend flexibel sein.

Der Ausbau des Ganztags ist damit auch eine Frage moderner Schulplanung.

Eine Grundschule, die bis in den späten Nachmittag genutzt wird, benötigt andere räumliche Strukturen als ein Gebäude, das hauptsächlich für Vormittagsunterricht konzipiert wurde.

Warum Mensen eine größere Rolle spielen

Ein Kind, das bis 16 oder 17 Uhr betreut wird, verbringt einen erheblichen Teil des Tages in der Schule.

Eine verlässliche Mittagsversorgung wird dadurch zu einem zentralen Bestandteil des Ganztags.

Mensen sind deshalb bei vielen Erweiterungs und Neubauprojekten fest eingeplant.

Sie dienen dabei nicht ausschließlich der Essensausgabe.

Moderne Konzepte betrachten sie auch als Aufenthalts und Begegnungsräume.

Das ist beispielsweise bei der Müller Guttenbrunn Schule in Fürth ein wichtiger Bestandteil des Erweiterungsprojekts.

Kreis investiert seit Jahren in Schulgebäude

Der Ausbau der Ganztagsbetreuung ist im Kreis Bergstraße eng mit der allgemeinen Schulentwicklung verbunden.

Zusätzliche Betreuungsräume, Mensen und flexible Lernbereiche werden bei zahlreichen Projekten berücksichtigt.

Gleichzeitig steigen an verschiedenen Standorten die Schülerzahlen.

Dadurch müssen zwei Entwicklungen parallel bewältigt werden.

Einerseits benötigen mehr Kinder reguläre Klassenräume.

Andererseits verbringen mehr Schüler längere Zeit in der Schule und benötigen zusätzliche Räume für Betreuung, Essen, Bewegung und Freizeit.

Ganztag bedeutet mehr als Hausaufgabenbetreuung

Frühere Nachmittagsangebote wurden häufig vor allem mit Hausaufgabenbetreuung verbunden.

Moderne Ganztagskonzepte gehen darüber hinaus.

Neben Lernzeiten können beispielsweise Sport, kreative Angebote und Projekte dazugehören.

Auch freie Spielzeiten und Erholungsphasen sind wichtig.

Kinder verbringen bei einer Betreuung bis 17 Uhr einen großen Teil ihres Tages in der Schule.

Der Nachmittag kann deshalb nicht einfach wie ein verlängerter Unterrichtsvormittag organisiert werden.

Wer gestaltet das Angebot?

Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung liegt bei den Schulen und den jeweiligen Betreuungsträgern.

Der Kreis übernimmt als Schulträger insbesondere Verantwortung für die notwendige Infrastruktur.

Dazu gehören Räume, Ausstattung und weitere bauliche Rahmenbedingungen.

Das erklärt auch, warum sich Ganztagsangebote zwischen einzelnen Schulen unterscheiden können.

Der gesetzliche Anspruch legt den zeitlichen Rahmen fest.

Wie der Alltag innerhalb dieses Rahmens gestaltet wird, kann dagegen vor Ort unterschiedlich aussehen.

Gibt es überall dasselbe Programm?

Nein.

Eltern sollten nicht davon ausgehen, dass jede Grundschule im Kreis Bergstraße exakt dasselbe Nachmittagsprogramm anbietet.

Die Schulen unterscheiden sich hinsichtlich Größe, Räumen, Betreuungsträgern und pädagogischen Konzepten.

Auch Arbeitsgemeinschaften oder Freizeitangebote können variieren.

Wer wissen möchte, wie der Ganztag an der eigenen Grundschule konkret aussieht, sollte deshalb die Informationen dieser Schule heranziehen.

Was passiert mit bestehenden Betreuungsangeboten?

Der Rechtsanspruch ersetzt nicht automatisch sämtliche bestehenden Strukturen.

Im Kreis Bergstraße wurden über Jahre verschiedene Betreuungsmodelle aufgebaut.

Dazu gehört neben dem Pakt für den Ganztag auch das kreiseigene Angebot BErgSTräßer KIDS.

Dieses wurde entwickelt, um Schulen unter anderem mit Blick auf den Rechtsanspruch beim Übergang in entsprechende Ganztagsstrukturen zu unterstützen.

Der Ausbau erfolgt damit auf einer bereits bestehenden Betreuungslandschaft.

Personal bleibt eine zentrale Herausforderung

Neue Räume allein reichen für den Ganztag nicht aus.

Kinder benötigen qualifizierte Betreuung.

Mit steigenden Teilnehmerzahlen wächst deshalb auch der Personalbedarf.

Der Kreis beschäftigt sich bereits seit Jahren mit dieser Herausforderung.

Unter anderem wurden Unterstützungskräfte aus der Nachmittagsbetreuung weiterqualifiziert.

Damit soll vorhandenes Personal stärker für pädagogische Aufgaben im Ganztag vorbereitet werden.

Was bedeutet der Anspruch für Erstklässler konkret?

Für Familien mit einem Kind, das im Sommer 2026 eingeschult wurde, ist die neue Regel unmittelbar relevant.

Diese Kinder bilden den ersten Jahrgang mit gesetzlichem Anspruch.

Eltern können damit grundsätzlich eine ganztägige Förderung im gesetzlich vorgesehenen Umfang beanspruchen.

Die konkrete Umsetzung erfolgt über die vorhandenen Angebote der jeweiligen Schule und des zuständigen Trägers.

Wer das Angebot nicht benötigt, muss es nicht nutzen.

Was gilt für Zweitklässler?

Kinder, die im Schuljahr 2026/27 bereits die zweite Klasse besuchen, gehören noch nicht aufgrund der neuen bundesweiten Regelung zum ersten Anspruchsjahrgang.

Sie können selbstverständlich vorhandene Betreuungsangebote nutzen, wenn entsprechende Plätze und Voraussetzungen bestehen.

Der gesetzliche Anspruch wächst mit den neu hinzukommenden Jahrgängen weiter.

Ab dem folgenden Schuljahr werden dann auch Kinder der zweiten Klassenstufe vom stufenweise eingeführten Anspruch erfasst.

Wann haben alle Grundschulkinder den Anspruch?

Der vollständige Ausbau ist für das Schuljahr 2029/30 vorgesehen.

Dann gilt der Rechtsanspruch für die Klassen eins bis vier.

Ab diesem Zeitpunkt betrifft die Regelung damit grundsätzlich alle Kinder im klassischen Grundschulalter.

Bis dahin wächst das System Jahr für Jahr.

Für den Kreis bedeutet das, dass der Bedarf an Ganztagsplätzen trotz des bereits vorhandenen Angebots weiter steigen kann.

Gilt der Anspruch auch an Förderschulen?

Der Kreis Bergstraße nennt neben den Grundschulen ausdrücklich auch die Grundstufen der Förderschulen.

Damit beschränkt sich die Entwicklung nicht ausschließlich auf klassische Grundschulen.

Auch dort müssen entsprechende Betreuungsmöglichkeiten berücksichtigt werden.

Die konkreten Angebote sollten Eltern wiederum direkt mit der jeweiligen Schule klären.

Ein Betreuungsplatz ist nicht automatisch ein bestimmtes Wunschmodell

Der Rechtsanspruch sichert grundsätzlich die ganztägige Förderung.

Daraus folgt jedoch nicht automatisch ein Anspruch auf jedes denkbare individuelle Betreuungsmodell oder ein bestimmtes Freizeitangebot.

Welche Zeiten, Gruppen und pädagogischen Angebote konkret zur Verfügung stehen, hängt von der Umsetzung vor Ort ab.

Eltern sollten deshalb zwischen dem gesetzlichen Grundanspruch und der konkreten Ausgestaltung an ihrer Schule unterscheiden.

Was Eltern jetzt prüfen sollten

Familien sollten zunächst klären, welches Betreuungsmodell an ihrer Grundschule angeboten wird.

Danach ist wichtig, welche täglichen Zeiten tatsächlich benötigt werden.

Auch die Ferienbetreuung sollte frühzeitig betrachtet werden.

Das gilt besonders für Eltern, die ihren Jahresurlaub bereits lange im Voraus planen müssen.

Zusätzlich sollten mögliche Kosten für Betreuung und Mittagessen berücksichtigt werden.

Besonders bei der Einschulung früh informieren

Für Eltern künftiger Erstklässler wird das Thema bereits vor dem eigentlichen Schulstart wichtig.

Viele Betreuungsplätze werden Monate vorher geplant.

Wer erst unmittelbar vor dem ersten Schultag nach einem Ganztagsplatz sucht, kann deshalb organisatorische Schwierigkeiten bekommen.

Die Anmeldung zur Schule und die Planung der Betreuung sollten möglichst gemeinsam betrachtet werden.

Das gilt umso mehr, wenn beide Elternteile berufstätig sind und feste Arbeitszeiten haben.

Der Ganztag verändert die Grundschule langfristig

Mit dem Schuljahr 2026/27 beginnt deshalb mehr als eine neue Betreuungsregel.

Die Grundschule entwickelt sich zunehmend zu einem Ort, an dem Kinder einen großen Teil ihres Tages verbringen können.

Unterricht, Mittagessen, Lernzeiten und Freizeit rücken enger zusammen.

Für Schulen bedeutet das neue pädagogische Anforderungen.

Für den Kreis bedeutet es Investitionen in Räume und Ausstattung.

Für Eltern soll daraus vor allem eines entstehen: mehr Verlässlichkeit bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kreis Bergstraße sieht sich gut vorbereitet

Zum Start des Rechtsanspruchs kann der Kreis auf Strukturen zurückgreifen, die bereits seit Jahren aufgebaut wurden.

Nach eigenen Angaben gibt es an allen kreiseigenen Schulen ein flächendeckendes Betreuungsangebot.

Gleichzeitig geht der Ausbau weiter.

Neue Mensen, Betreuungsräume und multifunktionale Flächen zeigen, dass die Entwicklung mit dem ersten Anspruchsjahrgang nicht abgeschlossen ist.

Bis 2029/30 werden schrittweise sämtliche Grundschulklassen einbezogen.

Für Familien lohnt sich deshalb unabhängig vom Alter des eigenen Kindes ein genauer Blick auf die Ganztagsangebote der jeweiligen Schule.

Häufig gestellte Fragen zur Ganztagsbetreuung im Kreis Bergstraße

Wenn Sie wissen möchten, was zum Schuljahr 2026/27 außerdem wichtig ist, finden Sie weitere Informationen in unserem Überblick zum Schulstart 2026 in Südhessen.

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