Führerschein-Umtausch 2026: Wer jetzt seinen Führerschein wechseln muss

Wer noch einen älteren Führerschein besitzt, sollte einen Blick auf das Ausstellungsdatum werfen. Der verpflichtende Führerschein-Umtausch geht 2026 in die nächste Runde. Aktuell sind vor allem Autofahrer betroffen, deren Kartenführerschein zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurde. Sie müssen ihr Dokument spätestens bis zum 19. Januar 2027 umtauschen.

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Das gilt auch für Autofahrer in Südhessen. Im Kreis Bergstraße und in Darmstadt stehen dafür inzwischen digitale Angebote zur Verfügung.

Wichtig ist dabei: Beim Pflichtumtausch geht es lediglich um das Führerscheindokument. Die eigentliche Fahrerlaubnis wird dadurch nicht neu erworben und auch nicht auf 15 Jahre begrenzt. Eine neue Fahrprüfung oder eine allgemeine medizinische Untersuchung ist für den normalen Umtausch ebenfalls nicht erforderlich.

Wer muss seinen Führerschein bis Januar 2027 umtauschen?

Aktuell sind Kartenführerscheine an der Reihe, die in den Jahren 2002, 2003 oder 2004 ausgestellt wurden.

Entscheidend ist also nicht, wann jemand die Fahrprüfung bestanden hat, sondern wann der aktuelle Kartenführerschein ausgestellt wurde.

Das Datum lässt sich auf der Vorderseite des Kartenführerscheins finden. Es steht im Feld 4a.

Wer beispielsweise bereits 1995 seinen Führerschein gemacht hat, aber 2003 einen Kartenführerschein erhalten hat, fällt grundsätzlich in die aktuelle Umtauschgruppe.

Eine wichtige Ausnahme gibt es für Menschen, die vor 1953 geboren wurden. Für sie gilt unabhängig vom Ausstellungsjahr grundsätzlich eine Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2033.

Diese Fristen gelten für Kartenführerscheine

Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, richtet sich die Frist nach dem Ausstellungsjahr.

AusstellungsjahrUmtausch spätestens
1999 bis 200119. Januar 2026 – Frist bereits abgelaufen
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033

Wer einen Kartenführerschein aus den Jahren 1999 bis 2001 besitzt und nach 1952 geboren wurde, hätte das Dokument somit bereits bis zum 19. Januar 2026 wechseln müssen.

Was ist mit alten rosa und grauen Führerscheinen?

Für Papierführerscheine galten andere Fristen. Hier war nicht das Ausstellungsjahr des Dokuments, sondern grundsätzlich das Geburtsjahr des Führerscheininhabers entscheidend.

Für die meisten Besitzer eines alten Papierführerscheins sind diese Fristen inzwischen bereits abgelaufen.

GeburtsjahrUmtauschfrist
vor 195319. Januar 2033
1953 bis 1958bereits abgelaufen
1959 bis 1964bereits abgelaufen
1965 bis 1970bereits abgelaufen
1971 oder späterbereits abgelaufen

Wer noch einen alten grauen oder rosa Führerschein besitzt und nach 1952 geboren wurde, sollte sich deshalb möglichst zeitnah um den Umtausch kümmern.

Warum müssen die Führerscheine überhaupt ausgetauscht werden?

Hinter der Aktion steht eine europäische Vorgabe. Bis zum 19. Januar 2033 sollen alle betroffenen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gegen ein einheitliches EU-Dokument ausgetauscht sein.

Dadurch sollen Führerscheine innerhalb der Europäischen Union einheitlicher und fälschungssicherer werden.

Die gestaffelten Fristen sollen verhindern, dass Millionen Führerscheininhaber gleichzeitig bei den Behörden einen neuen Führerschein beantragen müssen.

Welche Unterlagen werden für den Umtausch benötigt?

Für den normalen Führerschein-Umtausch werden grundsätzlich der bisherige Führerschein, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und ein aktuelles biometrisches Passfoto benötigt.

Je nach persönlicher Situation können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Besonders wichtig ist die sogenannte Karteikartenabschrift. Sie kann notwendig werden, wenn ein alter Papierführerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde als derjenigen, die heute für den Wohnort zuständig ist.

Die Karteikartenabschrift enthält die bei der ursprünglichen Fahrerlaubnisbehörde gespeicherten Führerscheindaten und kann dort angefordert werden.

Führerschein-Umtausch im Kreis Bergstraße

Für Einwohner des Kreises Bergstraße ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises zuständig.

Der Kreis hat seine digitalen Führerschein-Dienste 2026 deutlich ausgebaut. Zahlreiche Anliegen können inzwischen online beantragt werden, sodass nicht für jeden Antrag ein persönlicher Behördengang erforderlich ist.

Beim Führerschein-Umtausch gibt es außerdem eine Besonderheit: Wer seinen Hauptwohnsitz in einer der sogenannten Delegationsgemeinden hat, kann den Antrag auch dort stellen.

Dazu gehören unter anderem Biblis, Birkenau, Bürstadt, Einhausen, Fürth, Gorxheimertal, Groß-Rohrheim, Hirschhorn, Lampertheim, Lorsch, Mörlenbach, Neckarsteinach, Rimbach und Viernheim.

Gerade für Einwohner von Viernheim, Lampertheim oder Bürstadt kann sich dadurch der Weg zur zentralen Fahrerlaubnisbehörde erübrigen.

Auch Darmstadt bietet den Umtausch online an

Auch die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat ihre Fahrerlaubnisbehörde 2026 stärker digitalisiert.

Der Antrag auf Umtausch des alten Führerscheins in einen neuen EU-Führerschein kann online gestellt werden. Nach Angaben der Stadt ist dafür keine persönliche Vorsprache erforderlich. Für diesen Online-Antrag wird außerdem kein digitaler Personalausweis benötigt.

Benötigt werden unter anderem ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Lichtbild und der bisherige Führerschein.

Wurde der Führerschein nicht von der Stadt Darmstadt beziehungsweise der früher zuständigen Darmstädter Behörde ausgestellt, kann zusätzlich eine Karteikartenabschrift erforderlich sein.

Was kostet der Führerschein-Umtausch?

Die Bundesregierung nennt für den regulären Pflichtumtausch eine Gebühr von rund 25 Euro.

Die konkrete Gebühr kann je nach zuständiger Behörde und Verfahren etwas davon abweichen. In Darmstadt werden für den Umtausch aktuell 32,80 Euro angegeben.

Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für ein neues biometrisches Passfoto oder weitere benötigte Unterlagen.

Wer seinen Führerschein umtauschen muss, sollte deshalb nicht nur die bundesweite Frist, sondern auch die Angaben der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beachten.

Muss ich noch einmal eine Fahrprüfung machen?

Nein.

Der Pflichtumtausch ist eine verwaltungstechnische Maßnahme. Die bestehende Fahrerlaubnis bleibt grundsätzlich erhalten.

Eine erneute theoretische oder praktische Fahrprüfung ist deshalb nicht notwendig. Auch eine allgemeine ärztliche Untersuchung oder ein neuer Sehtest gehören beim normalen Pflichtumtausch nicht dazu.

Das ist ein wichtiger Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerscheindokument: Das Dokument wird erneuert, die zugrundeliegende Berechtigung zum Führen der entsprechenden Fahrzeuge bleibt bestehen.

Was passiert, wenn die Frist verpasst wurde?

Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig umtauscht, verliert dadurch nicht automatisch seine Pkw- oder Motorradfahrerlaubnis.

Allerdings ist das alte Führerscheindokument nach Ablauf der jeweiligen Frist nicht mehr gültig. Wer damit kontrolliert wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Nach Angaben der Bundesregierung kann dafür ein Verwarnungsgeld von zehn Euro fällig werden.

Wer beispielsweise noch einen Kartenführerschein aus den Jahren 1999 bis 2001 besitzt und nach 1952 geboren wurde, sollte den Umtausch deshalb auch nach Ablauf der Frist möglichst schnell nachholen.

Wie lange gilt der neue EU-Führerschein?

Der neu ausgestellte EU-Kartenführerschein ist 15 Jahre gültig.

Danach muss das Dokument erneuert werden. Das ist vergleichbar mit der regelmäßigen Erneuerung eines Personalausweises oder Reisepasses.

Auch diese Befristung betrifft grundsätzlich das Dokument und bedeutet nicht, dass Autofahrer alle 15 Jahre eine neue Fahrprüfung ablegen müssen.

Durch die regelmäßige Erneuerung sollen unter anderem Passfoto und persönliche Daten auf einem aktuellen Stand gehalten und Fälschungen erschwert werden.

Nicht bis Januar warten

Für die aktuelle Gruppe läuft die Frist zwar erst am 19. Januar 2027 ab. Trotzdem kann es sinnvoll sein, den Antrag bereits einige Monate vorher zu stellen.

Je näher die Frist rückt, desto mehr Betroffene könnten gleichzeitig einen neuen Führerschein beantragen. Die Bundesregierung empfiehlt deshalb ebenfalls, sich frühzeitig um den Umtausch zu kümmern.

Wer einen Kartenführerschein besitzt, kann bereits jetzt einen kurzen Blick auf Feld 4a werfen.

Steht dort als Ausstellungsjahr 2002, 2003 oder 2004, gehört der Führerschein zu der Gruppe, die als Nächstes an der Reihe ist.

Häufige Fragen zum Führerschein-Umtausch 2026

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