Darmstadt. Die Trockenheit macht sich auch an den Gewässern der Stadt bemerkbar. Viele Darmstädter Bäche führen nur noch sehr wenig oder stellenweise gar kein Wasser. Wer angesichts trockener Gärten Wasser aus einem Bach oder Teich holen möchte, muss deshalb aufpassen. In Darmstadt gilt weiterhin eine weitreichende Beschränkung der Wasserentnahme.
Quelle: Bild von UnsplashDie entsprechende Allgemeinverfügung ist bereits seit dem 27. Juni 2026 in Kraft. Sie untersagt grundsätzlich die Entnahme von Wasser aus Bächen, Teichen und Seen im Stadtgebiet. Einige Ausnahmen bleiben bestehen. Dazu gehört unter bestimmten Voraussetzungen das Schöpfen mit Handgefäßen im Rahmen des Gemeingebrauchs.
Darmstädter Bäche führen teilweise kaum noch Wasser
Wie angespannt die Situation ist, hat die Stadt im August noch einmal deutlich gemacht. Viele Oberflächengewässer führen nach Angaben der Stadt nur noch wenig oder teilweise überhaupt kein Wasser.
Das Problem besteht dabei nicht allein in der geringeren Wassermenge. Sinkt der Wasserstand, kann sich das verbleibende Wasser bei hohen Temperaturen schneller erwärmen. Für Fische, Kleinstlebewesen und Wasserpflanzen verschlechtern sich dadurch die Lebensbedingungen.
Zusätzliche Wasserentnahmen können die Situation weiter verschärfen. Die Einschränkungen sollen deshalb dazu beitragen, die verbliebenen Wassermengen in den Gewässern zu schützen.
Was ist derzeit verboten?
Die Allgemeinverfügung betrifft oberirdische Gewässer im Darmstädter Stadtgebiet. Grundsätzlich untersagt ist damit die Entnahme von Wasser aus Bächen, Teichen und Seen. Die Einschränkung gilt bis zum Widerruf der Allgemeinverfügung.
Wer beispielsweise größere Mengen Wasser zur Bewässerung des Gartens aus einem Bach entnehmen möchte, darf dies derzeit grundsätzlich nicht. Für bestimmte Formen des Gemeingebrauchs bestehen allerdings Ausnahmen.
Darf ich mit einem Eimer Wasser aus dem Bach holen?
Hier gibt es eine wichtige Ausnahme. Das Schöpfen mit Handgefäßen im Rahmen des Gemeingebrauchs bleibt nach der Allgemeinverfügung zulässig.
Zu solchen Handgefäßen können beispielsweise Eimer oder Gießkannen gehören.
Das bedeutet allerdings nicht, dass auf diesem Weg beliebig große Wassermengen aus einem Gewässer geholt werden dürfen. Entscheidend ist, dass es sich tatsächlich um den zulässigen Gemeingebrauch handelt.
Gerade bei sehr niedrigen Wasserständen ist ein zurückhaltender Umgang sinnvoll. Der Zweck der Einschränkung besteht schließlich darin, die ohnehin belasteten Gewässer nicht zusätzlich zu schwächen.
Eine Pumpe ist etwas anderes als ein Eimer
Für Gartenbesitzer ist diese Unterscheidung besonders wichtig.
Wer eine Pumpe verwendet, kann innerhalb kurzer Zeit wesentlich größere Wassermengen aus einem Bach fördern. Eine solche Entnahme fällt nicht unter die Ausnahme für das Schöpfen mit Handgefäßen.
Größere Entnahmen zur Bewässerung des Gartens sind deshalb während der geltenden Einschränkung grundsätzlich nicht erlaubt, sofern dafür keine anderweitige wasserrechtliche Berechtigung besteht.
Auch das Tränken von Vieh bleibt möglich
Eine weitere Ausnahme betrifft die Tierhaltung. Das Tränken von Vieh ist von der Allgemeinverfügung ausgenommen.
Daneben können bestimmte Gewässernutzungen weiterhin zulässig sein, wenn dafür bereits eine wasserrechtliche Erlaubnis, Bewilligung oder ein entsprechendes Recht besteht.
Für private Gartenbesitzer dürfte in der Praxis allerdings vor allem die Regelung zum Schöpfen mit Handgefäßen relevant sein.
Warum schränkt Darmstadt die Wasserentnahme ein?
Unter normalen Bedingungen kann die Entnahme kleiner Wassermengen aus Oberflächengewässern unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein.
Bei ausgeprägtem Niedrigwasser sieht die Situation anders aus.
Die Wasserbehörde kann Entnahmen beschränken, wenn dies zum Schutz des Wasserhaushalts und der Gewässer notwendig ist. Darmstadt hat aufgrund der niedrigen Wasserstände von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Dabei geht es vor allem darum, eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern. Ein Bach benötigt schließlich selbst eine gewisse Wassermenge, damit seine ökologische Funktion erhalten bleibt.
Niedrigwasser wird für Tiere schnell zum Problem
Ein Bach ist nicht einfach eine fließende Wasserquelle, sondern ein komplexer Lebensraum.
Sinkt der Wasserstand deutlich, verändern sich die Bedingungen für die dort lebenden Arten. Flache Bereiche können austrocknen und einzelne Gewässerabschnitte voneinander getrennt werden.
Gleichzeitig kann sich wenig vorhandenes Wasser an heißen Tagen schneller erwärmen. Warmes Wasser kann weniger Sauerstoff aufnehmen als kühleres Wasser. Für empfindliche Wasserorganismen kann das zusätzlichen Stress bedeuten.
Eine weitere Entnahme von Wasser ist unter solchen Bedingungen besonders problematisch.
Am Ruthsenbach gibt es ein zusätzliches Problem
Die niedrigen Wasserstände beschäftigen die Stadt derzeit auch am Ruthsenbach. Dort hat Darmstadt Hinweise zum Schutz des Gewässers veröffentlicht.
Besucher sollen insbesondere darauf verzichten, aus Ästen, Steinen, Lehm oder anderen Materialien kleine Dämme im Bach zu errichten.
Was zunächst wie ein harmloses Spiel wirken kann, beeinflusst bei sehr geringem Wasserstand die Wasserführung. Das ohnehin knappe Wasser wird aufgestaut und erreicht unterhalb des Damms möglicherweise nur noch eingeschränkt andere Bereiche des Baches.
Warum kleine Dämme problematisch sein können
Bei normalem Wasserstand fällt ein kleiner Damm möglicherweise kaum ins Gewicht. Während einer ausgeprägten Niedrigwasserphase können die Folgen deutlicher sein.
Wird Wasser zurückgehalten, verringert sich die Menge, die weiter bachabwärts fließt. Einzelne Abschnitte können dadurch zusätzlich belastet werden.
Die Stadt bittet deshalb darum, das Wasser im Ruthsenbach möglichst ungehindert fließen zu lassen.
Das gilt besonders während längerer trockener Wetterphasen, wenn ohnehin nur geringe Wassermengen vorhanden sind.
Darf Wasser aus dem Bach für den Garten verwendet werden?
Größere Wasserentnahmen zur Gartenbewässerung sind während der geltenden Einschränkung grundsätzlich nicht erlaubt.
Die Ausnahme für das Schöpfen mit Handgefäßen sollte nicht als Möglichkeit verstanden werden, größere Mengen nach und nach aus dem Gewässer zu entnehmen.
Für die Gartenbewässerung gibt es andere Möglichkeiten, den Wasserverbrauch zu reduzieren.
Vor allem bei Rasenflächen stellt sich die Frage, ob eine Bewässerung während längerer Trockenperioden überhaupt notwendig ist. Ein zeitweise brauner Rasen kann sich nach ausreichenden Niederschlägen wieder erholen.
Garten besser morgens oder abends bewässern
Pflanzen, die während einer Trockenperiode tatsächlich zusätzliches Wasser benötigen, sollten möglichst gezielt bewässert werden.
Geeignet sind insbesondere die frühen Morgenstunden. Auch am Abend verdunstet weniger Wasser als während der heißen Mittagsstunden.
Statt den gesamten Garten großflächig zu beregnen, ist es häufig sinnvoller, direkt den Wurzelbereich der Pflanzen zu bewässern. Dadurch erreicht ein größerer Anteil des Wassers tatsächlich die Stellen, an denen es benötigt wird.
Gerade während längerer Trockenphasen können solche kleinen Veränderungen den Wasserverbrauch deutlich reduzieren.
Regenwasser wird besonders wertvoll
Eine Regentonne oder Zisterne kann Gartenbesitzern helfen, Niederschläge für trockenere Tage zu speichern.
Das gesammelte Wasser lässt sich später für Blumen, Gemüsebeete oder andere Pflanzen verwenden. Dadurch wird weniger Trinkwasser für die Gartenbewässerung benötigt.
Allerdings haben längere Trockenperioden auch hier Auswirkungen. Wenn über Wochen kaum Niederschlag fällt, können selbst größere Vorräte irgendwann aufgebraucht sein.
Umso wichtiger ist es, vorhandenes Wasser gezielt einzusetzen.
Gilt die Einschränkung auch für Grundwasser?
Die aktuelle Allgemeinverfügung betrifft die Entnahme aus oberirdischen Gewässern. Dazu zählen beispielsweise Bäche, Teiche und Seen.
Grundwasser und Gartenbrunnen unterliegen anderen wasserrechtlichen Vorgaben.
Nach Angaben der Stadt können Brunnen zur gewöhnlichen Gartenbewässerung unter bestimmten Voraussetzungen erlaubnisfrei genutzt werden. Die Einrichtung eines Brunnens muss allerdings bei der zuständigen Wasserbehörde angezeigt werden.
Bachwasser und Grundwasser sollten deshalb rechtlich nicht miteinander verwechselt werden.
Ein Gartenbrunnen ist kein Freibrief
Auch die Nutzung von Grundwasser ist nicht völlig uneingeschränkt möglich.
Welche Vorgaben gelten, hängt unter anderem vom Zweck und Umfang der Wasserentnahme ab. Wer einen neuen Brunnen anlegen oder größere Mengen Grundwasser fördern möchte, sollte sich deshalb vorher bei der zuständigen Wasserbehörde informieren.
Gerade während längerer Trockenperioden spielt nicht nur der Wasserstand in Bächen eine Rolle. Auch die Grundwasserressourcen müssen langfristig geschützt werden.
Warum kleine Bäche besonders empfindlich sind
Kleine Fließgewässer reagieren häufig schneller auf längere Trockenperioden als große Flüsse.
Bleiben Niederschläge über längere Zeit aus, sinkt der Zufluss. Gleichzeitig verdunstet bei hohen Temperaturen zusätzlich Wasser.
Ein kleiner Bach kann dadurch innerhalb weniger Wochen deutlich an Wasser verlieren.
Das hat wiederum Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere, die auf diesen Lebensraum angewiesen sind. Besonders problematisch wird es, wenn einzelne Gewässerabschnitte vollständig trockenfallen.
Ein Regenschauer beendet das Niedrigwasser nicht automatisch
Nach mehreren trockenen Wochen reicht ein einzelnes Gewitter häufig nicht aus, um die Situation dauerhaft zu entspannen.
Ein Teil des Niederschlags wird von Pflanzen aufgenommen oder verdunstet wieder. Bei sehr trockenen Böden kann Wasser zudem oberflächlich abfließen, statt langsam in tiefere Bodenschichten einzudringen.
Damit sich die Wasserstände nachhaltig erholen, können längere oder wiederholte Niederschlagsphasen notwendig sein.
Das erklärt auch, weshalb eine Einschränkung der Wasserentnahme nicht automatisch nach dem nächsten Regentag aufgehoben wird.
Trockenheit betrifft nicht nur die Gewässer
Die niedrigen Wasserstände sind Teil einer größeren Entwicklung, die in trockenen Sommern verschiedene Bereiche gleichzeitig betrifft.
Auch Wälder, Landwirtschaft, Stadtbäume und private Gärten leiden unter längeren Phasen ohne ausreichenden Niederschlag.
Für junge Bäume kann Wassermangel besonders problematisch sein, da ihr Wurzelsystem noch nicht so tief entwickelt ist.
Bei Gewässern kommt zusätzlich hinzu, dass sie eigenständige Ökosysteme darstellen. Sinkt dort der Wasserstand, verändern sich Lebensbedingungen unmittelbar.
Wassersparen bedeutet nicht, gar nicht mehr zu gießen
Für private Haushalte geht es deshalb vor allem um einen sinnvollen Umgang mit Wasser.
Empfindliche Pflanzen können selbstverständlich weiterhin bewässert werden. Entscheidend ist, unnötigen Verbrauch zu vermeiden.
Statt den gesamten Garten täglich zu beregnen, kann gezielt dort gegossen werden, wo Pflanzen tatsächlich Wasser benötigen.
Auch die Häufigkeit spielt eine Rolle. Je nach Pflanze kann selteneres, dafür gründlicheres Gießen sinnvoller sein als eine tägliche oberflächliche Bewässerung.
Rasen darf im Sommer auch einmal braun werden
Ein brauner Rasen sieht zunächst nach einem größeren Schaden aus. Viele Gräser können Trockenperioden jedoch überstehen und sich nach ausreichendem Regen wieder erholen.
Deshalb muss eine Rasenfläche während einer trockenen Sommerphase nicht permanent bewässert werden.
Wer auf die Bewässerung verzichtet, spart erhebliche Mengen Wasser. Gerade größere Rasenflächen benötigen ansonsten schnell mehrere hundert Liter.
Das vorhandene Wasser kann stattdessen für Pflanzen genutzt werden, die empfindlicher auf Trockenheit reagieren.
Auch Stadtbäume leiden unter längerer Trockenheit
Während Bäume in Wäldern und auf natürlichen Standorten teilweise weitreichende Wurzelsysteme entwickeln können, sind die Bedingungen im Stadtgebiet oft schwieriger.
Versiegelte Flächen, verdichtete Böden und kleine Baumscheiben begrenzen den verfügbaren Raum.
Längere Trockenperioden können deshalb insbesondere jungen Stadtbäumen zusetzen.
Wer einen jungen Baum vor dem eigenen Grundstück betreut oder im Garten neu gepflanzt hat, sollte auf ausreichende Wasserversorgung achten. Auch hier gilt, dass gezieltes und gründliches Bewässern sinnvoller sein kann als häufiges oberflächliches Gießen.
Wie lange gilt die Einschränkung der Wasserentnahme?
Ein konkretes Enddatum gibt es derzeit nicht.
Die Allgemeinverfügung gilt bis zu ihrem Widerruf. Entscheidend ist damit die weitere Entwicklung der Wasserstände.
Eine Aufhebung dürfte erst dann infrage kommen, wenn sich die Situation in den Gewässern ausreichend entspannt hat.
Für Bürger bedeutet das, dass die Regelung auch nach einzelnen Regentagen weiterhin gelten kann.
Situation bleibt Ende August relevant
Die Einschränkung stammt zwar bereits aus dem Juni, ist aber auch zum Ende des Sommers noch aktuell.
Darmstadt hat im August erneut auf die niedrigen Wasserstände hingewiesen. Besonders die Situation am Ruthsenbach zeigt, dass die Belastung der kleineren Gewässer weiterhin ein Thema ist.
Gartenbesitzer und andere Nutzer sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass die Einschränkungen inzwischen automatisch ausgelaufen sind.
Solange die Allgemeinverfügung nicht widerrufen wurde, gelten die festgelegten Regeln weiter.
Was passiert bei einem Verstoß?
Eine geltende Allgemeinverfügung ist keine unverbindliche Empfehlung.
Wer entgegen den Vorgaben Wasser aus einem Oberflächengewässer entnimmt, muss grundsätzlich damit rechnen, dass die zuständige Behörde einschreitet.
Schon aus diesem Grund sollte vor einer größeren Wasserentnahme geprüft werden, ob sie zulässig ist.
Bei Unsicherheiten ist die untere Wasserbehörde der Stadt Darmstadt die richtige Anlaufstelle.
Wasserentnahme in Darmstadt: Die wichtigsten Regeln
Die aktuelle Regelung lässt sich vergleichsweise einfach zusammenfassen. Aus Bächen, Teichen und Seen im Darmstädter Stadtgebiet dürfen derzeit grundsätzlich keine größeren Wassermengen entnommen werden.
Das Schöpfen mit Handgefäßen im Rahmen des Gemeingebrauchs bleibt ausgenommen. Auch für das Tränken von Vieh und bereits bestehende wasserrechtliche Berechtigungen gelten Ausnahmen.
Gartenbrunnen werden von dieser Allgemeinverfügung nicht erfasst. Für sie bestehen eigene wasserrechtliche Regeln.
Die Einschränkung bleibt so lange bestehen, bis die Stadt sie wieder aufhebt.
Warum die Regelung auch für kleine Entnahmen wichtig ist
Ein einzelner Eimer Wasser verändert einen Bach kaum. Problematisch wird es, wenn viele Menschen dieselbe Idee haben oder größere Mengen mit technischen Hilfsmitteln entnommen werden.
Gerade während einer Niedrigwasserphase können sich zahlreiche kleine Belastungen summieren.
Die Beschränkung soll deshalb verhindern, dass die Wasserstände durch zusätzliche Entnahmen weiter sinken.
Damit dient die Regelung nicht allein der Verwaltung von Wasserressourcen, sondern unmittelbar dem Schutz der lokalen Gewässer.
Rücksicht an Darmstadts Gewässern bleibt gefragt
Die niedrigen Wasserstände zeigen, wie empfindlich kleinere Gewässer auf längere trockene Wetterphasen reagieren können.
Für Bürger bedeutet das vor allem, Wasser aus Bächen, Teichen und Seen nicht als frei verfügbare Ressource für die Gartenbewässerung zu betrachten.
Auch kleine Eingriffe wie selbst gebaute Dämme können während ausgeprägter Niedrigwasserphasen Auswirkungen auf den Bachlauf haben.
Solange sich die Situation nicht nachhaltig entspannt, bleibt ein zurückhaltender Umgang mit den Darmstädter Gewässern deshalb besonders wichtig.
