Plötzlich liegen sie wieder auf Wegen, Wiesen und unter alten Bäumen: Ende September beginnt vielerorts die Zeit der Walnüsse.
Quelle: Bild von UnsplashAuch in Südhessen stehen zahlreiche Walnussbäume an Feldwegen, auf Streuobstwiesen und am Rand von Grundstücken. Wer beim Spaziergang die ersten Nüsse entdeckt, stellt sich schnell die Frage: Darf ich die einfach mitnehmen?
Ganz so einfach ist es nicht.
Entscheidend ist unter anderem, wo der Baum steht, wem die Fläche gehört und ob die Früchte ausdrücklich zur Ernte freigegeben wurden.
Wer einige Regeln beachtet, kann sich im Herbst aber durchaus einen kleinen Vorrat sammeln.
Wann sind Walnüsse in Südhessen reif?
Die Walnussernte beginnt je nach Sorte, Standort und Wetter ungefähr ab Ende September und reicht häufig in den Oktober hinein.
Ein besonders einfaches Zeichen zeigt, wann die Nüsse reif sind:
Sie fallen von selbst vom Baum.
Während der Reife öffnet sich die grüne äußere Fruchthülle. Die darin liegende Nuss löst sich und fällt schließlich zu Boden.
Wer Walnüsse sammeln möchte, muss deshalb normalerweise gar nicht am Baum pflücken.
Die besten Exemplare liegen häufig bereits darunter.
Nicht die Nüsse vom Baum schlagen
Manchmal sieht man im Herbst Menschen mit Stöcken oder Ästen versuchen, Walnüsse aus der Baumkrone zu schlagen.
Das ist keine gute Idee.
Zum einen können dabei Zweige und junge Triebe beschädigt werden.
Zum anderen sind Nüsse, die noch fest am Baum hängen, möglicherweise noch nicht vollständig ausgereift.
Besser ist es, die natürliche Reife abzuwarten und heruntergefallene Walnüsse regelmäßig aufzusammeln.
Darf man Walnüsse einfach sammeln?
Hier kommt es auf den Standort an.
Das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt grundsätzlich, wild lebende Früchte an Stellen ohne Betretungsverbot in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich aus der Natur zu entnehmen.
Diese Regelung wird umgangssprachlich häufig als Handstraußregel bezeichnet.
Sie bedeutet aber nicht, dass man überall dort zugreifen darf, wo ein Walnussbaum steht.
Eigentumsrechte bleiben bestehen.
Ein Walnussbaum auf einem privaten Grundstück wird nicht deshalb zum Selbstbedienungsbaum, weil einige seiner Nüsse auf dem Boden liegen.
Privatgrundstück bleibt Privatgrundstück
Steht ein Walnussbaum erkennbar in einem privaten Garten, auf einer bewirtschafteten Fläche oder einer anderen privaten Fläche, sollte man nicht ohne Zustimmung des Eigentümers ernten.
Das gilt auch dann, wenn vom Weg aus leicht an die Früchte heranzukommen wäre.
Ebenso sollte man keine Zäune übersteigen oder Flächen betreten, die nicht frei zugänglich sind.
Im Zweifel gilt deshalb eine einfache Regel:
Erst fragen, dann sammeln.
Gerade bei Streuobstwiesen ist von außen nicht immer ersichtlich, ob die Fläche privat bewirtschaftet wird.
Fallobst gehört nicht automatisch dem Finder
Ein häufiger Irrtum lautet: Was auf dem Boden liegt, darf mitgenommen werden.
Das stimmt so pauschal nicht.
Auch heruntergefallene Früchte können weiterhin dem Eigentümer des Baumes beziehungsweise Grundstücks zuzuordnen sein.
Allein die Tatsache, dass eine Walnuss nicht mehr am Baum hängt, macht sie deshalb nicht automatisch herrenlos.
Wer auf einer privaten Streuobstwiese einen ganzen Eimer Walnüsse einsammelt, kann sich nicht darauf berufen, dass die Nüsse bereits am Boden lagen.
Das Gelbe Band macht es besonders einfach
Eine sehr praktische Orientierung bietet die Aktion „Gelbes Band“.
Dabei kennzeichnen Eigentümer ihre Obstbäume mit einem gelben Band.
Die Botschaft ist eindeutig:
Hier darf geerntet werden.
Hessen unterstützt diese Aktion zur Lebensmittelwertschätzung.
Besitzer von Obstbäumen oder Streuobstwiesen können damit signalisieren, dass andere Menschen die Früchte ernten dürfen, anstatt sie verderben zu lassen.
Wer einen entsprechend gekennzeichneten Baum findet, hat deshalb deutlich mehr Sicherheit als bei einem unbekannten Baum auf einer fremden Fläche.
Auch beim Gelben Band gelten Regeln
Eine Freigabe bedeutet allerdings nicht, dass man den Baum beschädigen darf.
Gesammelt werden sollte pfleglich.
Äste dürfen nicht abgebrochen und Pflanzen nicht beschädigt werden.
Auch sollte nur so viel mitgenommen werden, wie tatsächlich verwendet werden kann.
Der Grundgedanke der Aktion ist schließlich, Lebensmittel vor dem Verderben zu bewahren – nicht möglichst große Mengen kostenlos einzulagern oder gewerblich weiterzuverkaufen.
Was bedeutet „geringe Menge“?
Das Bundesnaturschutzgesetz nennt für die Handstraußregel keine feste Kilogrammzahl.
Entscheidend ist die Formulierung „in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf“.
Ein paar Walnüsse für den eigenen Haushalt sind damit etwas anderes als mehrere Säcke für den Weiterverkauf.
Wer größere Mengen sammeln möchte, sollte vorher unbedingt die Zustimmung des Eigentümers einholen.
Die Handstraußregel ist ausdrücklich nicht für eine gewerbliche Ernte gedacht.
Warum Ende September ein guter Zeitpunkt ist
Jetzt beginnt eine besonders interessante Phase.
Die ersten reifen Walnüsse fallen bereits zu Boden, gleichzeitig liegt der Schwerpunkt der Ernte noch vor uns.
Wer einen eigenen Walnussbaum besitzt, sollte in den kommenden Wochen regelmäßig darunter nachsehen.
Das hat nicht nur den Vorteil, dass die Nüsse frisch eingesammelt werden.
Bleiben sie bei feuchtem Herbstwetter lange auf dem Boden liegen, steigt auch das Risiko, dass sie verschmutzen, schimmeln oder anderweitig Schaden nehmen.
Woran erkennt man eine gute Walnuss?
Bei frisch gefallenen Walnüssen kann die äußere grüne Hülle noch teilweise vorhanden sein.
Mit zunehmender Reife platzt beziehungsweise löst sie sich.
Die eigentliche Nussschale darunter sollte unbeschädigt sein.
Nüsse mit deutlich sichtbarem Schimmel, fauligem Geruch oder stark beschädigter Schale gehören nicht in den Vorrat.
Auch sehr dunkle oder feuchte Exemplare sollte man genauer kontrollieren.
Die schwarze Schale ist nicht die eigentliche Nussschale
Wer zum ersten Mal selbst Walnüsse sammelt, wundert sich möglicherweise über schwarze oder braune Rückstände an den Händen.
Die grüne äußere Fruchthülle verfärbt sich während der Reife zunehmend.
Sie enthält stark färbende Stoffe.
Wer größere Mengen verarbeitet, kann deshalb Handschuhe tragen.
Unter dieser äußeren Hülle befindet sich die bekannte harte Walnussschale, die den essbaren Kern schützt.
Frische Walnüsse müssen trocknen
Nach dem Sammeln sollten Walnüsse nicht einfach feucht in einen geschlossenen Behälter geschüttet werden.
Im professionellen Anbau werden die Nüsse nach der Ernte gereinigt und anschließend sorgfältig getrocknet.
Auch zu Hause ist die Trocknung entscheidend.
Die Nüsse sollten möglichst luftig ausgebreitet werden.
Geeignet sind beispielsweise Gitter, Netze oder andere Unterlagen, bei denen Luft an die Nüsse gelangt.
Warum Plastiktüten keine gute Idee sind
Frisch gesammelte Walnüsse enthalten noch Feuchtigkeit.
Wer sie direkt in einer geschlossenen Plastiktüte oder dicht gepackt in einem Behälter lagert, schafft damit günstige Bedingungen für Schimmel.
Deshalb sollten sie zunächst trocknen.
Währenddessen lohnt es sich, die Nüsse regelmäßig zu kontrollieren und auffällige Exemplare auszusortieren.
Erst vollständig getrocknete Walnüsse eignen sich für eine längere Lagerung.
Walnüsse nicht auf der Heizung „rösten“
Beim Trocknen geht es nicht darum, möglichst viel Hitze einzusetzen.
Entscheidend sind Luftzirkulation und ein trockener Ort.
Starke direkte Hitze kann die Qualität beeinträchtigen.
Geduld ist deshalb die bessere Methode.
Je nach Ausgangsfeuchtigkeit und Bedingungen dauert es eine Weile, bis die Nüsse ausreichend trocken für die Lagerung sind.
Warum Walnüsse gerade jetzt interessant sind
Walnüsse gehören zu den Herbstfrüchten, die sich vergleichsweise gut lagern lassen.
Wer sie richtig trocknet und aufbewahrt, kann noch lange nach der eigentlichen Sammelsaison etwas davon haben.
Damit unterscheiden sie sich beispielsweise von vielen weichen Früchten, die unmittelbar verarbeitet werden müssen.
Gleichzeitig lassen sich Walnüsse vielseitig verwenden – vom Müsli über Kuchen und Brot bis zum einfachen Snack.
Sammeln in Südhessen: Nicht jeder schöne Baum ist frei
Gerade in Südhessen gibt es zahlreiche Streuobstwiesen und landwirtschaftlich geprägte Landschaften.
Das kann schnell den Eindruck vermitteln, die dort wachsenden Früchte gehörten niemandem.
Das ist jedoch häufig falsch.
Streuobstwiesen können Privatpersonen, Kommunen, Vereinen oder anderen Eigentümern gehören.
Auch scheinbar ungenutzte Bäume können bewirtschaftet werden.
Deshalb ist es sinnvoller, gezielt nach freigegebenen Bäumen Ausschau zu halten, statt einfach auf irgendeiner Wiese zu sammeln.
Ein gelbes Band ist die beste Einladung
Wer also bei einem Herbstspaziergang durch die Bergstraße, das Ried, den Odenwald oder andere Teile Südhessens Walnüsse sammeln möchte, sollte besonders auf gelbe Bänder achten.
Sie lösen eines der größten Probleme beim Sammeln:
Die Frage, ob der Eigentümer überhaupt möchte, dass andere Menschen ernten.
Fehlt eine eindeutige Freigabe und ist die Eigentumssituation unklar, sollte man im Zweifel lieber nachfragen oder weitersuchen.
Walnüsse und Esskastanien: Jetzt beginnt die Sammelsaison
Walnüsse sind nicht die einzigen essbaren Herbstfrüchte, die jetzt interessant werden.
Auch Esskastanien werden im Herbst reif.
In Südhessen gibt es dafür aufgrund des vergleichsweise milden Klimas ebenfalls geeignete Standorte.
Die rechtlichen Grundregeln ähneln sich: Nicht jede Frucht, die irgendwo in der Landschaft liegt, darf automatisch mitgenommen werden.
Wer sammeln möchte, sollte deshalb immer Standort, Eigentumsverhältnisse und mögliche Schutzbestimmungen beachten.
So wird aus dem Herbstspaziergang tatsächlich eine kleine regionale Ernte – ohne Ärger mit Grundstückseigentümern oder der Natur.
