Bis zu 500.000 Euro Zuschuss: Hessen fördert Investitionen von Unternehmen

Weniger Energie verbrauchen, Rohstoffe einsparen und gleichzeitig Produktionsprozesse modernisieren: Kleine und mittlere Unternehmen in Hessen können für entsprechende Investitionen derzeit einen Zuschuss von bis zu 500.000 Euro erhalten.

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Das Förderprogramm PIUS-Invest richtet sich an Unternehmen, die ihre Prozesse effizienter gestalten und dadurch ihre CO₂-Bilanz verbessern wollen. Auch die Wirtschaftsförderung Bergstraße weist aktuell auf die Fördermöglichkeit hin.

Der derzeitige Förderaufruf läuft noch bis zum 30. Dezember 2026. Unternehmen aus Südhessen können damit ebenfalls Anträge stellen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.

Bis zu 30 Prozent Zuschuss möglich

Die Förderung kann einen erheblichen Teil einer geplanten Investition abdecken.

Nach Angaben der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen beträgt der Zuschuss bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten.

Die maximale Fördersumme liegt grundsätzlich bei 500.000 Euro pro Vorhaben.

Eine wichtige Untergrenze gibt es allerdings ebenfalls: Projekte mit weniger als 100.000 Euro förderfähigen Kosten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Damit richtet sich PIUS-Invest vor allem an Unternehmen, die größere Investitionen in ihre Produktions- und Betriebsprozesse planen.

Welche Unternehmen können die Förderung bekommen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Betriebssitz oder einer Betriebsstätte in Hessen.

Damit kommt das Programm grundsätzlich auch für zahlreiche Unternehmen im Kreis Bergstraße, in Darmstadt und anderen Teilen Südhessens infrage.

Die Wirtschaftsförderung Bergstraße nennt insbesondere Unternehmen aus den Bereichen Produktion, Handel und Dienstleistung.

Entscheidend ist allerdings nicht allein die Branche. Das geplante Vorhaben muss die Anforderungen des Förderprogramms erfüllen.

Was wird mit PIUS-Invest gefördert?

Im Mittelpunkt stehen Investitionen, durch die Unternehmen Ressourcen effizienter einsetzen und ihre CO₂-Bilanz verbessern.

Förderfähig können beispielsweise Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz sein.

Auch die Einsparung von Wertstoffen, der Aufbau von Wertstoffkreisläufen und innovative Fertigungstechniken können dazugehören.

Das Land Hessen nennt darüber hinaus unter anderem:

  • die Umstellung auf ressourceneffiziente Technologien,
  • Prozessoptimierungen,
  • die betriebliche Nutzung von Abwärme,
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess,
  • Prozess- und Organisationsinnovationen.

Eine zentrale Voraussetzung ist, dass das Vorhaben einen positiven Beitrag zur CO₂-Bilanz des Unternehmens leistet.

CO₂-Einsparung spielt bei der Auswahl eine wichtige Rolle

Ein Antrag bedeutet nicht automatisch, dass ein Unternehmen den Zuschuss erhält.

Seit 2026 werden die eingereichten Vorhaben im Rahmen eines Förderaufrufverfahrens bewertet.

Dabei spielt unter anderem eine Rolle, wie hoch die erwartete Einsparung an CO₂-Äquivalenten im Verhältnis zur beantragten Fördersumme ausfällt.

Unternehmen mit besonders wirkungsvollen Projekten können dadurch bei der Auswahl entsprechend berücksichtigt werden.

Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht.

Antragstellung noch bis Ende Dezember 2026

Der aktuelle Förderaufruf läuft seit dem 24. August 2026.

Anträge können bis zum 30. Dezember 2026 über das Kundenportal der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen eingereicht werden.

Anschließend erfolgt ein Auswahlverfahren.

Für Unternehmen, die ohnehin größere Investitionen in effizientere Anlagen oder Produktionsprozesse planen, kann es sich deshalb lohnen, frühzeitig zu prüfen, ob das Vorhaben die Förderbedingungen erfüllt.

Darf mit der Investition schon begonnen werden?

Hier gibt es einen wichtigen Punkt für Unternehmen.

Nach Angaben des Hessischen Wirtschaftsministeriums darf mit Eingang des Antrags im Kundenportal mit dem Vorhaben begonnen werden.

Das bedeutet allerdings nicht, dass die Förderung anschließend automatisch bewilligt wird.

Das Land weist ausdrücklich darauf hin, dass durch die Antragstellung kein Rechtsanspruch auf eine Förderung entsteht. Beginnt ein Unternehmen bereits mit dem Projekt, trägt es daher zunächst selbst das finanzielle Risiko.

Förderung stammt aus EU- und Landesmitteln

PIUS-Invest gehört zur hessischen Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für den Zeitraum 2021 bis 2027.

Für den aktuellen PIUS-Invest-Aufruf stehen laut Hessischem Wirtschaftsministerium knapp 17 Millionen Euro an EU-Mitteln zur Verfügung.

Die Vorhaben können ergänzend auch mit Mitteln des Landes Hessen kofinanziert werden.

Ziel ist es, Investitionen zu unterstützen, die sowohl die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen als auch den Ressourcen- und Klimaschutz verbessern.

Programm auch für Unternehmen an der Bergstraße interessant

Dass die Wirtschaftsförderung Bergstraße aktuell auf PIUS-Invest aufmerksam macht, zeigt die mögliche Bedeutung des Programms für Unternehmen in der Region.

Gerade produzierende Unternehmen können durch effizientere Maschinen, geschlossene Stoffkreisläufe oder einen geringeren Energie- und Materialverbrauch langfristig Betriebskosten reduzieren.

Die Förderung kann dabei einen Teil der zunächst notwendigen Investition abfedern.

Ob ein konkretes Vorhaben tatsächlich förderfähig ist, sollte jedoch vor der Antragstellung individuell geprüft werden.

Häufige Fragen zu PIUS-Invest in Hessen

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