Neue Garantie-Labels ab September: Was Verbraucher beim Einkauf wissen müssen

Wer einen Fernseher, eine Waschmaschine oder ein anderes Produkt kauft, stößt häufig auf Aussagen wie „zwei Jahre Garantie“, „Herstellergarantie“ oder „verlängerte Garantie“.

Dabei werden zwei Begriffe regelmäßig miteinander verwechselt: Garantie und Gewährleistung.

Ab dem 27. September 2026 sollen neue EU-weit einheitliche Hinweise für mehr Klarheit sorgen.

Quelle: Bild von Unsplash

Verbraucher werden deutlicher auf ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte hingewiesen. Zusätzlich kommt das neue „GARAN“-Label ins Spiel, wenn ein Hersteller unter bestimmten Voraussetzungen eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren anbietet.

Für Käufer soll damit schon vor dem Kauf besser erkennbar werden, welche Rechte ohnehin gesetzlich bestehen und welche zusätzlichen Zusagen ein Hersteller tatsächlich macht.

Was ändert sich ab dem 27. September?

Im Kern kommen zwei unterschiedliche Kennzeichnungen.

Die erste informiert Verbraucher über das gesetzliche Gewährleistungsrecht.

Die zweite betrifft eine zusätzliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers.

Das ist ein wichtiger Unterschied.

Denn die gesetzliche Gewährleistung besteht unabhängig davon, ob ein Hersteller freiwillig eine Garantie anbietet.

Das neue System soll verhindern, dass Verbraucher beides miteinander verwechseln.

Die beiden neuen Hinweise im Überblick

KennzeichnungBedeutung
Gewährleistungshinweiserinnert an das gesetzliche Recht bei mangelhafter Ware
GARAN-Labelweist auf eine zusätzliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers hin
Start27. September 2026
GeltungsbereichEU-weit
ZielGewährleistung und freiwillige Garantie besser unterscheidbar machen

Besonders das GARAN-Label dürfte künftig beim Kauf langlebiger Produkte auffallen.

Was bedeutet das GARAN-Label?

„GARAN“ steht im Zusammenhang mit der Garantie des Herstellers.

Das Label kennzeichnet eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie.

Damit kann ein Hersteller zusagen, dass ein Produkt während eines bestimmten Zeitraums bei normaler Verwendung seine erforderlichen Funktionen und seine Leistung behält.

Auf dem Label wird die Dauer dieser Garantie in Jahren angegeben.

Verbraucher können dadurch Produkte möglicherweise leichter danach vergleichen, wie lange ein Hersteller tatsächlich für deren Haltbarkeit einsteht.

Wann darf das GARAN-Label verwendet werden?

Nicht jede beliebige Herstellergarantie führt automatisch zum GARAN-Label.

Die europäischen Regeln knüpfen die Kennzeichnung an konkrete Voraussetzungen.

Der Hersteller muss für das betreffende Produkt eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren anbieten.

Sie muss für das gesamte Produkt gelten und darf für den Verbraucher keine zusätzlichen Kosten verursachen.

Außerdem muss der Hersteller die entsprechenden Informationen dem Händler zur Verfügung stellen.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, muss der Händler Verbraucher prominent über die Garantie und ihre Dauer informieren.

Ein Beispiel macht den Unterschied deutlich

Angenommen, Hersteller A verkauft eine Waschmaschine und bietet keine zusätzliche Haltbarkeitsgarantie.

Hersteller B bietet für seine Waschmaschine dagegen eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie über fünf Jahre, die das gesamte Produkt umfasst.

Beim zweiten Produkt kann die längere Herstellerzusage künftig über das einheitliche GARAN-Label sichtbar gemacht werden.

Der Käufer erkennt damit schneller, dass der Hersteller über die gesetzlichen Rechte hinaus für einen längeren Zeitraum eine konkrete Zusage zur Haltbarkeit macht.

Was ist das Gewährleistungslabel?

Parallel dazu gibt es einen einheitlichen Hinweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht.

Er soll Verbraucher daran erinnern, dass ihnen bei mangelhafter Ware ohnehin gesetzliche Rechte zustehen.

Das ist deshalb wichtig, weil im Handel häufig stark mit freiwilligen Garantien geworben wird.

Dadurch kann der Eindruck entstehen, Verbraucher hätten ohne eine zusätzliche Garantie kaum Rechte.

Das stimmt nicht.

Garantie und Gewährleistung sind nicht dasselbe

Dieser Unterschied gehört zu den wichtigsten Verbraucherregeln beim Einkauf.

Die Gewährleistung ergibt sich aus dem Gesetz.

Die Garantie ist dagegen grundsätzlich eine zusätzliche freiwillige Verpflichtung eines Herstellers oder Verkäufers.

Wer keine zusätzliche Garantie bekommt, verliert dadurch also nicht seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Garantie oder Gewährleistung?

GewährleistungGarantie
gesetzlich vorgesehenzusätzliche Zusage
Ansprechpartner grundsätzlich Verkäuferabhängig vom Garantiegeber
gesetzliche VoraussetzungenBedingungen des Garantiegebers
kann nicht einfach durch Werbung ersetzt werdenUmfang kann unterschiedlich sein
besteht unabhängig von freiwilliger Garantiekommt zusätzlich hinzu

Gerade bei teuren Elektrogeräten kann dieser Unterschied wichtig werden.

Wer ist bei der Gewährleistung mein Ansprechpartner?

Bei gesetzlichen Mängelrechten ist grundsätzlich der Verkäufer entscheidend.

Kauft ein Verbraucher beispielsweise eine Waschmaschine bei einem Händler und weist das Gerät einen relevanten Mangel auf, kann der Händler den Kunden nicht einfach pauschal mit dem Hinweis auf eine Herstellergarantie wegschicken.

Die gesetzlichen Rechte aus dem Kaufvertrag bestehen gegenüber dem Verkäufer.

Eine Herstellergarantie kann zusätzlich genutzt werden, ersetzt diese Rechte aber nicht.

Was kann ich verlangen, wenn die Ware mangelhaft ist?

Bei einem Sachmangel steht zunächst die sogenannte Nacherfüllung im Mittelpunkt.

Je nach Situation kann das eine Reparatur oder die Lieferung einer mangelfreien Sache bedeuten.

Erst wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können weitere Rechte wie Minderung oder Rücktritt relevant werden.

Welche Ansprüche im konkreten Fall bestehen, hängt deshalb vom Einzelfall ab.

Das neue Gewährleistungslabel schafft keine völlig neuen Mängelrechte.

Es soll bestehende Rechte für Verbraucher sichtbarer machen.

Warum braucht es dafür überhaupt ein Label?

Viele Verbraucher kennen den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nur grob.

Das kann im Handel problematisch sein.

Wird beispielsweise prominent mit „zwei Jahren Garantie“ geworben, kann dies besonders großzügig wirken.

Tatsächlich besitzt der Verbraucher unabhängig von einer freiwilligen Garantie gesetzliche Rechte bei mangelhafter Ware.

Die EU möchte diese gesetzlichen Rechte deshalb bereits vor dem Kauf sichtbarer machen.

Eine zweijährige Garantie ist nicht automatisch ein besonderes Extra

Genau hier dürfte die neue Kennzeichnung interessant werden.

Der Begriff „Garantie“ klingt für viele Käufer nach einer besonderen zusätzlichen Sicherheit.

Entscheidend ist aber, was der Garantiegeber tatsächlich verspricht.

Eine freiwillige Garantie kann andere Voraussetzungen und einen anderen Umfang haben als die gesetzliche Gewährleistung.

Verbraucher sollten deshalb nicht allein auf die Zahl der Jahre achten.

Die Garantiebedingungen bleiben wichtig.

Was ist eine Haltbarkeitsgarantie?

Bei der neuen GARAN-Kennzeichnung geht es speziell um die Haltbarkeit.

Der Hersteller verpflichtet sich dabei für einen bestimmten Zeitraum, dass das Produkt bei normaler Verwendung die erforderlichen Funktionen und Leistungen behält.

Das geht über eine allgemeine Werbeaussage wie „besonders langlebig“ hinaus.

Der Hersteller übernimmt eine konkrete Verpflichtung.

Genau deshalb soll diese Information für Verbraucher sichtbar gemacht werden.

Bedeutet fünf Jahre GARAN, dass nie etwas kaputtgehen darf?

So einfach ist es nicht.

Entscheidend bleiben die konkreten gesetzlichen Voraussetzungen und Garantiebedingungen.

Eine Garantie bedeutet beispielsweise nicht automatisch, dass Schäden durch unsachgemäße Nutzung abgedeckt sind.

Auch Verschleiß und andere Fälle können je nach Garantie unterschiedlich behandelt werden.

Verbraucher sollten deshalb trotz Label prüfen, was die jeweilige Haltbarkeitsgarantie tatsächlich umfasst.

Das Label zeigt die Dauer

Ein wichtiger Bestandteil des GARAN-Labels ist die Angabe der Dauer in Jahren.

Damit soll die Information vergleichbarer werden.

Stehen zwei ähnliche Produkte nebeneinander und ein Hersteller bietet eine längere kostenlose Haltbarkeitsgarantie für das gesamte Produkt, kann dies künftig unmittelbar sichtbar sein.

Das kann die Garantie zu einem stärkeren Wettbewerbsfaktor machen.

Warum Hersteller dadurch unter Druck geraten könnten

Bislang konkurrieren Hersteller vor allem über Preis, Ausstattung, Marke und technische Eigenschaften.

Eine deutlich sichtbare Haltbarkeitsgarantie fügt einen weiteren Faktor hinzu.

Wenn ein Hersteller beispielsweise fünf Jahre für sein Produkt einsteht und ein Konkurrent keine vergleichbare Zusage macht, kann das die Kaufentscheidung beeinflussen.

Hersteller bekommen dadurch einen zusätzlichen Anreiz, langlebige Produkte und entsprechende Garantien anzubieten.

Ob Verbraucher die Kennzeichnung tatsächlich stark in ihre Kaufentscheidung einbeziehen, wird sich allerdings erst zeigen.

Gilt das nur für Elektrogeräte?

Nein.

Die neuen Regeln sind nicht ausschließlich für Waschmaschinen, Fernseher oder Smartphones gedacht.

Sie beziehen sich grundsätzlich auf Waren im Anwendungsbereich der entsprechenden Verbraucherschutzvorschriften.

Bei langlebigen und höherpreisigen Produkten dürfte die Kennzeichnung allerdings besonders interessant sein.

Denn dort spielt die erwartete Lebensdauer für Käufer häufig eine größere Rolle.

Was passiert beim Onlinekauf?

Die Informationen müssen auch im Onlinehandel berücksichtigt werden.

Die EU-Regelung sieht die harmonisierten Hinweise ausdrücklich auch für Fernabsatzverträge vor, die über eine Online-Oberfläche abgeschlossen werden.

Verbraucher sollen die relevanten Informationen also nicht nur im stationären Geschäft erhalten.

Auch beim Einkauf im Onlineshop müssen die vorgesehenen Hinweise sichtbar gemacht werden.

Warum gibt es einen QR-Code?

Der einheitliche Gewährleistungshinweis enthält auch einen QR-Code.

Dieser führt zu weiterführenden Informationen über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte auf dem europäischen Your-Europe-Portal.

Damit soll das Label selbst übersichtlich bleiben.

Wer mehr wissen möchte, kann die zusätzlichen Informationen digital abrufen.

Muss ich den QR-Code scannen, um meine Rechte zu haben?

Nein.

Die gesetzlichen Rechte hängen selbstverständlich nicht davon ab, ob ein Verbraucher einen QR-Code scannt.

Der Code dient lediglich der Information.

Auch wer das Label ignoriert oder nie gesehen hat, verliert dadurch nicht seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Warum wird das Ganze EU-weit vereinheitlicht?

Viele Produkte werden europaweit verkauft.

Unterschiedliche nationale Symbole würden den Vergleich erschweren und für Händler zusätzlichen Aufwand verursachen.

Deshalb setzt die EU auf eine einheitliche Gestaltung.

Das GARAN-Label ist bewusst spracharm aufgebaut und arbeitet mit Symbolen.

Dadurch soll es in unterschiedlichen Mitgliedstaaten wiedererkennbar sein.

Was steht auf dem GARAN-Label?

Das Label enthält unter anderem den Schriftzug „GARAN“.

Hinzu kommen ein Häkchen als Hinweis auf die garantierte Haltbarkeit und ein Kalendersymbol für die Dauer der Herstellergarantie.

Außerdem erinnert die Kennzeichnung daran, dass zusätzlich das gesetzliche Gewährleistungsrecht besteht.

Damit werden freiwillige Garantie und gesetzliche Rechte bewusst gemeinsam dargestellt, ohne sie gleichzusetzen.

Warum beginnt die Regelung am 27. September?

Der Termin ist kein deutscher Sonderweg.

Die zugrunde liegenden europäischen Verbraucherschutzvorschriften müssen ab dem 27. September 2026 angewendet werden.

Auch die entsprechende EU-Durchführungsverordnung für Gestaltung und Inhalt der Kennzeichnungen gilt ab diesem Datum.

Deshalb tauchen die neuen Hinweise nicht bereits am 1. September verpflichtend überall auf.

Was ändert sich bei „umweltfreundlicher“ Werbung?

Die Garantie-Labels sind Teil eines größeren Pakets neuer Verbraucherschutzregeln.

Ab dem 27. September werden auch pauschale Umweltaussagen stärker eingeschränkt.

Unternehmen sollen Aussagen wie „umweltfreundlich“ nicht mehr ohne entsprechende Grundlage verwenden können.

Auch Nachhaltigkeitssiegel werden stärker reguliert.

Damit sollen Verbraucher besser vor Greenwashing geschützt werden.

Warum hängen Garantie und Greenwashing zusammen?

Auf den ersten Blick wirken beide Themen unabhängig voneinander.

Dahinter steckt aber dieselbe Idee.

Verbraucher sollen bessere Informationen über Produkte bekommen und weniger durch unklare Werbeaussagen beeinflusst werden.

Dazu gehört einerseits, Umweltversprechen nachvollziehbarer zu machen.

Andererseits sollen Informationen über Haltbarkeit und bestehende Verbraucherrechte transparenter werden.

Langlebigkeit wird zum Verkaufsargument

Ein Produkt, das länger verwendet werden kann, muss seltener ersetzt werden.

Das kann für Verbraucher finanziell interessant sein und gleichzeitig Ressourcen sparen.

Bislang lässt sich vor dem Kauf allerdings häufig nur schwer beurteilen, wie lange ein Produkt tatsächlich hält.

Eine lange Herstellergarantie ist zwar kein perfekter Beweis für die tatsächliche Lebensdauer.

Sie zeigt aber zumindest, wie lange ein Hersteller bereit ist, eine entsprechende Verpflichtung zu übernehmen.

Ist ein Produkt mit GARAN automatisch besser?

Nein.

Das Label bewertet nicht die gesamte Qualität eines Produktes.

Es sagt auch nichts darüber aus, ob das Gerät besonders energieeffizient, leicht reparierbar oder technisch besser als ein Konkurrenzprodukt ist.

Es informiert über eine konkrete zusätzliche Haltbarkeitsgarantie.

Für die Kaufentscheidung können daneben weiterhin Preis, Ausstattung, Energieverbrauch, Reparierbarkeit und persönliche Anforderungen wichtig sein.

Ist ein Produkt ohne GARAN schlecht?

Ebenfalls nein.

Fehlt das Label, bedeutet das nicht automatisch, dass ein Produkt nur kurze Zeit hält.

Ein Hersteller kann ein langlebiges Produkt anbieten, ohne eine entsprechende kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für das gesamte Produkt zu gewähren.

Das Label bewertet also eine Garantieentscheidung des Herstellers und nicht direkt die tatsächliche Lebensdauer jedes einzelnen Exemplars.

Können Verbraucher weiterhin Garantieverlängerungen kaufen?

Kostenpflichtige Garantie- oder Versicherungsangebote verschwinden durch die neuen Regeln nicht automatisch.

Beim Kauf teurer Geräte werden Kunden häufig zusätzliche Schutzpakete angeboten.

Ob sich solche Angebote lohnen, muss separat beurteilt werden.

Das neue GARAN-Label bezieht sich gerade auf eine Haltbarkeitsgarantie des Herstellers, die ohne zusätzliche Kosten angeboten wird und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.

Warum eine kostenpflichtige Garantie nicht automatisch sinnvoll ist

Verbraucher sollten zunächst prüfen, welche Rechte bereits ohne Aufpreis bestehen.

Danach kann betrachtet werden, welchen zusätzlichen Schutz ein kostenpflichtiges Angebot tatsächlich bietet.

Wichtig sind beispielsweise Laufzeit, Ausschlüsse, Selbstbeteiligung und versicherte Schäden.

Ein langer Werbetext oder der Begriff „Komplettschutz“ sagt allein wenig über den tatsächlichen Nutzen aus.

Was gilt für gebrauchte Waren?

Auch beim Kauf gebrauchter Waren können gesetzliche Gewährleistungsrechte bestehen.

Dabei gelten teilweise Besonderheiten, und bei Verträgen zwischen Privatpersonen ist die Situation anders als beim Kauf von einem gewerblichen Händler.

Das neue Kennzeichnungssystem sollte deshalb nicht als pauschale Aussage verstanden werden, dass bei jedem Kauf immer exakt dieselben Bedingungen gelten.

Entscheidend bleibt, von wem und unter welchen Bedingungen gekauft wird.

Privatverkauf ist etwas anderes

Wer ein gebrauchtes Smartphone von einem privaten Verkäufer kauft, befindet sich rechtlich in einer anderen Situation als beim Kauf bei einem gewerblichen Händler.

Private Verkäufer können die Haftung für Sachmängel unter bestimmten Voraussetzungen ausschließen.

Bei einem gewerblichen Händler bestehen dagegen verbraucherschützende Vorgaben.

Gerade bei Gebrauchtkäufen sollte deshalb darauf geachtet werden, wer tatsächlich Vertragspartner ist.

Was tun, wenn ein Händler bei einem Defekt nur auf den Hersteller verweist?

Verbraucher sollten zunächst klären, ob sie ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte oder eine freiwillige Herstellergarantie nutzen möchten.

Bei der gesetzlichen Gewährleistung ist grundsätzlich der Verkäufer der Vertragspartner.

Die Herstellergarantie ist davon zu unterscheiden.

Ein Händler kann bestehende gesetzliche Rechte nicht einfach dadurch beseitigen, dass zusätzlich eine Herstellergarantie angeboten wird.

Muss ich den Originalkarton aufbewahren?

Für gesetzliche Gewährleistungsrechte ist die Originalverpackung nicht grundsätzlich Voraussetzung.

Ein Händler kann einen berechtigten Mängelanspruch nicht pauschal allein deshalb ablehnen, weil der ursprüngliche Karton fehlt.

Für eine sichere Rücksendung kann eine geeignete Verpackung natürlich praktisch sein.

Bei freiwilligen Garantien sollten zusätzlich die jeweiligen Garantiebedingungen geprüft werden.

Brauche ich den Kassenbon?

Ein Kaufbeleg erleichtert den Nachweis erheblich.

Er ist jedoch nicht in jeder denkbaren Situation die einzige Möglichkeit, einen Kauf nachzuweisen.

Auch andere Belege können gegebenenfalls zeigen, wann und bei welchem Händler das Produkt gekauft wurde.

Praktisch ist es trotzdem sinnvoll, Rechnungen und Kaufbelege insbesondere bei höherpreisigen Waren aufzubewahren.

Was sollten Käufer ab Ende September beachten?

Die neuen Kennzeichnungen können eine zusätzliche Orientierung bieten.

Sie ersetzen aber nicht den Blick auf das konkrete Produkt.

Bei einem teuren Gerät lohnt es sich weiterhin, mehrere Punkte zu vergleichen:

Preis, Energieverbrauch, Reparierbarkeit, Ersatzteilversorgung und Garantiebedingungen können langfristig wichtiger sein als einzelne technische Extras.

Das GARAN-Label fügt diesem Vergleich eine weitere Information hinzu: Wie lange steht der Hersteller kostenlos für die Haltbarkeit des gesamten Produktes ein?

Ein längerer Garantiezeitraum kann wirtschaftlich interessant sein

Bei einem günstigen Produkt spielt eine zusätzliche Garantie möglicherweise nur eine kleine Rolle.

Bei einer Waschmaschine, einem Fernseher oder einem anderen teuren Gerät kann die Situation anders aussehen.

Muss ein Produkt kurz nach Ablauf der gesetzlichen Rechte auf eigene Kosten repariert oder ersetzt werden, können erhebliche Ausgaben entstehen.

Eine lange Herstellergarantie kann dieses Risiko reduzieren.

Sie sollte deshalb bei ansonsten vergleichbaren Produkten durchaus in die Kaufentscheidung einfließen.

Die Garantiebedingungen bleiben entscheidend

Das Label macht die Dauer sichtbar.

Verbraucher sollten sich trotzdem nicht ausschließlich auf die Zahl verlassen.

Vor einem größeren Kauf lohnt sich ein Blick darauf, welche Leistungen tatsächlich zugesagt werden und wie ein Garantiefall abgewickelt wird.

Muss das Produkt eingeschickt werden?

Wer trägt Transportkosten?

Welche Schäden sind ausgeschlossen?

Solche Details können darüber entscheiden, wie wertvoll eine Garantie in der Praxis ist.

Was Verbraucher jetzt schon wissen sollten

Bis zum 27. September bleibt noch etwas Zeit.

Danach sollen die neuen einheitlichen Informationen beim Einkauf deutlich sichtbarer werden.

Für Verbraucher ist vor allem eine Unterscheidung wichtig:

Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht. Garantie ist eine zusätzliche Zusage.

Das neue System ändert an diesem Grundprinzip nichts.

Es soll dafür sorgen, dass Käufer es leichter erkennen.

Das GARAN-Label kann zusätzlich zeigen, dass ein Hersteller bei einem Produkt freiwillig länger für dessen Haltbarkeit einsteht.

Ob das langfristig tatsächlich dazu führt, dass Hersteller längere Garantien anbieten und langlebigere Produkte entwickeln, wird sich erst in den kommenden Jahren zeigen.

Für Verbraucher wird der Vergleich jedenfalls einfacher.

Häufig gestellte Fragen zu den neuen Garantie-Labels

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen