In Bürstadt bekommen die Haushalte ab kommender Woche Besuch im Auftrag der Stadtverwaltung. Vom 19. Oktober 2026 bis zum 31. Januar 2027 wird im gesamten Stadtgebiet überprüft, wie viele Hunde gehalten werden und ob diese ordnungsgemäß zur Hundesteuer angemeldet sind. Die Kontrolleure klingeln dafür an den Haustüren und stellen Fragen zur Hundehaltung.
Quelle: Bild von UnsplashFür die Erhebung hat die Stadt Bürstadt ein externes Unternehmen beauftragt. Die Mitarbeiter dürfen allerdings weder Wohnungen betreten noch vor Ort Geld verlangen. Wer bereits einen angemeldeten Hund hält oder gar keinen Hund besitzt, muss wegen der angekündigten Kontrolle nichts zusätzlich veranlassen.
Anders sieht es aus, wenn ein Vierbeiner bislang nicht bei der Stadt gemeldet wurde. Dann kann es zu einer rückwirkenden Steuerfestsetzung und möglicherweise zu einem Bußgeld kommen.
Warum Bürstadt jetzt alle Haushalte überprüft
Die Stadt möchte mit der Hundebestandsaufnahme herausfinden, ob die tatsächlich gehaltenen Hunde mit den steuerlich registrierten Tieren übereinstimmen.
Hintergrund ist die kommunale Hundesteuer. Wer in Bürstadt einen Hund hält, muss ihn grundsätzlich bei der Stadt anmelden. Die Steuerpflicht richtet sich nach der örtlichen Hundesteuersatzung.
Wenn einzelne Halter ihre Tiere nicht anmelden, zahlen sie keine oder zu wenig Hundesteuer. Die Stadt begründet die Erhebung deshalb auch mit einer möglichst gerechten Besteuerung aller Hundehalter.
Die Kontrolle richtet sich nicht ausschließlich an Personen, bei denen ein nicht angemeldeter Hund vermutet wird. Vielmehr sollen sämtliche Haushalte im Stadtgebiet aufgesucht werden.
Wer kommt an die Haustür?
Mit der Durchführung wurde die Springer Kommunale Dienste GmbH aus Düren beauftragt.
Die Mitarbeiter des Unternehmens werden zwischen dem 19. Oktober und dem 31. Januar von Haus zu Haus gehen und kurze Befragungen durchführen.
Dabei gelten feste Einsatzzeiten. Von Montag bis Freitag sind die Kontrolleure zwischen 9 und 19 Uhr unterwegs. Samstags finden die Befragungen zwischen 10 und 17 Uhr statt.
Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass alle Mitarbeiter einen gut sichtbaren, von der Stadt Bürstadt ausgestellten Ausweis bei sich tragen.
Wer Zweifel hat, ob eine Person tatsächlich im Auftrag der Stadt unterwegs ist, kann sich den Ausweis zeigen lassen und bei der Stadtverwaltung nachfragen.
Dürfen die Kontrolleure die Wohnung betreten?
Nein. Die angekündigte Bestandsaufnahme findet ausschließlich an der Haus- oder Wohnungstür statt.
Nach Angaben der Stadt werden die Mitarbeiter weder Wohnungen noch Einfamilienhäuser betreten.
Die Befragung dient der Erfassung der Hundehaltung und ist keine Durchsuchung privater Wohnräume.
Auch Geldzahlungen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Kontrolleure dürfen weder Hundesteuer kassieren noch Gebühren entgegennehmen.
Ebenso wenig sind sie berechtigt, eine offizielle Hundesteueranmeldung anzunehmen.
Sollte eine Person unter Berufung auf die Hundekontrolle Bargeld verlangen oder Zutritt zur Wohnung fordern, entspricht das nicht dem von der Stadt angekündigten Ablauf.
Müssen Bürger die Fragen beantworten?
Die Hundesteuersatzung der Stadt Bürstadt sieht ausdrücklich eine Auskunftspflicht bei Hundebestandsaufnahmen vor.
Nach Paragraf 11 darf die Stadt Grundstückseigentümer, Haushaltsvorstände und volljährige Haushaltsangehörige zur Hundehaltung auf dem Grundstück oder im Haushalt befragen lassen.
Die Erhebung kann durch städtische Beschäftigte oder beauftragte Unternehmen erfolgen.
Bei einer solchen Befragung sind die betroffenen Personen verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zur Hundehaltung zu machen.
Das gilt auch dann, wenn im Haushalt kein Hund lebt.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Auskunftspflicht und Wohnungszutritt. Die Pflicht, Fragen zur Hundehaltung wahrheitsgemäß zu beantworten, bedeutet nicht, dass Kontrolleure die Wohnung betreten dürfen.
Was passiert mit nicht angemeldeten Hunden?
Stellt sich bei der Bestandsaufnahme heraus, dass ein Hund bislang nicht zur Hundesteuer angemeldet wurde, kann die Stadt die Steuer rückwirkend festsetzen.
Wie weit eine Nachforderung im Einzelfall zurückreicht, hängt von den tatsächlichen Umständen und den geltenden steuerrechtlichen Regelungen ab.
Darüber hinaus kann eine unterlassene Anmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Die Hundesteuersatzung sieht für bestimmte Verstöße gegen die Meldepflichten grundsätzlich Geldbußen vor. Ob und in welcher Höhe ein Bußgeld verhängt wird, muss jedoch im Einzelfall entschieden werden.
Die Stadt empfiehlt deshalb, bislang nicht angemeldete Hunde zeitnah nachzumelden.
Dabei ist wichtig: Eine Nachmeldung bei der Stadt erfolgt nicht automatisch dadurch, dass ein Hundehalter dem Kontrolleur an der Haustür Auskunft gibt.
Wie hoch ist die Hundesteuer in Bürstadt?
Für die Hundehaltung gelten in Bürstadt unterschiedliche Steuersätze. Die Höhe hängt insbesondere davon ab, wie viele Hunde in einem Haushalt gehalten werden.
Nach der veröffentlichten Hundesteuersatzung beträgt die jährliche Steuer für den ersten Hund 72 Euro. Für den zweiten Hund werden 108 Euro fällig. Der dritte und jeder weitere Hund kosten jeweils 144 Euro pro Jahr.
Für Hunde, die nach den einschlägigen Vorschriften als gefährlich gelten, sieht die Satzung einen erhöhten Steuersatz von 480 Euro jährlich vor.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Hundehalter eine Steuerbefreiung oder eine Ermäßigung beantragen. Das betrifft beispielsweise bestimmte Assistenzhunde oder Hunde, für die entsprechende Prüfungen nachgewiesen werden.
Ob eine Vergünstigung tatsächlich gewährt werden kann, richtet sich nach den Voraussetzungen der Satzung.
Wie kann ein Hund nachträglich angemeldet werden?
Wer einen Hund neu aufnimmt, muss ihn nach der Bürstädter Hundesteuersatzung grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen bei der Stadt anmelden.
Für Welpen, die von einer bereits gehaltenen Hündin geboren wurden, gelten besondere Fristen.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich bei der Stadtverwaltung. Das entsprechende Formular und die Hundesteuersatzung sind über die Internetseite der Stadt Bürstadt erhältlich.
Ansprechpartner ist der Bürgerservice im Rathaus, Rathausstraße 2.
Wer unsicher ist, ob sein Hund bereits korrekt angemeldet wurde, kann sich ebenfalls an die Stadtverwaltung wenden.
Gerade vor Beginn der flächendeckenden Kontrolle bietet es sich an, die eigenen Unterlagen zu überprüfen.
Für bereits angemeldete Hunde besteht kein Handlungsbedarf
Die angekündigte Hundebestandsaufnahme bedeutet nicht, dass alle Hundehalter ihre Tiere erneut anmelden müssen.
Wer seine Hundesteuer ordnungsgemäß entrichtet und dessen Hund bereits registriert ist, muss keine zusätzliche Anmeldung vornehmen.
Auch Haushalte ohne Hund brauchen vorab nichts zu erledigen.
Wenn die Kontrolleure klingeln, geht es lediglich um die Erfassung der tatsächlichen Hundehaltung.
Die Stadt setzt darauf, dass Bürger die Mitarbeiter bei ihrer Arbeit unterstützen.
Kontrollen laufen bis Ende Januar 2027
Mit der Hundebestandsaufnahme will Bürstadt einen möglichst vollständigen Überblick über die Zahl der gehaltenen Hunde gewinnen.
Die Erhebung beginnt am Montag, 19. Oktober, und dauert voraussichtlich bis zum 31. Januar 2027.
Für Hundehalter ist vor allem entscheidend, dass ihre Tiere ordnungsgemäß angemeldet sind.
Wer dies bislang versäumt hat, sollte die Anmeldung direkt bei der Stadt nachholen und nicht auf den Besuch der Kontrolleure warten.
