Grundsteuerreform in Hessen: Das sollten Eigentümer im Kreis Bergstraße jetzt prüfen

Kreis Bergstraße – Viele Eigentümer in Hessen beschäftigen sich seit der Grundsteuerreform mit neuen Bescheiden, geänderten Hebesätzen und der Frage, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Auch im Kreis Bergstraße betrifft das Hausbesitzer, Wohnungseigentümer und Grundstücksbesitzer in Städten und Gemeinden wie Bensheim, Heppenheim, Viernheim, Lampertheim oder Lautertal.

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Wichtig ist dabei vor allem die Unterscheidung zwischen Finanzamt und Kommune. Das Finanzamt legt den Grundsteuermessbetrag fest. Die Stadt oder Gemeinde berechnet daraus mit ihrem Hebesatz die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer. Wer einen Fehler vermutet, sollte deshalb genau prüfen, welcher Bescheid betroffen ist.

Das Wichtigste in Kürze

In Hessen gilt für die Grundsteuer B das sogenannte Flächen-Faktor-Verfahren. Grundlage sind vor allem Grundstücksfläche, Gebäudefläche, Nutzung und ein Lagefaktor. Die Kommune berechnet die endgültige Grundsteuer, indem sie den Grundsteuermessbetrag mit ihrem Hebesatz multipliziert.

Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn Flächen, Nutzung oder andere Daten fehlerhaft übernommen wurden. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe des jeweiligen Bescheids. Wer Einspruch einlegt, muss die Grundsteuer grundsätzlich trotzdem zunächst zahlen, solange keine Aussetzung der Vollziehung gewährt wird.

Welche Bescheide Eigentümer unterscheiden müssen

Bei der neuen Grundsteuer gibt es mehrere Ebenen. Genau hier entstehen viele Missverständnisse. Fehler bei Grundstücks- oder Gebäudeflächen betreffen in der Regel die Bescheide des Finanzamts. Die Kommune ist dagegen für den endgültigen Grundsteuerbescheid und den Hebesatz zuständig.

BescheidZuständigWorum geht es?
GrundsteuermessbescheidFinanzamtMessbetrag, Flächen, Nutzung, Lagefaktor
GrundsteuerbescheidStadt oder GemeindeHebesatz, Zahlungsbetrag, Fälligkeit
Änderungs- oder KorrekturfragenJe nach FehlerFinanzamt oder Kommune

Die Gemeinde kann die Grundsteuer nur auf Basis des vom Finanzamt festgelegten Messbetrags berechnen. Sie multipliziert diesen Wert mit ihrem Hebesatz und erlässt anschließend den Grundsteuerbescheid mit Zahlungsaufforderung.

Wann ein Einspruch sinnvoll sein kann

Ein Einspruch ist vor allem dann sinnvoll, wenn konkrete Fehler im Bescheid erkennbar sind. Dazu gehören falsche Grundstücksflächen, fehlerhafte Wohn- oder Nutzflächen, eine falsche Nutzungsart oder offensichtliche Übertragungsfehler aus der ursprünglichen Erklärung.

Nicht jeder höhere Steuerbetrag ist automatisch ein Fehler. Die tatsächliche Belastung hängt auch vom Hebesatz der jeweiligen Kommune ab. Deshalb kann die Grundsteuer im Kreis Bergstraße von Ort zu Ort unterschiedlich ausfallen, selbst wenn Grundstücke auf den ersten Blick vergleichbar wirken.

Was Eigentümer jetzt prüfen sollten

Eigentümer sollten zunächst den Grundsteuermessbescheid des Finanzamts mit den eigenen Unterlagen vergleichen. Stimmen Grundstücksfläche, Wohnfläche, Nutzfläche und Nutzungsart? Wurde der Grundbesitz korrekt zugeordnet? Der Bodenrichtwert muss in Hessen nicht selbst angegeben werden, wird aber für den Lagefaktor automatisch vom Finanzamt berücksichtigt.

Anschließend sollte der kommunale Grundsteuerbescheid geprüft werden. Dort ist entscheidend, welcher Hebesatz angewendet wurde und ob der Messbetrag korrekt übernommen wurde.

Muss die Grundsteuer trotz Einspruch gezahlt werden?

Ja, grundsätzlich schon. Ein Einspruch gegen einen Bescheid bedeutet nicht automatisch, dass die Zahlung ausgesetzt wird. Wer nicht zahlen möchte, muss zusätzlich eine Aussetzung der Vollziehung beantragen. Ob diese gewährt wird, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

Für Eigentümer ist das besonders wichtig: Auch wenn gegen den Grundsteuermessbescheid Einspruch eingelegt wurde, kann die Kommune den Grundsteuerbescheid auf Grundlage des vorliegenden Messbetrags erlassen. Die Zahlungspflicht bleibt in der Regel bestehen, solange keine Aussetzung greift.

Was gilt speziell im Kreis Bergstraße?

Im Kreis Bergstraße unterscheiden sich die Auswirkungen der Reform je nach Kommune. Städte und Gemeinden legen ihre Hebesätze selbst fest. Deshalb können Eigentümer in Bensheim, Heppenheim, Viernheim, Lampertheim oder kleineren Gemeinden unterschiedlich stark betroffen sein.

Ein Vergleich mit Nachbarn hilft nur eingeschränkt. Entscheidend sind die individuellen Grundstücks- und Gebäudedaten, der Messbetrag des Finanzamts und der Hebesatz der jeweiligen Kommune.

Wann professionelle Hilfe sinnvoll ist

Wer nur eine offensichtliche Zahlendrehung oder falsch übernommene Fläche entdeckt, kann sich zunächst direkt an die zuständige Stelle wenden. Bei komplexeren Fällen, hohen Beträgen oder unklaren Bescheiden kann eine Beratung durch einen Steuerberater, einen Fachanwalt für Steuerrecht oder einen Eigentümerverband sinnvoll sein.

Das gilt besonders dann, wenn Fristen laufen oder wenn unklar ist, ob Finanzamt oder Kommune der richtige Ansprechpartner ist.

Häufig gestellte Fragen zur Grundsteuerreform in Hessen

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