Unternehmen in Südhessen, die Fachkräfte aus dem Ausland einstellen wollen, bekommen künftig eine neue zentrale Anlaufstelle. Beim Regierungspräsidium Darmstadt ist zum 1. Oktober 2026 die Zentrale Stelle für Fachkräfteeinwanderung Hessen, kurz ZFEH, gestartet.
Quelle: Bild von UnsplashSie soll das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren bündeln und für Unternehmen einfacher und berechenbarer machen.
Der Start erfolgt allerdings schrittweise: Zunächst übernimmt die neue Stelle Verfahren von Unternehmen aus dem Zuständigkeitsbereich der Stadt Frankfurt am Main.
Für Unternehmen aus Darmstadt, dem Kreis Bergstraße und dem übrigen Hessen wird es besonders ab dem 1. Dezember 2026 interessant. Ab diesem Zeitpunkt soll die Fast Lane landesweit zur Verfügung stehen.
Neue zentrale Stelle sitzt in Darmstadt
Organisatorisch ist die ZFEH beim Regierungspräsidium Darmstadt angesiedelt.
Damit wird Darmstadt zur zentralen Anlaufstelle für ein Verfahren, das für Unternehmen in ganz Hessen zunehmend wichtiger wird.
Bislang sind 31 kommunale Ausländerbehörden in Hessen für das beschleunigte Fachkräfteverfahren zuständig. Welche Behörde zuständig ist, richtet sich unter anderem danach, wo das jeweilige Unternehmen seine Betriebsstätte hat.
Die neue Zentralstelle bietet künftig eine Alternative zu diesem System.
Unternehmen sollen dadurch einen spezialisierten Ansprechpartner bekommen, der das Verfahren koordiniert.
Ab 1. Dezember für Unternehmen in ganz Hessen
Die Einführung erfolgt in zwei Schritten.
Seit dem 1. Oktober 2026 bearbeitet die ZFEH zunächst Verfahren aus Frankfurt am Main.
Diese erste Phase soll genutzt werden, um die neuen Abläufe praktisch zu erproben und bei Bedarf anzupassen.
Am 1. Dezember 2026 folgt dann der entscheidende zweite Schritt.
Von diesem Zeitpunkt an können Unternehmen aus ganz Hessen die neue zentrale Anlaufstelle nutzen.
Damit steht das Angebot dann beispielsweise auch Betrieben aus Darmstadt, Viernheim, Bensheim, Heppenheim, Lampertheim oder dem Odenwald offen.
Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren?
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren richtet sich an Unternehmen, die eine qualifizierte Arbeitskraft aus einem Drittstaat beschäftigen möchten.
Eine Besonderheit: Nicht die Fachkraft im Ausland stößt das Verfahren allein an.
Der zukünftige Arbeitgeber kann das Verfahren in Deutschland mit einer Vollmacht der Fachkraft einleiten.
Zu Beginn wird mit der zuständigen Behörde eine Vereinbarung geschlossen. Darin werden unter anderem Abläufe, Zuständigkeiten und Fristen festgehalten.
Anschließend koordiniert die zuständige Stelle die verschiedenen notwendigen Schritte.
Dazu kann die Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit, Anerkennungsstellen und deutschen Auslandsvertretungen gehören.
Wie schnell soll die Fast Lane sein?
Der Name „Fast Lane“ bedeutet nicht, dass eine ausländische Fachkraft innerhalb weniger Tage in Deutschland arbeiten kann.
Auch beim beschleunigten Fachkräfteverfahren sind mehrere Prüfungen erforderlich.
Nach Angaben des Landes kann der Weg bis zur Visumerteilung im beschleunigten Verfahren in der Regel auf rund vier Monate verkürzt werden.
Ein wichtiger Punkt bleibt allerdings bestehen: Die Dauer der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wird durch die neue Zentralstelle nicht automatisch verkürzt.
Gerade bei reglementierten Berufen kann dieser Schritt weiterhin zusätzliche Zeit beanspruchen.
Was kostet das Verfahren?
Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren wird eine Gebühr von 411 Euro erhoben.
Hinzu kommen je nach Fall weitere Kosten.
Dazu können beispielsweise Gebühren für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, Übersetzungen, Beglaubigungen oder das eigentliche Visum gehören.
Unternehmen sollten deshalb nicht nur die Verfahrensgebühr berücksichtigen, sondern den gesamten Prozess betrachten.
Unternehmen können weiterhin ihre lokale Ausländerbehörde nutzen
Die neue Fast Lane ersetzt die bestehenden Ausländerbehörden nicht.
Unternehmen erhalten vielmehr eine Wahlmöglichkeit.
Wer mit seiner örtlichen Ausländerbehörde gute Erfahrungen gemacht hat, kann das beschleunigte Fachkräfteverfahren weiterhin dort durchführen.
Alternativ kann künftig die Zentrale Stelle für Fachkräfteeinwanderung beim Regierungspräsidium Darmstadt gewählt werden.
Ist die Vereinbarung über das beschleunigte Verfahren einmal mit einer Behörde abgeschlossen, ist diese anschließend für das gesamte Verfahren zuständig.
Eine parallele Bearbeitung durch die örtliche Ausländerbehörde und die ZFEH ist nicht vorgesehen.
Nachfrage nach beschleunigten Verfahren steigt stark
Dass Hessen eine neue Zentralstelle aufbaut, hat einen konkreten Hintergrund.
Die Zahl der beschleunigten Fachkräfteverfahren ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen.
2020 erteilten die hessischen Ausländerbehörden nach Angaben des Landes lediglich 184 Vorabzustimmungen.
2025 waren es bereits 2.154.
Das entspricht innerhalb von fünf Jahren einem Anstieg um mehr als 1.000 Prozent.
Und die Entwicklung setzt sich fort.
Allein im ersten Halbjahr 2026 wurden bereits 1.395 Vorabzustimmungen erteilt. Damit wurde innerhalb von sechs Monaten bereits fast zwei Drittel des gesamten Vorjahreswertes erreicht.
Fachkräftemangel trifft viele Branchen in Südhessen
Die Entwicklung ist auch für die Wirtschaft in Südhessen relevant.
Fachkräfte fehlen längst nicht mehr nur in einzelnen Berufen. Das Land nennt unter anderem Kliniken und Pflegeeinrichtungen, Logistikunternehmen, Ingenieurbüros und IT-Unternehmen.
Hinzu kommen Handwerk und Industrie.
Gerade für Unternehmen, die offene Stellen über den deutschen Arbeitsmarkt nicht besetzen können, wird die Rekrutierung internationaler Fachkräfte deshalb zunehmend zu einer Alternative.
Das Land Hessen geht davon aus, dass bis 2030 rund 240.000 Fachkräfte fehlen könnten.
Die neue Zentralstelle soll einen Teil dazu beitragen, internationale Fachkräfte schneller in den hessischen Arbeitsmarkt zu bringen.
Warum sitzt die zentrale Stelle in Darmstadt?
Das Regierungspräsidium Darmstadt verfügt bereits über ausländerrechtliches Fachwissen.
Für die neue ZFEH wurde dort zusätzlich ein eigenes Team aufgebaut.
Die Behörde soll das Verfahren nicht lediglich entgegennehmen, sondern aktiv koordinieren.
Das Ziel sind einheitlichere Abläufe, gebündeltes Fachwissen und klarere Zuständigkeiten.
Davon könnten insbesondere Unternehmen mit mehreren Standorten profitieren, die bisher möglicherweise mit unterschiedlichen kommunalen Ansprechpartnern arbeiten mussten.
Was Unternehmen jetzt wissen sollten
Für Unternehmen außerhalb Frankfurts besteht noch kein unmittelbarer Zeitdruck.
Die landesweite Öffnung der neuen Fast Lane erfolgt erst am 1. Dezember 2026.
Betriebe, die für Ende 2026 oder 2027 die Einstellung einer Fachkraft aus einem Drittstaat planen, können sich jedoch bereits jetzt mit dem Verfahren beschäftigen.
Dabei sollte insbesondere frühzeitig geprüft werden, ob der ausländische Berufsabschluss anerkannt werden muss und welche Dokumente benötigt werden.
Denn die neue Fast Lane kann die Koordination des Verfahrens verbessern. Sie beseitigt aber nicht sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen für die Einwanderung einer Fachkraft.
Darmstadt wird zentrale Anlaufstelle für ganz Hessen
Für Darmstadt bringt die Neuregelung noch eine weitere Besonderheit mit sich.
Die Stadt ist nicht nur selbst ein bedeutender Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort. Beim dortigen Regierungspräsidium wird künftig auch ein zentraler Teil der hessischen Fachkräfteeinwanderung organisiert.
Nach dem Start mit Frankfurt am 1. Oktober folgt am 1. Dezember die landesweite Öffnung.
Spätestens dann wird die neue Stelle auch für zahlreiche Unternehmen in Südhessen unmittelbar relevant.
