Afrikanische Schweinepest im Kreis Bergstraße: So läuft die Bekämpfung hinter den Kulissen

Kreis Bergstraße. Die Afrikanische Schweinepest beschäftigt Südhessen bereits seit mehr als zwei Jahren. Was für Spaziergänger häufig nur durch Zäune und Hinweisschilder sichtbar wird, bedeutet hinter den Kulissen einen erheblichen Aufwand. Wildschweine müssen gesucht und untersucht, Kadaver fachgerecht geborgen und Sperrzonen immer wieder an die aktuelle Seuchenlage angepasst werden.

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Auch im Sommer 2026 gelten im Kreis Bergstraße weiterhin besondere Maßnahmen. Anfang Juli hat der Kreis seine Allgemeinverfügung erneut aktualisiert. Darin werden unter anderem die Sperrzone I, die Sperrzone II und ein Kerngebiet festgelegt.

Afrikanische Schweinepest Kreis Bergstraße: Was ist aktuell die Lage?

Die Afrikanische Schweinepest erreichte Südhessen im Juni 2024. Damals bestätigte das Friedrich Loeffler Institut das Virus bei einem Wildschwein aus Königstädten im Landkreis Groß Gerau.

In der Folge wurden weitere infizierte Wildschweine in den Landkreisen Groß Gerau, Bergstraße und Darmstadt Dieburg nachgewiesen.

Mehr als zwei Jahre später ist die Bekämpfung deshalb noch nicht abgeschlossen. Im Kreis Bergstraße gilt seit dem 4. Juli 2026 die neunte zusammenfassende Allgemeinverfügung. Sie ersetzt die vorherige Regelung vom Mai und passt Gebiete sowie einzelne Schutzmaßnahmen an die aktuelle Situation an.

Für Bürger bedeutet das vor allem: Die Lage hat sich verändert, die Seuche ist aber noch nicht einfach verschwunden.

Was ist die Afrikanische Schweinepest?

Bei ASP handelt es sich um eine Viruserkrankung, die Haus und Wildschweine befällt.

Für infizierte Schweine kann die Erkrankung schwer verlaufen und häufig tödlich enden. Das Virus kann unter anderem durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder Kadavern übertragen werden. Auch kontaminierte Gegenstände, Fahrzeuge, Kleidung und Lebensmittel können bei der Verschleppung eine Rolle spielen.

Gerade diese Widerstandsfähigkeit des Erregers macht die Bekämpfung aufwendig.

Ein infiziertes Wildschwein im Wald ist deshalb nicht nur ein einzelner Krankheitsfall. Auch nach dem Tod des Tieres kann der Kadaver für andere Wildschweine eine Infektionsquelle darstellen.

Ist ASP für Menschen gefährlich?

Nein. Die wichtigste Information für Spaziergänger, Wanderer und Verbraucher lautet: Die Afrikanische Schweinepest ist für Menschen ungefährlich.

Nach Angaben des Friedrich Loeffler Instituts handelt es sich nicht um eine Zoonose. Das Virus kann also nicht vom Schwein auf den Menschen übertragen werden. Auch andere Haus und Wildtierarten sind für ASP nicht empfänglich.

Das bedeutet beispielsweise, dass sich ein Mensch nicht beim Waldspaziergang mit Afrikanischer Schweinepest infizieren kann.

Die umfangreichen Schutzmaßnahmen dienen vielmehr dazu, eine weitere Ausbreitung innerhalb der Wildschweinpopulation und eine Übertragung auf Hausschweine zu verhindern.

Sind Hunde durch Afrikanische Schweinepest gefährdet?

Auch Hunde erkranken nicht an Afrikanischer Schweinepest. Trotzdem können Hunde im betroffenen Gebiet für die Seuchenbekämpfung relevant sein.

Der Kreis Bergstraße fordert dazu auf, Hunde in Wald und Feld anzuleinen und auf den ausgewiesenen Wegen zu bleiben. Damit soll verhindert werden, dass Wildschweine aufgescheucht werden.

Es geht also nicht darum, den Hund vor einer eigenen Erkrankung zu schützen.

Vielmehr sollen Bewegungen von Wildschweinen möglichst kontrolliert bleiben. Werden Tiere aufgescheucht und verlassen ihr bisheriges Gebiet, kann dies die Eindämmung erschweren.

Warum sind tote Wildschweine so wichtig?

Ein totes Wildschwein kann wichtige Informationen über die Verbreitung der Seuche liefern.

Gleichzeitig können infizierte Kadaver große Mengen des Virus enthalten. Der Kreis weist in seiner aktuellen Allgemeinverfügung ausdrücklich darauf hin, dass sich andere Schweine an solchen Kadavern leicht infizieren können.

Deshalb werden tote Wildschweine nicht einfach wie gewöhnliches Fallwild behandelt.

Die Suche und Bergung erfolgt durch entsprechend geschulte beziehungsweise professionelle Kräfte unter besonderen Hygienevorgaben. Ziel ist es, infektiöses Material aus der Landschaft zu entfernen und gleichzeitig Informationen darüber zu gewinnen, wo das Virus noch vorkommt.

Was passiert nach einem Kadaverfund?

Wer beim Spaziergang ein totes Wildschwein entdeckt, sollte das Tier nicht anfassen.

Der Fund kann dem Kreis Bergstraße gemeldet werden. Der Kreis bietet dafür ausdrücklich eine Möglichkeit zur Meldung von Wildschweinkadavern an. Anschließend können die zuständigen Kräfte die weitere Bergung und Untersuchung übernehmen.

Für Spaziergänger ist deshalb vor allem wichtig, den Standort möglichst genau angeben zu können.

Der Kadaver selbst sollte liegen bleiben. Eigenständiges Bewegen oder Untersuchen könnte dazu führen, dass möglicherweise infektiöses Material verschleppt wird.

Warum gibt es verschiedene Sperrzonen?

Rund um betroffene Gebiete gelten unterschiedliche Schutzstufen.

Im Kreis Bergstraße unterscheidet die aktuelle Verfügung zwischen Sperrzone I, Sperrzone II und einem innerhalb der Sperrzone II gelegenen Kerngebiet.

Die Sperrzone I dient als Pufferzone. Die Sperrzone II bezeichnet die infizierte Zone. Innerhalb dieser Zone kann zusätzlich ein besonders relevantes Kerngebiet festgelegt werden.

Welche Regeln gelten, hängt entsprechend davon ab, wo sich eine Fläche befindet.

Das ist auch der Grund, warum pauschale Aussagen wie „Im Kreis Bergstraße darf nicht gejagt werden“ oder „Alle Wälder sind gesperrt“ zu kurz greifen.

Die konkrete Lage einer Fläche ist entscheidend.

Warum wird die Jagd teilweise eingeschränkt?

Bei einer Tierseuche klingt es zunächst logisch, möglichst viele Wildschweine zu erlegen. In bestimmten Phasen kann eine intensive Jagd aber sogar problematisch sein.

Werden Wildschweine stark beunruhigt, können sie größere Strecken zurücklegen und in andere Gebiete ausweichen. Damit könnte auch das Virus weitergetragen werden.

In Teilen der infizierten Zone ist die Jagdausübung deshalb grundsätzlich eingeschränkt. Gleichzeitig gibt es inzwischen Gebiete, in denen wieder eine verstärkte Bejagung von Schwarzwild vorgesehen beziehungsweise ermöglicht wird.

Die Strategie wird damit an den jeweiligen Stand der Seuchenbekämpfung angepasst.

Bereits im Mai 2026 hatte der Kreis weitere Lockerungen bei Jagd und Drückjagden ermöglicht.

Zäune sollen Bewegungen der Wildschweine begrenzen

Wer im Hessischen Ried oder anderen betroffenen Bereichen unterwegs ist, hat möglicherweise bereits die kilometerlangen Schutzzäune gesehen.

Sie sollen Wildschweine daran hindern, bestimmte Grenzen zu überwinden und das Virus dadurch in weitere Gebiete zu tragen.

Entsprechend wichtig ist es, Tore in diesen Zäunen nach dem Passieren wieder zu schließen.

Der Kreis Bergstraße bittet ausdrücklich darum, die Schutzzäune zu respektieren und geschlossene Tore nicht offen stehen zu lassen. Auch Schäden am Zaun können direkt gemeldet werden.

Ein kleines Loch oder ein offen gelassenes Tor kann für die Bekämpfungsstrategie wesentlich relevanter sein, als es für einen Spaziergänger zunächst erscheint.

Warum Lebensmittelreste problematisch sein können

Eine weitere mögliche Übertragungsquelle wird häufig unterschätzt.

Das ASP Virus kann über Schweinefleisch und daraus hergestellte Lebensmittel weitergetragen werden. Werden entsprechende Speisereste achtlos in der Landschaft entsorgt und anschließend von Wildschweinen gefressen, kann dies ein Infektionsrisiko darstellen.

Der Kreis fordert deshalb dazu auf, Fleisch und Wurstreste ausschließlich in geschlossenen Abfallbehältern zu entsorgen.

Das gilt nicht nur innerhalb besonders auffälliger Sperrgebiete.

Essensreste gehören grundsätzlich nicht in Wald und Feld.

Für Schweinehalter gelten besonders strenge Regeln

Während ASP für Menschen ungefährlich ist, kann ein Eintrag in einen schweinehaltenden Betrieb gravierende Folgen haben.

Deshalb spielen Biosicherheitsmaßnahmen eine zentrale Rolle.

Die aktuelle Allgemeinverfügung sieht innerhalb der betroffenen Gebiete besondere Vorgaben für Schweinehaltungen vor. Dazu gehört insbesondere die Trennung von Hausschweinen und Wildschweinen. In betroffenen Bereichen kann eine Stallhaltung vorgeschrieben sein.

Ziel ist es, jeden direkten oder indirekten Kontakt mit möglicherweise infizierten Wildschweinen zu verhindern.

Auch Fahrzeuge, Geräte, Schuhe oder Kleidung können dabei relevant sein, wenn sie zuvor mit kontaminiertem Material in Kontakt gekommen sind.

Im Sommer steigt das Risiko einer Verschleppung

Gerade die Sommermonate verdienen besondere Aufmerksamkeit.

Das Hessische Landwirtschaftsministerium hat Anfang Juli noch einmal auf die Bedeutung konsequenter Biosicherheitsmaßnahmen hingewiesen. Auch der Kreis Bergstraße verweist in seinen aktuellen Informationen auf das erhöhte Risiko eines Viruseintrags in Schweinehaltungen während der Sommermonate.

Das betrifft insbesondere Betriebe mit Schweinehaltung.

Ein Nachlassen der Schutzmaßnahmen wäre deshalb problematisch, selbst wenn sich die Lage bei Wildschweinen in einzelnen Bereichen verbessert.

Welche Rolle spielen Landwirte?

Auch landwirtschaftliche Arbeiten können von der Seuchenbekämpfung betroffen sein.

Der Grund liegt auf der Hand: Maschinen fahren über Felder und können dabei mit Boden, Pflanzenmaterial oder im ungünstigsten Fall Überresten eines infizierten Tieres in Kontakt kommen.

Die Allgemeinverfügung enthält deshalb auch Vorgaben für landwirtschaftliche Betriebe innerhalb der Restriktionszonen.

Welche Regeln konkret gelten, hängt von Zone und Tätigkeit ab.

Für Landwirte bedeutet ASP damit einen zusätzlichen organisatorischen Aufwand, der weit über die eigentliche Schweinehaltung hinausreichen kann.

Auch unabhängig von der Tierseuche steht die Landwirtschaft derzeit vor Herausforderungen. Über die Auswirkungen von Trockenheit auf Wälder und Landwirtschaft in Südhessen haben wir bereits berichtet.

Warum dauert die Bekämpfung so lange?

Zwei Jahre nach dem ersten bestätigten Fall in Südhessen stellt sich zwangsläufig die Frage, warum die Seuche nicht längst verschwunden ist.

Ein wesentlicher Grund ist die Wildschweinpopulation.

Anders als in einem einzelnen landwirtschaftlichen Betrieb lassen sich sämtliche Tiere in einem großen Wald und Feldgebiet weder lückenlos erfassen noch vollständig kontrollieren.

Hinzu kommt die Bedeutung infizierter Kadaver. Solange infektiöses Material in der Landschaft vorhanden ist, kann es eine Gefahr für andere Wildschweine darstellen.

Deshalb gehören Fallwildsuche, Untersuchung, Bergung, Zäune und ein angepasstes Jagdmanagement zusammen.

Die Bekämpfung ist eher ein langfristiger Prozess als eine einzelne Maßnahme.

Was Spaziergänger jetzt beachten sollten

Für Menschen, die in den betroffenen Gebieten spazieren gehen oder mit dem Hund unterwegs sind, gelten einige einfache Grundregeln.

Hunde sollten in Wald und Feld angeleint bleiben. Vorhandene Schutzzäune dürfen nicht beschädigt werden und Tore müssen nach dem Durchgang wieder geschlossen werden. Tote Wildschweine sollten nicht berührt, sondern gemeldet werden. Fleisch und Wurstreste gehören ausschließlich in geschlossene Abfallbehälter.

Zusätzlich sollten vor Ort aufgestellte Schilder und aktuelle Vorgaben beachtet werden.

Gerade weil sich die Regeln im Laufe der Seuchenbekämpfung verändern können, ist eine ältere Information aus sozialen Netzwerken nicht immer noch aktuell.

Können Wälder weiterhin betreten werden?

Ein ASP Gebiet bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Wälder vollständig für Besucher gesperrt sind.

Entscheidend sind die jeweils geltenden Regelungen und mögliche lokale Einschränkungen.

Der Kreis bittet Besucher ausdrücklich darum, in Wald und Feld auf den ausgeschilderten Wegen zu bleiben und Hunde anzuleinen.

Wer eine Wanderung plant, sollte deshalb auf Beschilderungen vor Ort achten.

Das gilt besonders in Bereichen mit Schutzzaunanlagen und innerhalb der festgelegten Restriktionszonen.

Darf Wildschweinfleisch noch gegessen werden?

Für Menschen ist ASP ungefährlich. Das gilt grundsätzlich auch für den Verzehr von Schweinefleisch. Das Friedrich Loeffler Institut stellt klar, dass die Krankheit nicht auf Menschen übertragbar ist.

Trotzdem gelten in den Sperrzonen strenge Regeln für die Verbringung von Wildschweinen und Wildschweinfleisch.

Der Hintergrund ist nicht der Verbraucherschutz vor einer Erkrankung des Menschen, sondern die Verhinderung einer weiteren Verbreitung des Virus.

Lebensmittel können somit epidemiologisch relevant sein, obwohl die Krankheit für den Menschen selbst ungefährlich ist.

Lockerungen bedeuten noch keine Entwarnung

Dass einzelne Regeln inzwischen gelockert werden können, ist grundsätzlich ein positives Zeichen.

Bereits im Mai wurden im Kreis Bergstraße Jagdfreigaben erweitert. Im Juli folgte erneut eine Anpassung der Gebietsfestlegungen und Biosicherheitsmaßnahmen.

Eine vollständige Entwarnung lässt sich daraus jedoch nicht ableiten.

Die aktuelle Allgemeinverfügung weist weiterhin Sperrzonen und ein Kerngebiet aus. Maßnahmen zur Kadaversuche, Wildschweinbejagung und Biosicherheit bleiben Bestandteil der Bekämpfung.

Die Situation hat sich damit weiterentwickelt, aber das Thema ist für den Kreis Bergstraße noch nicht abgeschlossen.

Die Bekämpfung bleibt eine Gemeinschaftsaufgabe

Die Afrikanische Schweinepest im Kreis Bergstraße ist für viele Bürger im Alltag kaum sichtbar. Hinter Zäunen und Hinweisschildern steckt jedoch ein umfangreiches System aus Suche, Bergung, Untersuchung, Jagdmanagement und Biosicherheit.

Behörden, Jäger, Landwirte und Schweinehalter tragen dabei unterschiedliche Verantwortung. Auch Spaziergänger können mit wenigen einfachen Verhaltensweisen helfen.

Tote Wildschweine sollten gemeldet, Schutzzäune respektiert und Lebensmittelreste nicht in der Natur entsorgt werden.

Dass die Regeln inzwischen teilweise angepasst und gelockert werden konnten, zeigt eine Veränderung der Situation. Solange jedoch Sperrzonen bestehen und infizierte Wildschweine beziehungsweise deren mögliche Überreste eine Rolle spielen, bleibt die Seuchenbekämpfung in Südhessen aktuell.

Häufig gestellte Fragen

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