Südhessen. Mit den warmen Temperaturen wächst der Rasen vielerorts besonders schnell. Für Gartenbesitzer bedeutet das: Der Rasenmäher kommt wieder regelmäßig zum Einsatz. Gerade an Wochenenden sorgt das jedoch immer wieder für Diskussionen in der Nachbarschaft. Wann darf gemäht werden und wann müssen die Geräte schweigen?
Quelle: Bild von PexelsFür Wohngebiete gelten bundesweit einheitliche Vorschriften, die auch in Hessen Anwendung finden. Wer sich an die erlaubten Zeiten hält, vermeidet unnötigen Lärm, schont das nachbarschaftliche Miteinander und muss keine Sanktionen wegen Verstößen gegen den Lärmschutz befürchten.
Wann darf man in Hessen den Rasen mähen?
Die Betriebszeiten für Rasenmäher sind in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung geregelt. In reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten dürfen Benzin-, Elektro- und Akku-Rasenmäher von Montag bis Samstag zwischen 7 und 20 Uhr betrieben werden. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist das Rasenmähen grundsätzlich verboten. Diese Regelung gilt in ganz Hessen.
Die Mähzeiten im Überblick
| Tag | Erlaubte Zeiten |
| Montag bis Samstag | 7 bis 20 Uhr |
| Sonntag | Rasenmähen verboten |
| Gesetzliche Feiertage | Rasenmähen verboten |
Eine gesetzliche Mittagsruhe gibt es in Hessen nicht
Viele Menschen gehen davon aus, dass zwischen 13 und 15 Uhr automatisch eine Mittagsruhe gilt. Tatsächlich gibt es in Hessen jedoch keine landesweit vorgeschriebene Mittagsruhe für private Gartenarbeiten.
Das bedeutet allerdings nicht, dass überall ohne Einschränkungen gemäht werden darf. Städte und Gemeinden können eigene Regelungen treffen. Auch Hausordnungen oder Mietverträge enthalten häufig zusätzliche Ruhezeiten, an die sich Bewohner halten müssen. Deshalb lohnt sich insbesondere in Mehrfamilienhäusern oder Wohnanlagen ein Blick in die geltenden Bestimmungen.
Für einige Gartengeräte gelten strengere Vorschriften
Während für klassische Rasenmäher die Zeiten von 7 bis 20 Uhr gelten, unterliegen besonders lärmintensive Geräte zusätzlichen Einschränkungen. Dazu zählen beispielsweise Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler.
Diese Geräte dürfen in Wohngebieten grundsätzlich nur zwischen 9 und 13 Uhr sowie 15 und 17 Uhr betrieben werden. Hintergrund ist die höhere Lärmbelastung, die von diesen Maschinen ausgeht.
Von dieser Regel gibt es jedoch eine wichtige Ausnahme. Trägt ein Gerät das europäische Umweltzeichen, die sogenannte Euro-Blume, oder erfüllt die vorgeschriebenen Lärmgrenzwerte der EU, entfallen diese zusätzlichen Zeitbeschränkungen. In diesem Fall darf das Gerät ebenso wie ein normaler Rasenmäher zwischen 7 und 20 Uhr genutzt werden. Ein Blick auf die Kennzeichnung des Geräts kann sich deshalb lohnen.
Mähroboter sollten möglichst nur tagsüber fahren
Mähroboter sind inzwischen in vielen Gärten fester Bestandteil der Rasenpflege. Durch ihren vergleichsweise leisen Betrieb fallen sie deutlich weniger auf als herkömmliche Rasenmäher. Trotzdem sollten sie möglichst nicht in den Abend-, Nacht- oder frühen Morgenstunden eingesetzt werden.
Der Grund ist nicht nur die Rücksicht auf die Nachbarschaft. Vor allem der Tierschutz spielt eine immer größere Rolle. Die Landestierschutzbeauftragte Hessen warnt davor, Mähroboter in der Dämmerung oder nachts fahren zu lassen. Igel, Kröten und andere Kleintiere flüchten bei Gefahr oft nicht, sondern bleiben regungslos oder rollen sich zusammen. Dadurch können sie von den rotierenden Messern schwer verletzt oder getötet werden. Wer seinen Mähroboter ausschließlich tagsüber betreibt und die Rasenfläche vorher kurz kontrolliert, schützt die heimische Tierwelt wirksam.
Welche Bußgelder drohen?
Wer die vorgeschriebenen Betriebszeiten missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bundes-Immissionsschutzrecht sieht hierfür je nach Art und Schwere des Verstoßes empfindliche Bußgelder vor. Wie hoch diese im Einzelfall ausfallen, hängt von den jeweiligen Umständen und der zuständigen Behörde ab. Besonders Verstöße an Sonn- und Feiertagen können Konsequenzen nach sich ziehen.
Rücksicht sorgt für ein gutes Miteinander
Auch wenn das Gesetz das Rasenmähen werktags bereits ab 7 Uhr erlaubt, zahlt sich gegenseitige Rücksicht oft aus. Wer nicht unmittelbar am frühen Morgen oder kurz vor 20 Uhr den Motor startet, vermeidet unnötige Konflikte mit den Nachbarn.
Hinzu kommt ein praktischer Vorteil: An sehr heißen Sommertagen ist es für den Rasen besser, wenn er am Vormittag oder am späten Nachmittag gemäht wird. In der prallen Mittagssonne trocknen frisch geschnittene Halme schneller aus und können braune Stellen entwickeln.
Häufig gestellte Fragen
Hinweis: Zusätzlich zu den bundesweiten Regelungen können kommunale Satzungen oder Hausordnungen weitere Ruhezeiten vorsehen. Im Zweifel gelten die strengeren Vorgaben.
