Ein langfristiger Mietvertrag für Flüchtlingsunterkünfte sorgt im Kreis Bergstraße für politische Diskussionen. Nach Berechnungen von SPD und Freien Wählern könnten bis zum Jahr 2038 mehr als 50 Millionen Euro an die Christophorus Wohnheime eG fließen. Die Oppositionsparteien bezweifeln, dass die wirtschaftlichen und politischen Fragen rund um den Vertrag ausreichend geklärt sind.
Quelle: Bild von UnsplashAm Mittwoch, 21. Oktober 2026, beschäftigt sich deshalb der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss des Kreistags in einer öffentlichen Sondersitzung mit dem Thema. Beginn ist um 15:30 Uhr im Landratsamt in Heppenheim.
Im Mittelpunkt stehen die Kosten für die Unterbringung von Geflüchteten, die Laufzeit der Vereinbarungen und die Frage, welche politischen Gremien beim Abschluss und bei der Verlängerung des Vertrags beteiligt wurden.
Was steckt hinter dem Vertrag mit Christophorus?
Der Kreis Bergstraße nutzt Wohnungen der Christophorus Wohnheime eG zur Unterbringung geflüchteter Menschen.
Die ursprüngliche Vereinbarung wurde nach den bisher veröffentlichten Informationen im Jahr 2015 geschlossen. Im vergangenen Jahr wurde der Vertrag verlängert. Die vertraglichen Verpflichtungen reichen nach Angaben der Opposition nun bis 2038.
Gegenstand der Vereinbarung ist die Anmietung von 100 Wohnungen.
Die Unterkünfte befinden sich an mehreren Standorten im Kreis Bergstraße. Dazu gehören Bensheim, Biblis, Einhausen, Lampertheim und Lorsch.
Die Bereitstellung geeigneter Unterkünfte ist eine Aufgabe, die den Landkreis seit vielen Jahren beschäftigt. Wie andere Kommunen muss auch der Kreis Bergstraße auf Veränderungen bei der Zahl der unterzubringenden Menschen reagieren.
Dabei entstehen nicht nur kurzfristige Ausgaben für die Unterbringung. Langfristige Mietverträge können den Kreishaushalt über viele Jahre binden.
Genau dieser finanzielle Aspekt steht nun im Zentrum der politischen Auseinandersetzung.
Mehr als 50 Millionen Euro bis 2038?
SPD und Freie Wähler gehen nach eigenen Berechnungen davon aus, dass der Kreis Bergstraße über die gesamte Vertragslaufzeit bis 2038 mehr als 50 Millionen Euro an die Christophorus Wohnheime eG zahlen könnte.
Diese Summe ist eine Berechnung der Oppositionsparteien und bislang keine unabhängig bestätigte Schlussabrechnung.
Für die politische Bewertung ist entscheidend, wie sich der Betrag zusammensetzt.
Dazu gehören die vertraglich vereinbarten Mieten, die Laufzeit, mögliche zusätzliche Kosten und die Frage, welche Leistungen mit den Zahlungen abgedeckt werden.
Auch muss berücksichtigt werden, dass die Unterbringung von Menschen unabhängig vom konkreten Anbieter Kosten verursacht.
Ein hoher Gesamtbetrag über viele Jahre bedeutet deshalb nicht automatisch, dass ein Vertrag unwirtschaftlich ist.
Um das beurteilen zu können, braucht es nachvollziehbare Informationen zu den tatsächlichen Leistungen und zu möglichen Alternativen.
Opposition stellt Wirtschaftlichkeit infrage
Ein zentraler Kritikpunkt betrifft das Verhältnis zwischen den ursprünglichen Investitionskosten und den langfristigen Mietzahlungen.
Nach Darstellung von SPD und Freien Wählern lag das anfängliche Investitionsvolumen der Baugesellschaft bei ungefähr 14,5 Millionen Euro.
Dem stellen die Oppositionsparteien ihre Berechnung von mehr als 50 Millionen Euro an Mietzahlungen bis 2038 gegenüber.
Aus dieser Gegenüberstellung allein lässt sich allerdings noch keine Aussage über einen möglichen Gewinn des Vermieters oder einen wirtschaftlichen Schaden für den Landkreis ableiten.
Denn bei einem langfristigen Mietverhältnis können unter anderem Finanzierungskosten, Instandhaltung, Verwaltung, laufende Aufwendungen und vertraglich vereinbarte Leistungen eine Rolle spielen.
Zudem ist zu klären, auf welchen Zeitraum sich die einzelnen Beträge beziehen und welche Kostenpositionen tatsächlich miteinander vergleichbar sind.
Die Opposition fordert deshalb eine umfassende Darstellung der wirtschaftlichen Grundlagen des Vertrags.
Warum wurde der Kreistag nicht stärker beteiligt?
Neben den Kosten steht die politische Entscheidungsfindung in der Kritik.
SPD und Freie Wähler wollen wissen, weshalb der Kreistag nach ihrer Darstellung nicht unmittelbar mit dem Vertragsabschluss befasst wurde.
Bei einem langfristigen Vertrag mit hohen finanziellen Verpflichtungen stellt sich grundsätzlich die Frage, welches Gremium für die Entscheidung zuständig ist.
Ob der Vertrag rechtlich durch die Kreisverwaltung beziehungsweise den Kreisausschuss abgeschlossen werden durfte oder ob eine weitergehende Beteiligung des Kreistags erforderlich gewesen wäre, hängt von den einschlägigen Zuständigkeitsregelungen und den konkreten Vertragsumständen ab.
Aus der Kritik der Opposition folgt deshalb noch nicht, dass beim Abschluss rechtliche Vorschriften verletzt wurden.
Die Sondersitzung soll Gelegenheit bieten, die Entscheidungswege und die Zuständigkeiten genauer zu erläutern.
Welche Mieten zahlt der Kreis tatsächlich?
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Höhe der vereinbarten Mieten.
Nach bisher veröffentlichten Angaben beträgt die monatliche Kaltmiete 25,40 Euro pro Quadratmeter.
Um diese Zahl sachgerecht einordnen zu können, sind zusätzliche Informationen erforderlich.
Dazu gehören insbesondere die angemietete Gesamtfläche, die Ausstattung der Wohnungen und mögliche vertragliche Besonderheiten.
Auch die Frage, welche Kosten zusätzlich zur Kaltmiete entstehen, ist für eine Gesamtbewertung entscheidend.
Die Opposition verlangt deshalb eine strukturierte Übersicht über die angemieteten Wohnflächen sowie die Kalt- und Warmmieten.
Erst mit diesen Angaben lässt sich genauer beurteilen, wie hoch die Kosten pro Unterkunft ausfallen und wie sie sich zu anderen Unterbringungsformen verhalten.
Ein unmittelbarer Vergleich mit der üblichen Miete einer privaten Wohnung wäre ohne Kenntnis der Vertragsbedingungen nur eingeschränkt aussagekräftig.
Wie viele Menschen leben in den Unterkünften?
Für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit spielt auch die tatsächliche Belegung eine Rolle.
Nach den bislang veröffentlichten Angaben lebten im September 2025 insgesamt 433 geflüchtete Menschen in den Unterkünften der Christophorus Wohnheime eG.
Davon entfielen 58 Personen auf Bensheim, 42 auf Biblis, 51 auf Einhausen, 82 auf Lampertheim und 200 auf Lorsch.
Diese Zahlen beschreiben einen bestimmten Zeitpunkt im vergangenen Jahr. Sie sind keine aktuelle Belegungsstatistik für Oktober 2026.
Die Zahl der untergebrachten Menschen kann sich im Laufe eines Jahres verändern.
Deshalb ist für die Sondersitzung auch relevant, wie sich die Auslastung entwickelt hat und welche Kosten unabhängig von einer möglichen Leerstandsquote weiterlaufen.
Eine langfristige Vereinbarung kann einerseits Planungssicherheit bieten. Andererseits können feste Mietverpflichtungen bei sinkendem Bedarf zu zusätzlichen finanziellen Belastungen führen.
Gab es günstigere Alternativen?
SPD und Freie Wähler wollen außerdem klären, ob andere Unterbringungsmöglichkeiten ausreichend geprüft wurden.
Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob größere und möglicherweise kostengünstigere Einrichtungen zur Verfügung standen.
Ein Vergleich verschiedener Unterkunftsformen muss allerdings mehrere Faktoren berücksichtigen.
Neben den unmittelbaren Mietkosten spielen der Zustand der Gebäude, die Verfügbarkeit, die räumliche Verteilung und die Eignung für unterschiedliche Personengruppen eine Rolle.
Auch die Dauer, für die eine Unterkunft genutzt werden kann, ist wichtig.
Eine kurzfristig günstigere Lösung muss über einen längeren Zeitraum nicht zwangsläufig die wirtschaftlichste sein.
Umgekehrt kann ein langfristiger Vertrag problematisch werden, wenn der tatsächliche Bedarf deutlich zurückgeht.
Nach bisherigen Berichten hatte die Kreisverwaltung im Zusammenhang mit der Vertragsverlängerung auf eine Prüfung möglicher Alternativen verwiesen.
Welche Ergebnisse diese Prüfung erbracht hat und wie sie in die Entscheidung eingeflossen sind, gehört zu den offenen Fragen.
Warum die Entscheidung den Kreishaushalt betrifft
Die Kosten für die Unterbringung geflüchteter Menschen sind Teil der kommunalen Finanzplanung.
Langfristige Verträge wirken sich dabei nicht nur auf ein einzelnes Haushaltsjahr aus.
Sie können finanzielle Verpflichtungen begründen, die auch künftige Kreistage und Haushalte betreffen.
Für die Öffentlichkeit ist deshalb wichtig zu erfahren, welche jährlichen Zahlungen vorgesehen sind und welche Möglichkeiten bestehen, auf veränderte Rahmenbedingungen zu reagieren.
Dazu gehört beispielsweise die Frage, ob der Vertrag Anpassungs- oder Kündigungsregelungen enthält.
Über solche Einzelheiten liegen bislang keine ausreichend gesicherten öffentlichen Informationen vor, um sie abschließend zu bewerten.
Die Sondersitzung bietet die Gelegenheit, zumindest einen Teil dieser Fragen zu beantworten.
Öffentliche Sondersitzung am Mittwoch in Heppenheim
Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss kommt am Mittwoch, 21. Oktober 2026, um 15:30 Uhr zusammen.
Die Sitzung findet im Landratsamt des Kreises Bergstraße, Graben 15 in Heppenheim, statt.
Als Sitzungsraum ist „Überwald/Odenwald“ im Erdgeschoss, Räume 13.1 und 13.2, angegeben.
Die Sitzung ist öffentlich. Eine digitale Teilnahme ist nach der amtlichen Bekanntmachung nur für Gremienmitglieder vorgesehen.
Auf der Tagesordnung steht als erster Punkt die Flüchtlingsunterbringung mit der Christophorus Wohnheime eG. Anschließend folgen Verschiedenes, Anfragen und Mitteilungen.
Interessierte Bürger können die öffentliche Sitzung vor Ort verfolgen.
Was muss nach der Sitzung geklärt sein?
Die Diskussion über den Vertrag betrifft mehrere Ebenen.
Zunächst geht es um Transparenz: Wie hoch sind die vertraglichen Verpflichtungen tatsächlich und wie setzen sie sich zusammen?
Daneben steht die Wirtschaftlichkeit. Welche Leistungen erhält der Landkreis für die vereinbarten Zahlungen und welche Alternativen wurden geprüft?
Schließlich geht es um die politische Verantwortung. Wer hat den Vertrag abgeschlossen, wer hat über seine Verlängerung entschieden und welche Informationsrechte hatten die gewählten Gremien?
Diese Fragen sind berechtigt, ohne dass damit bereits eine rechtliche oder wirtschaftliche Fehlentscheidung feststeht.
Die öffentliche Sondersitzung kann dazu beitragen, die unterschiedlichen Darstellungen anhand konkreter Unterlagen einzuordnen.
Ob sich daraus weitere politische Schritte ergeben, wird sich erst nach den Beratungen zeigen.
