In Bürstadt im Kreis Bergstraße müssen sich Einwohner derzeit auf unangekündigten Besuch einstellen. Seit dem 19. Oktober 2026 lässt die Stadt überprüfen, ob Hunde ordnungsgemäß angemeldet sind und die vorgeschriebene Hundesteuer bezahlt wird. Bis Ende Januar 2027 sollen rund 7.600 Haushalte im Stadtgebiet kontrolliert werden. Die Maßnahme zeigt bereits Wirkung: Allein nach der Ankündigung meldeten Bürger zahlreiche bislang nicht registrierte Hunde nachträglich an.
Quelle: Bild von UnsplashDie Kontrollen werden von einer externen Fachfirma durchgeführt. Ihre Mitarbeiter klingeln an Haus- und Wohnungstüren und erkundigen sich nach Hunden im Haushalt. Die Stadt möchte damit sicherstellen, dass alle Hundehalter ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen. Gleichzeitig hat die Aktion eine Diskussion darüber ausgelöst, wie sinnvoll und verhältnismäßig solche flächendeckenden Kontrollen sind.
Warum kontrolliert Bürstadt jetzt die Hundesteuer?
Hintergrund der Aktion sind Hinweise auf möglicherweise nicht angemeldete Hunde. Nach Angaben von Bürgermeister Boris Wenz waren bei der Stadtverwaltung entsprechende Meldungen aus der Bevölkerung eingegangen. Auch dem Ordnungsamt waren Hunde aufgefallen, die ohne sichtbare Hundesteuermarke unterwegs waren.
Die Stadt entschied sich deshalb für eine flächendeckende Hundebestandsaufnahme. Sie soll einen möglichst vollständigen Überblick darüber liefern, wie viele Hunde tatsächlich in Bürstadt gehalten werden.
Dabei geht es nach Darstellung der Stadt vor allem um Steuergerechtigkeit. Wer seinen Hund ordnungsgemäß anmeldet, soll gegenüber Haltern, die ihre Tiere nicht registrieren lassen, nicht benachteiligt werden.
Die Kontrollen begannen am 19. Oktober und sollen bis zum 31. Januar 2027 dauern. In diesem Zeitraum sollen sämtliche rund 7.600 Haushalte im Stadtgebiet aufgesucht werden.
Bereits mehr als 40 Hunde nachträglich angemeldet
Schon die öffentliche Ankündigung der Kontrollen hat offenbar zahlreiche Hundehalter zum Handeln bewegt. Bürgermeister Boris Wenz berichtete gegenüber der Hessenschau, dass unmittelbar nach Bekanntwerden der Aktion 40 zusätzliche Hunde angemeldet wurden.
Anfang der darauffolgenden Woche kamen nach seinen Angaben drei weitere Anmeldungen hinzu.
Die Zahlen zeigen, dass die angekündigte Überprüfung bereits vor Abschluss der eigentlichen Kontrollen Auswirkungen auf den registrierten Hundebestand hat. Ob sämtliche Nachmeldungen auf die Aktion zurückzuführen sind und wie viele weitere Hunde bis Ende Januar hinzukommen, lässt sich derzeit noch nicht abschließend beurteilen.
Der Bürgermeister verwies außerdem auf Erfahrungen anderer Kommunen, bei denen vergleichbare Maßnahmen eine größere Zahl nicht angemeldeter Hunde aufgedeckt hätten.
Wer führt die Hundesteuer-Kontrollen durch?
Mit der Bestandsaufnahme hat die Stadt Bürstadt die Firma Springer Kommunale Dienste GmbH aus Düren beauftragt.
Die Mitarbeiter besuchen die Haushalte und führen kurze Befragungen an der Haus- beziehungsweise Wohnungstür durch. Sie sollen feststellen, ob Hunde im Haushalt gehalten werden und ob diese bei der Stadt registriert sind.
Nach den veröffentlichten Informationen sind die Kontrolleure werktags zwischen 9 und 19 Uhr sowie samstags zwischen 10 und 17 Uhr unterwegs.
Wichtig ist, dass die Mitarbeiter einen gut sichtbaren, von der Stadt Bürstadt ausgestellten Ausweis mit sich führen müssen. Einwohner können sich diesen zeigen lassen, bevor sie Fragen beantworten.
Die Kontrolleure betreten weder Wohnungen noch Einfamilienhäuser. Die Befragungen finden ausschließlich an der Tür statt.
Müssen Bürger die Kontrolleure ins Haus lassen?
Nein. Nach Angaben der Stadt und des Bürgermeisters betreten die eingesetzten Mitarbeiter keine Wohnungen oder Häuser.
Die Befragung erfolgt an der Haustür. Bürgermeister Wenz erklärte zudem, dass die Auskünfte im Rahmen der Aktion auf freiwilliger Basis erteilt werden.
Die Informationen werden anschließend an die Stadtverwaltung weitergegeben. Diese entscheidet, ob bei einzelnen Haushalten weitere Nachfragen erforderlich sind.
Allerdings sollten Bürger die freiwillige Teilnahme an der Haustürbefragung nicht mit den gesetzlichen Meldepflichten für Hunde verwechseln. Wer einen steuerpflichtigen Hund hält, muss diesen unabhängig von der Kontrollaktion ordnungsgemäß anmelden.
Bei Unsicherheiten über die Identität eines Kontrolleurs können sich Einwohner direkt an die Stadtverwaltung wenden.
Wie hoch ist die Hundesteuer in Bürstadt?
Die Hundesteuer richtet sich in Bürstadt nach der Anzahl der gehaltenen Hunde und gegebenenfalls nach besonderen Regelungen für gefährliche Hunde.
Für den ersten Hund werden jährlich 72 Euro fällig. Ein zweiter Hund kostet 108 Euro pro Jahr, für jeden weiteren Hund beträgt die Steuer 144 Euro.
Für Hunde, die unter die entsprechenden Bestimmungen für gefährliche Hunde fallen, gilt ein erhöhter Steuersatz von 480 Euro jährlich.
Die Hundesteuer ist eine kommunale Abgabe. Deshalb können sich die Steuersätze zwischen benachbarten Städten und Gemeinden unterscheiden. Die Beträge in Bürstadt gelten nicht automatisch auch für Lampertheim, Biblis oder andere Kommunen im Kreis Bergstraße.
Wann muss ein Hund in Bürstadt angemeldet werden?
Nach der Hundesteuersatzung der Stadt müssen Hunde grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Aufnahme in den Haushalt angemeldet werden.
Wird ein Hund von einer bereits gehaltenen Hündin geboren, beginnt die entsprechende Anmeldefrist grundsätzlich zwei Wochen nach Vollendung des dritten Lebensmonats.
Auch das Ende einer Hundehaltung muss der Stadt innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt werden.
Die Anmeldung erfolgt bei der Stadtverwaltung. Das entsprechende Formular und die Hundesteuersatzung stehen auf der offiziellen Website der Stadt Bürstadt zur Verfügung.
Wer seinen Hund bislang nicht angemeldet hat, sollte die Registrierung zeitnah nachholen. Eine Anmeldung bei den Mitarbeitern der externen Kontrollfirma ist nicht möglich.
Was droht bei nicht angemeldeten Hunden?
Wer einen steuerpflichtigen Hund nicht anmeldet, verstößt gegen die geltende Hundesteuersatzung.
Wird ein bislang nicht registriertes Tier festgestellt, kann die Stadt die Hundesteuer rückwirkend festsetzen. Das bedeutet, dass auch für zurückliegende Zeiträume Zahlungen fällig werden können, soweit die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Darüber hinaus kann eine Geldbuße verhängt werden. Die Hundesteuersatzung sieht für bestimmte vorsätzliche oder leichtfertige Verstöße gegen die Meldepflichten einen Bußgeldrahmen von bis zu 10.000 Euro vor.
Dieser Betrag ist allerdings eine gesetzliche Obergrenze und keine automatisch verhängte Strafe. Welche Konsequenzen ein konkreter Verstoß hat, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Wer die Anmeldung nachholt, sollte deshalb nicht davon ausgehen, dass dadurch mögliche rückständige Steuern automatisch entfallen.
Kontrolleure nehmen kein Geld entgegen
Die Stadt Bürstadt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Mitarbeiter der beauftragten Firma keine Hundesteuer und keine anderen Gebühren an der Haustür kassieren.
Auch Hundesteueranmeldungen können bei ihnen nicht abgegeben werden.
Sollte jemand im Zusammenhang mit der Hundebestandsaufnahme eine sofortige Zahlung verlangen, entspricht dies nicht dem beschriebenen offiziellen Verfahren.
Bürger sollten in einem solchen Fall keine Zahlung leisten und sich zur Klärung direkt an die Stadtverwaltung wenden.
Für die Anmeldung und steuerliche Bearbeitung bleibt die Stadt Bürstadt zuständig.
Hundesteuer-Kontrollen sorgen auch für Kritik
Die Aktion stößt nicht überall auf Zustimmung. Während Bürgermeister Boris Wenz die Kontrollen mit Steuergerechtigkeit und kommunalen Aufgaben begründet, kritisiert der Bund der Steuerzahler Hessen die Erhebung der Hundesteuer grundsätzlich.
Dessen Vorstandsmitglied Jochen Kilp stellte gegenüber der Hessenschau infrage, ob der Verwaltungsaufwand in einem angemessenen Verhältnis zu den Einnahmen steht. Der Verband spricht sich für eine Abschaffung der Hundesteuer als sogenannte Bagatellsteuer aus.
Bürstadts Bürgermeister hält dagegen, dass die Abgabe nicht ausschließlich unter finanziellen Gesichtspunkten betrachtet werden dürfe. Er verweist unter anderem auf kommunale Angebote und Ausgaben im Zusammenhang mit Hunden.
Im Jahr 2025 nahm Bürstadt nach den veröffentlichten Angaben rund 97.000 Euro aus der Hundesteuer ein. Im Jahr davor waren es etwa 100.000 Euro.
Damit die aktuelle Kontrollaktion ihre Kosten rechnerisch deckt, müssten nach Angaben des Bürgermeisters ungefähr 90 zusätzliche Hunde festgestellt werden.
Ob dieses Ziel erreicht wird, dürfte sich erst nach Abschluss der Bestandsaufnahme zeigen.
Was sollten Hundehalter in Bürstadt jetzt tun?
Wer seinen Hund bereits ordnungsgemäß angemeldet hat, muss wegen der aktuellen Kontrollaktion grundsätzlich nichts weiter veranlassen. Wichtig ist lediglich, dass die Angaben bei der Stadt aktuell sind und die vorgeschriebene Hundesteuermarke verwendet wird.
Hundehalter, die ihre Tiere noch nicht registriert haben, sollten die Anmeldung direkt bei der Stadt Bürstadt nachholen.
Die Stadtverwaltung befindet sich in der Rathausstraße 2 in 68642 Bürstadt. Informationen zu den Formularen und zur Hundesteuersatzung sind unter www.buerstadt.de abrufbar.
Die flächendeckenden Kontrollen laufen voraussichtlich noch bis zum 31. Januar 2027.
