EAD-Kundenportal im November gesperrt: Was Darmstädter Haushalte jetzt wissen sollten

Wer in Darmstadt Sperrmüll, Elektroschrott oder Grünschnitt abholen lassen möchte, sollte den November im Blick behalten. Der EAD stellt seine Software um. Vom 5. bis 16. November 2026 sind über das Kundenportal keine Aufträge möglich. Neue Buchungen können per E-Mail mit dem Betrieb abgestimmt werden.

Hände an einer Laptoptastatur auf einem SchreibtischQuelle: Pavel Danilyuk / Pexels
Symbolbild zur Onlinebuchung, keine Darstellung des EAD-Kundenportals.

Eine geplante Entrümpelung oder Gartenarbeit muss deshalb nicht automatisch verschoben werden. Sinnvoll ist aber, den Auftrag frühzeitig vorzubereiten und die passende Abfallart zu bestimmen. Gerade bei einem Umzug kommen schnell mehrere Anliegen zusammen: ein altes Sofa, eine Waschmaschine und vielleicht noch ein Behältertausch. Diese Leistungen sollten in einer Anfrage einzeln benannt werden.

Welche Leistungen sind betroffen?

AnliegenHinweis des EAD für den 5. bis 16. November
Neue AufträgePortalbuchung nicht möglich; Kontakt per E-Mail zum Kundencenter oder bekannten Ansprechpartnern
Betroffene LeistungenSperrmüll, E-Schrott, Grünschnitt, Container, Behältertausch, Vollservice und Eigentümerwechsel
Vereinbarte TermineBleiben bestehen
OZG-AnträgeAuch das entsprechende Portal ist betroffen

Die Sperre des EAD-Kundenportals betrifft auch das Portal für OZG-Anträge.

Wichtig: Eine Anfrage ist noch kein bestätigter Abholauftrag. Gegenstände erst nach Klärung des konkreten Termins bereitstellen.

So lässt sich eine Anfrage sinnvoll vorbereiten

Für eine neue Anfrage empfiehlt es sich, zunächst aufzuschreiben, was genau abgeholt oder geändert werden soll. Eine kurze Liste ist übersichtlicher als die allgemeine Bitte, nach einer Haushaltsauflösung „alles“ mitzunehmen. Die Anschrift des betroffenen Grundstücks und ein vorhandenes Aktenzeichen oder eine Auftragsnummer helfen dabei, das Anliegen zuzuordnen.

Bei Abholungen sind außerdem die Art der Gegenstände und die ungefähre Menge nützlich. Das gilt besonders, wenn Möbel und Elektrogeräte zusammen aussortiert werden. Eine E-Mail sollte einen erkennbaren Betreff haben, etwa „Anfrage Sperrmüllabholung, Straße und Hausnummer“.

Rückfragen zum Abholservice sind unter 06151 / 13 46 000 möglich. Ob ein gewünschter Termin verfügbar ist, sollte direkt geklärt werden. Die Terminbestätigung sollte abgewartet werden.

Was gehört zum Sperrmüll, was zum Elektroschrott?

Für den normalen Abholservice unterscheidet der EAD mehrere Abfallarten. Zum Sperrmüll gehören beispielsweise größere Möbel, Matratzen oder Teppiche, die wegen ihrer Abmessungen nicht in die Restabfalltonne passen. Fest mit dem Haus verbundene Bauteile, etwa Fenster oder Türen, zählt der Betrieb dagegen nicht dazu.

Für Kühlgeräte, Waschmaschinen, Computer und Fernseher ist eine gesonderte Terminvereinbarung vorgesehen. Wer einen Keller räumt, sollte solche Geräte deshalb getrennt von den Möbeln auflisten. Die richtige Zuordnung erleichtert die Abstimmung und verhindert, dass unterschiedliche Abfälle als ein einziger Sperrmüllauftrag behandelt werden.

Für die Bereitstellung zum Abholtermin gilt: Die Gegenstände müssen am vereinbarten Abfuhrtag bis 6 Uhr morgens bereitstehen. Frühestens am Vorabend ab 18 Uhr dürfen die Gegenstände herausgestellt werden. Maßgeblich bleiben die Hinweise zur jeweiligen Abfallart und der bestätigte Auftrag.

Beim Aussortieren die Abfallarten trennen

Für die eigene Vorbereitung sind getrennte Listen hilfreich: Möbel, Elektrogeräte und Pflanzenreste sollten jeweils erkennbar sein. Eine gemeinsame Liste muss deshalb nicht aus drei E-Mails bestehen. Es genügt eine übersichtliche Anfrage mit eigenen Absätzen für die verschiedenen Anliegen.

Auch Rückfragen lassen sich so gezielter beantworten. Wer bereits Fotos oder Maßangaben vorbereitet, kann zunächst klären, welche Angaben der Betrieb tatsächlich benötigt. Nicht jede Haushaltsauflösung oder Gartenarbeit lässt sich mit denselben Standardangaben beschreiben.

Was bedeutet die Umstellung für Rechnungen?

Die Softwareumstellung führt laut EAD auch zu Verzögerungen bei der Rechnungsbearbeitung. SEPA-Mandate, die ab dem 5. November eingehen, können beim Gebühreneinzug am 15. November nicht mehr berücksichtigt werden; der Einzug erfolgt anschließend. Individuelle Zahlungsfragen sollten direkt mit dem Betrieb geklärt werden.

Häufige Fragen zur EAD-Portalsperre

Stand: 28. Oktober 2026. Die Portalsperre ist für den 5. bis 16. November angekündigt.

Quellen:

EAD: Kundenportal vom 5. bis 16. November nicht nutzbar, Mitteilung vom 26. Oktober 2026

EAD: Abholservice, Hinweise zu Sperrmüll, Elektrogeräten und Grünabfällen

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